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BE-GATE

BE-GATE ist eine Initiative der GVZ&A, um effiziente Lösungen im Rahmen der Entwicklung des E-Commerce anzubieten. Die Wirtschaftsbeteiligten, die im Bereich E-Commerce aktiv sind oder sein möchten, können BE-GATE für die Einfuhr und Ausfuhr von Waren nutzen. 
  • Einfuhr über BE-GATE

    BE-GATE ermöglicht es Ihnen, im Rahmen des E-Commerce eine sehr große Anzahl Ankunftsmeldungen in einer einzigen Informatiktransaktion mit Hilfe einer von den Zollbehörden zugelassenen Datei zu hinterlegen. Dies kann nur für Sendungen ab 150 € genutzt werden und es muss eine zusätzliche Erklärung in PLDA abgegeben werden. Das Ergebnis der Auswahl (Versandstücke, die dem Zoll vorgelegt werden müssen) wird vom System an den Anmelder zurückgeschickt und enthält das Ergebnis der Auswahl, Zeile für Zeile.
  • Ausfuhr über BE-GATE

    BE-GATE kann auch für Ausfuhrsendungen mit einem Wert von weniger als 1000 € und einem Gewicht von weniger als 1000 kg verwendet werden. In anderen Fällen ist eine ergänzende Zollanmeldung in PLDA erforderlich
  • Vorteile von BE-GATE

    • Gesicherte Verbindung
    • Speziell angepasst an die Verwaltung von großen Datenmengen
    • Schnelligkeit der Bearbeitung für die vereinfachte Zollanmeldung zur Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr
    • Schnelle und EDV-gestützte Kommunikation der für die Kontrolle ausgewählten Versandstücke
    • Sofortige Freigabe für alle nicht zur Kontrolle ausgewählten Versandstücke
    • Konkreter Vorschlag zur Wertbestimmung im Rahmen der sinnvollen Hilfsmittel
    • Kostenpreis: 0 Euro
  • Zielgruppe von BE-GATE

    Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen des E-Commerce aktiv sind.
  • Grundvoraussetzungen für BE-GATE

    • in Belgien ansässig sein
    • über den Status des Zollspediteurs verfügen
    • über ein Verwahrungslager oder einen zugelassenen Entladeort mit Zolllager verfügen
    • über eine Bewilligung der vereinfachten Zollanmeldung verfügen
    • über eine Gesamtsicherheit verfügen
  • Zeitraum von BE-GATE

    Die BE-GATE-Zertifizierung, die zunächst an den Übergangszeitraum gebunden ist, in dem die Modalitäten des UZK TDA (Transitional Delegated Act) anwendbar sind, ist dazu bestimmt, sich nachträglich an Änderungen der Vorschriften anzupassen.
  • Schwerpunkte bei BE-GATE

    Die folgenden Waren sind für die Nutzung der BE-GATE-Zertifizierung ausgeschlossen:
    • Akzisenprodukte
    • lizenzpflichtige Waren
    • Waren, die Einschränkungen und Kontrollmaßnahmen unterliegen
    BE-GATE kann für folgende Zollverfahren eingesetzt werden: Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, Zolllager und endgültige Ausfuhr.
  • Produktblatt von BE-GATE (auf Französisch)