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Antrag über das EU-Zollportal für Wirschaftsbeteiligte

Ab dem 1. Oktober 2019 kann der Wirtschaftsbeteiligte seinen AEO-Antrag nur noch elektronisch über das EU-Zollportal für Wirtschaftsbeteiligte im Rahmen des spezifischen Zollportals eAEO (eAEO-STP) stellen. 

Über eAEO-STP verwaltet der Wirtschaftsbeteiligte sein AEO-Geschäft vom Antrag bis zur Bewilligung und tauscht Informationen mit der zuständigen Zollbehörde aus.

Die Authentifizierung für den Zugang zu eAEO-STP erfolgt über das europäische System für 'Uniform User Management and Digital Signatures' (UUM&DS).

Zu diesem Zweck müssen die Wirtschaftsbeteiligten im Besitz einer Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI) sein und über die entsprechenden Rollen verfügen, um Zugang zum System zu erhalten. Die zu befolgenden Schritte finden Sie unter  Tipps & Tricks (PDF, 228.55 KB).

Bei Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte an die CSAM oder den PLDA-Helpdesk.
CSAM:

PLDA Helpdesk:

Nach der Anmeldung im EU-Zollportal für Wirtschaftsbeteiligte müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse registrieren, um alle Mitteilungen direkt in Ihrem Posteingang zu erhalten. Gehen Sie zu Benutzermenü - Einstellungen - EAEO.
Siehe auch  Anmeldungsseite des EU-Zollportals für Wirtschaftsbeteiligte (PDF, 538.04 KB) unter "Allgemeine Funktionen".

Für eine effiziente Nutzung des eAEO-STP-Moduls verweisen wir auf das von der Europäischen Kommission erstellte Benutzerhandbuch eAEO-STP. Dieses Handbuch finden Sie nach der Anmeldung in das EU-Zollportal für Wirtschaftsbeteiligte unter Benutzermenü - Benutzerhandbuch.

Die Mindestdokumente für einen gültigen AEO-Antrag in eAEO-STP sind ein eingereichter AEO-Antrag in eAEO-STP, zusammen mit dem Selbstbewertungsfragebogen in Feld 25 und den erforderlichen nationalen AEO-Anhängen in Feld 23.
Anbei die Erläuterungen zum AEO-Selbstbewertungsfragenbogen.
Es gibt jeweils einen gültigen (eingereichten) AEO-Antrag für eine aktive AEO-Bewilligung.

Der Wirtschaftsbeteiligte ist stets für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in seinem Antrag und den zugehörigen Dokumenten in eAEO-STP verantwortlich, auf die sich die Erteilung der AEO-Bewilligung stützt.

Sie sind verpflichtet, den zuständigen Zollbehörden über eAEO alle Änderungen des Antrags und andere Informationen mitzuteilen, die den Inhalt und den Fortbestand Ihrer AEO-Bewilligung betreffen. All dies ist Teil eines kontinuierlichen Überwachungsprozesses, der in erster Linie durch den Wirtschaftsbeteiligte initiiert wird. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie Ihre Verfahren, Risiken und Systeme bei wesentlichen Veränderungen in Ihrem Betrieb überprüfen.

Bei Fragen zu den verschiedenen Aktionen innerhalb von eAEO-STP wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen regionalen Zollbehörden.