MyCustoms

Was ist MyCustoms?

MyCustoms ist eine digitale Anwendung, die die Arbeit des Zolls unterstützt, indem verschiedene Arbeitsabläufe automatisiert und digitalisiert werden. Dabei handelt es sich unter anderem um:

  • die Planung von Kontrollen,
  • die Durchführung von Kontrollen,
  • die Bearbeitung von Erstattungsanträgen.

Diese Handlungen werden von nun an zentralisiert über MyMinfinPRO vorgenommen.

Was macht MyCustoms im Rahmen von Kontrollen?

MyCustoms sorgt für mehr Rechtssicherheit, Einheitlichkeit und Schnelligkeit der zollbezogenen Arbeitsabläufe:

Erhöhte Rechtssicherheit und Einheitlichkeit

  • Auswahl: Eine bessere Risikoanalyse verringert die Anzahl unnötiger Auswahlen und ermöglicht eine gezieltere Arbeit. Wir setzen auch vermehrt auf eine automatisierte Auswahl, sodass im gesamten belgischen Staatsgebiet dieselben Ausschlusskriterien gelten.
  • Kommunikation: Wir kommunizieren über MyMinfin und nicht mehr per E-Mail. So werden unsere Benachrichtigungen schnell empfangen und es wird gewährleistet, dass sie von unserer Verwaltung stammen. Kein Phishing und keine betrügerischen Benachrichtigungen mehr.
  • Kontrolle: Wir arbeiten mit Checklisten, die auf nationaler Ebene festgelegt wurden. Dadurch wird eine Kontrolle in Brüssel genauso durchgeführt wie in Bierset oder Gent. So werden alle Wirtschaftsbeteiligten gleich behandelt – unabhängig von der Region.

Effizienz und Zeitgewinn

  • Vorbereitung der Akten: Indem alle Informationen in einem System zentralisiert werden, können unsere Kontrolleure ihre Kontrollen besser vorbereiten. Alles, was sie brauchen, ist an einem Ort verfügbar. Folglich wird die Zeit der Zöllner effizienter genutzt. Außerdem werden die Wirtschaftsbeteiligten besser über den Stand der Akte informiert.
  • Beschleunigte Kontrollen: Je nach Risikohöhe können in absehbarer Zukunft bestimmte Kontrollen direkt am Bestimmungsort in Belgien vorgenommen werden. Dadurch wird die Wartezeit verkürzt und die Kosten für die Lagerung in Häfen bzw. Flughäfen werden verringert.

Was ändert sich kurzfristig?

Die Kontrollen werden in Kürze über MyMinfinPRO gemeldet. Der Anmelder/Zollvertreter empfängt eine Benachrichtigung bezüglich der Kontrolle und wird aufgefordert, die erforderlichen Dokumente einzureichen.

Achtung: Es ist immer der Anmelder, der die Meldung bezüglich der Kontrollen empfängt, unabhängig davon, ob es sich um eine direkte oder eine indirekte Vertretung handelt.

Er kann direkt in MyMinfinPRO antworten und dort die angeforderten Dokumente hochladen.

Bereiten Sie sich jetzt schon vor:

  1. Beantragen Sie die Vollmacht Zoll PRO, falls Sie diese noch nicht haben. Das gilt auch in dem Fall, in dem der Einführer der Anmelder ist.
  2. Weisen Sie den Mitarbeitern, die für die Kommunikation mit der Verwaltung zuständig sind, die Rolle „FÖDFin Vollmachtsausübender Zölle und Verbrauchsteuern + Zollformalitäten“ zu.

Fragen?

Besuchen Sie die offizielle Website der Vollmachten Zoll PRO ein oder wenden Sie sich an Ihre gewohnte Kontaktperson.

MyCustoms Refund: Vereinfachung der Erstattungen

Mit MyCustoms Refund werden Erstattungsanträge schneller und transparenter bearbeitet (Änderungen, Annullierungen in IDMS oder AC4).

Der Vorgang in fünf Schritten

  1. Antrag auf Annullierung/Änderung in IDMS oder AC4.
  2. Automatisches Anlegen der Akte in MyCustoms Refund und Versand eines Antrags über MyMinfinPRO (Formular + Anhänge). Mit der Vollmacht Zoll PRO erteilt ein Unternehmen einem Fachmann (bevollmächtigtes Unternehmen oder Selbstständiger) einen Online-Zugriff auf Anträge und zusätzliche Dokumentenanforderungen. So kann dieser im Namen des Unternehmens die notwendigen Schritte beim FÖD Finanzen vornehmen. Die Vollmacht ist äußerst wichtig, um einen Antrag auf Änderung oder Annullierung in IDMS/AC4 einzureichen, wenn ein anderer Wirtschaftsbeteiligter als der, der die Erklärung ursprünglich eingereicht hat, dies vornimmt.
  3. Beurteilung der Zulässigkeit durch die zuständigen Dienste.
  4. Weiterverfolgung der Akte in MyMinfinPRO mit eventuellen Informationsanfragen oder der Absicht zur Ablehnung / dem Recht, angehört zu werden.
  5. Entscheidung:
    • Erstattung auf das FRCT-Konto oder auf ein Bankkonto
    • Nichterstattung

Vorher/nachher: Was ändert sich?

Früher

Mit MyCustoms Refund

Anträge per E-Mail

Antrag über IDMS/AC4 + MyMinfinPRO

Kommunikation per E-Mail

Alles über MyMinfinPRO

Keine Dokumentübersicht

Vollständige Akte in MyMinfinPRO einsehbar

Eingeschränkte Informationen über die Weiterverfolgung

Kontinuierliche Online-Weiterverfolgung

Aktenverwalter schwer zu identifizieren

Direkte Kommunikation in MyMinfinPRO

Keine Kategorisierung

Akten pro Typ gekennzeichnet

Nur Ablehnung bei Erstattung

Bei jeder Änderung Recht, angehört zu werden

Wie werden Anträge bearbeitet?

Navigieren Sie auf MyMinfinPRO:

  • Meine Dokumente → Zusätzliche verfügbare Dokumente
  • Meine Nachrichten (für Meldungen)

Tipp: Sie können einen automatischen Weiterversand von MyMinfinPRO-Nachrichten an eine E-Mail-Adresse Ihrer Wahl einstellen über e-Box Enterprise (s. Einstellungen). Momentan ist es nur möglich, eine einzige E-Mail-Adresse anzugeben. Sie können dennoch Tags verwenden: Zollkontrolle verweist auf Kontrollen der 1. Linie, wohingegen Einfuhrerklärung oder AC4 sich auf den Teil „Refund“ beziehen.

Wichtig: Jeder Wirtschaftsbeteiligte muss dafür sorgen, dass befugte Mitarbeiter Zugriff auf diese Benachrichtigungen und Akten haben. Der Zugriff betrifft nur Benachrichtigungen mit Bezug auf den Zoll. Folglich sind keine Informationen über Tax-on-Web, die MwSt. oder andere Bereiche sichtbar.

In Ermangelung einer Antwort kann die Zulässigkeit des Antrags verweigert werden, woraufhin die Annullierung oder die Änderung in IDMS/AC4 annulliert wird.

Haben Sie noch Fragen?

Besuchen Sie die offizielle Website der Vollmachten Zoll PRO ein oder wenden Sie sich an Ihre gewohnte Kontaktperson.

Derzeit ist MyMinfinPRO nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar.