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Empfang von akzisenpflichtigen Waren, für die die Akzisensteuer bereits in einem anderen Mitgliedstaat entrichtet wurde

Der Empfang von akzisenpflichtigen Waren durch ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und für die die Akzisensteuer bereits in einem anderen Mitgliedstaat entrichtet wurde.

ABER NICHT:

- Empfang von akzisenpflichtigen Waren, für die die Akzisensteuer bereits von einem Lieferanten entrichtet wurde: grundsätzlich keine zusätzlichen Verpflichtungen in Sachen Akzisen.

Ausnahme: besondere Genehmigungen - spezifische Gesetzesbestimmungen

- Fernverkauf: Empfang von akzisenpflichtigen Waren, für die die Akzisensteuer bereits in einem anderen Mitgliedstaat entrichtet wurde, durch eine Privatperson

  • Allgemeine Regel, wenn Sie akzisenpflichtige Waren empfangen, für die die Akzisensteuer bereits in einem anderen Mitgliedstaat entrichtet wurde

    Auch wenn bereits Akzisen in einem anderen Mitgliedstaat entrichtet wurden, entsteht erneut eine Akzisenschuld in Belgien.  Die Akzisensteuer ist in dem Mitgliedstaat geschuldet, in dem die Waren verbraucht werden.

  • Verfahren/Beförderungspapier, wenn Sie akzisenpflichtige Waren empfangen, für die die Akzisensteuer bereits in einem anderen Mitgliedstaat entrichtet wurde

    • Akzisenpflichtige Waren werden mit einem vereinfachten Begleitdokument (VBD) empfangen, das vom Versender im anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
    • Als Empfänger müssen Sie eine Sicherheit bei der für Sie zuständigen belgischen Zweigstelle leisten, bevor die akzisenpflichtigen Waren aus dem anderen Mitgliedstaat versandt werden.  Der Versand kann erst dann beginnen, wenn Ihnen der Versender aus dem anderen Mitgliedstaat die Einzelheiten der Sicherheit, die Sie auf dem vereinfachten Begleitdokument (VBD) geleistet haben, mitgeteilt hat.
    • Spätestens am Donnerstag der Woche nach Empfang der akzisenpflichtigen Waren müssen Sie die in Belgien geschuldeten Akzisen zahlen, indem Sie eine Anmeldung zur Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr AC4 über die Webanwendung PLDA („Paperless Zoll und Akzisen“) einreichen.
  • Erstattung, wenn Sie akzisenpflichtige Waren empfangen, für die die Akzisensteuer bereits in einem anderen Mitgliedstaat entrichtet wurde

    • Aufgrund des von den belgischen Behörden abgestempelten VBD kann der Versender in seinem Mitgliedstaat einen Erstattungsantrag für die Akzisen einreichen, die in seinem Mitgliedstaat auf die Waren entrichtet wurden, die Ihnen aber in Belgien geliefert wurden.
  • Was ist ein vereinfachtes Begleitdokument (VBD)/Wie wird dieses Formular ausgefüllt?

    Das vereinfachte Begleitdokument (VBD) besteht aus 3 Exemplaren:

    • Exemplar 1: vom Lieferanten/Absender im anderen Mitgliedstaat aufzubewahren,
    • Exemplar 2: begleitet die akzisenpflichtigen Waren und Sie als Empfänger bewahren es auf,
    • Exemplar 3: begleitet die akzisenpflichtigen Waren und Sie senden es ordnungsgemäß ausgefüllt an den Lieferanten/Versender im anderen Mitgliedstaat zurück, damit dieser die Erstattung der von ihm gezahlten Akzisensteuer beantragen kann.