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MwSt.-Regeln für E-Commerce ab dem 1. Juli 2021

Am 1. Juli 2021 verschwand die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen mit einem Wert von nicht mehr als 22 EUR. Dadurch wurden einfachere Mehrwertsteuervorschriften und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Unternehmen geschaffen.

  • Warum wurden die MwSt.-Regeln für den elektronischen Handel geändert? Was sind die Vorteile?

    • Dank dieser neuen MwSt.-Regeln wird die MwSt. dort bezahlt, wo die Waren verbraucht werden oder die Dienstleistungen stattfinden.
    • Dies ermöglicht eine einheitliche MwSt.-Regelung für grenzüberschreitende Lieferungen von Waren und Dienstleistungen.
    • Als Unternehmen verfügen Sie dank One-Stop-Shop (OSS) über eine einfache und einheitliche Regelung, um Ihren Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen in Sachen MwSt. in der EU nachzukommen.

  • Welche Unternehmen können diesen One-Stop-Shop nutzen?

    Jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen online verkauft oder das über eine Online-Verkaufsfläche oder -plattform verfügt. Siehe auch: Was ist One-Stop-Shop (OSS) und wer darf diese Regelung in Anspruch nehmen?

  • Welche Geschäftsvorgänge fallen für die MwSt. in den Anwendungsbereich von One-Stop-Shop (OSS)?

    • Alle den Käufern gelieferten grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
    • Alle Fernverkäufe von Gegenständen innerhalb der EU und bestimmte nationale Verkäufe, die durch Online-Verkäufe ermöglicht werden.
    • Alle Fernverkäufe von Waren, die aus Drittländern eingeführt wurden und deren Wert 150 Euro nicht übersteigt.
  • Wie kann One-Stop-Shop für die MwSt. genutzt werden?

    • Sie registrieren sich in einem einzigen EU-Mitgliedstaat. Diese einmalige Registrierung ist in ganz Europa gültig.
    • Sie erklären und zahlen die geschuldete MwSt. auf alle dafür in Frage kommenden grenzüberschreitenden Verkäufe innerhalb der EU nur in dem Land, in dem Sie registriert sind.

  • Warum schätzen die Käufer Ihre Registrierung für die Regelung OSS?

    • Die Käufer kennen den Gesamtpreis der Waren (einschl. MwSt.) zum Zeitpunkt des Online-Kaufs der Waren.
    • Die Käufer erhalten eine schnellere Lieferung der Waren und werden nicht mit unerwarteten Steuern oder Zollgebühren konfrontiert.
  • Was ist Import-One-Stop-Shop (IOSS)?

    Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist ein Bestandteil von One-Stop-Shop (OSS). Sie können diese Regelung nutzen, wenn Sie außergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren tätigen, die aus Drittländern eingeführt werden. Weitere Informationen

  • Welche Geschäftsvorgänge fallen in den Anwendungsbereich von Import-One-Stop-Shop (IOSS)?

    Ab dem 1. Juli 2021 werden alle in die EU eingeführten Waren der Zahlung der MwSt. unterliegen. Wenn der Verkauf von Waren an EU-Käufer über eine elektronische Schnittstelle erfolgt, gilt der Verkauf als tatsächlich stattgefunden und der Käufer wird MwSt.-Schuldner.

  • Wie kann eine elektronische Schnittstelle die MwSt. auf eingeführte Waren erklären und bezahlen?

    Wenn Sie sich als elektronische Schnittstelle für das One-Stop-Shop-System für Einfuhren (IOSS) registrieren, können Sie dieses System nutzen, um die MwSt. auf den Fernverkauf von eingeführten Gegenständen mit einem Wert, der 150 Euro nicht übersteigt, zu erklären und zu zahlen.

  • Welche Vorteile hat das One-Stop-Shop-System für Einfuhren (IOSS)?

    • IOSS erleichtert die Erfassung, die Erklärung und die Zahlung der MwSt. für elektronische Schnittstellen, die den Fernverkauf von eingeführten Gegenständen an EU-Käufer ermöglichen.
    • Alle Kosten werden dem Käufer erst zum Zeitpunkt der Kaufs angerechnet. Wenn die Waren geliefert werden, muss der Käufer keine unvorhergesehenen Kosten bezahlen.
  • Wann unterliegt eine elektronische Schnittstelle der MwSt. auf Fernverkäufe von eingeführten Waren?

    Die elektronische Schnittstelle wird für den Fernverkauf von eingeführten Gegenständen anerkannt, wenn:
    • ein Käufer und ein Verkäufer über diese elektronische Schnittstelle in Kontakt gebracht werden,
    • was zum Verkauf dieser Waren an diesen Käufer führt,
    • die Waren nicht der akzisenpflichtig sind,
    • und der Wert der Sendung 150 Euro nicht übersteigt.
  • Wie funktioniert Import-One-Stop-Shop (IOSS)?

    Als elektronische Schnittstelle, die für IOSS registriert ist, bezahlen Sie die MwSt. und nicht der tatsächliche Verkäufer. Der MwSt.-Satz ist der Satz, der in dem Mitgliedstaat gilt, in den die Waren geliefert werden müssen.

  • Wie registriert man sich für die Regelung Import-One-Stop-Shop (IOSS)?

    Als elektronische Schnittstelle können Sie sich auf dem IOSS-Portal eines Mitgliedstaat eintragen. Wenn Ihre elektronische Schnittstelle nicht in der EU ansässig ist, müssen Sie einen in der EU ansässigen Vermittler bezeichnen.

  • Welche Verpflichtungen muss die elektronische Schnittstelle, die Import-One-Stop-Shop (IOSS) nutzt, erfüllen?

    • Die elektronische Schnittstelle muss den vom EU-Käufer geschuldeten Mehrwertsteuerbetrag spätestens beim Abschluss des Bestellvorgangs angeben.- Die elektronische Schnittstelle muss die MwSt. beim Käufer auf die Lieferung aller in Frage kommenden Waren erheben, deren Endbestimmungsort ein EU-Mitgliedstaat ist.
    • Die elektronische Schnittstelle muss, sofern möglich, den vom Käufer gezahlten Preis in Euro auf der Rechnung ausweisen.
    • Die elektronische Schnittstelle muss eine monatliche MwSt.-Erklärung elektronisch über das IOSS-Portal des Mitgliedstaates einreichen, in dem die elektronische Schnittstelle für IOSS registriert ist, und eine monatliche MwSt.-Zahlung leisten, wie in der MwSt.-Erklärung angegeben.
    • Die elektronische Schnittstelle muss die Buchungsunterlagen aller IOSS-Verkäufe, die sie durchgeführt hat, 10 Jahre lang aufbewahren.
    • Die elektronische Schnittstelle muss mit dem tatsächlichen Verkäufer der Waren zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die für die zollamtliche Abfertigung erforderlichen Informationen, einschließlich der IOSS-MwSt.-Identifikationsnummer, das EU-Zollamt erreichen, wo die Waren eingeführt werden.