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Registrierter Versender

Ein registrierter Versender ist eine natürliche oder juristische Person, die ermächtigt ist, akzisenpflichtige Waren im Verfahren der Steueraussetzung nach ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Einfuhr) zu versenden.

Achtung: Er darf keine akzisenpflichtigen Waren im Verfahren der Steueraussetzung lagern, sondern nur versenden.

  • Bedingungen

    • Leistung einer Sicherheit pro Ort der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für die Versendung von akzisenpflichtigen Waren zum Empfänger in Belgien oder in einem anderen Mitgliedstaat,
    • Führen einer Lagerbuchhaltung nach den geltenden Vorschriften an jedem Ort der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr.
  • Antragsformular

    Der Bewilligungsantrag registrierter Versender muss mittels eines besonderen Formulars eingereicht werden, das beim zuständigen Dienst erhältlich ist.

  • Beförderungspapier

    Akzisenpflichtige Waren werden von einem registrierten Versender mit einem e-VD (elektronischen Verwaltungsdokument) Einfuhr versandt.  Dieses e-VD wird über das EMCS (Excise Movement Control System) erstellt, das alle Akzisenbewegungen auf europäischer Ebene zentral erfasst.

    Siehe ebenfalls die Erläuterungen zum registrierten Versender - Ausstellen eines e-VD Einfuhr