Wo kann ich meine Zahlungsaufforderungen finden?
Sie können Ihre Zahlungsaufforderungen ab dem unter Zahlung der zusätzlichen Sonderakzisen angegebenen Datum in der „MyMinfin Pro“-Akte Ihres Unternehmens (MyMinfin) unter „Meine Dokumente“ finden.
Achtung! Die Zahlungsaufforderungen sind nur in der „MyMinfin Pro“-Akte Ihres Unternehmens verfügbar. Sie werden nicht per Post versandt.
Werde ich informiert, wenn in der „MyMinfin Pro“-Akte meines Unternehmens eine Zahlungsaufforderung eingeht?
Ja.
Sie erhalten eine Mitteilung in Ihrer e-Box Enterprise.
In dieser Mitteilung werden Sie darüber informiert, dass ein Dokument, das vom FÖD Finanzen versendet wurde, in MyMinfin verfügbar ist. Die Mitteilung enthält einen Link zu der „MyMinfin Pro“-Akte Ihres Unternehmens.
Über den Erhalt dieser Mitteilung werden Sie durch eine Benachrichtigung informiert, die an die E-Mail-Adresse geschickt wird, welche mit Ihrer e-Box Enterprise verknüpft ist.
Ich habe über MyMinfin mehrere Bestandsmeldungen eingereicht. Erhalte ich dann mehrere Zahlungsaufforderungen in der „MyMinfin Pro“-Akte meines Unternehmens?
Ja.
Wenn Sie mehrere Bestandsmeldungen für mehrere Steuersatzerhöhungen und/oder mehrere Lagerorte über MyMinfin eingereicht haben, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung pro Bestandsmeldung.
Wenn Sie über eine Bewilligung für ein Tankstellenregister mit zentraler Verwaltung verfügen und über MyMinfin Bestandsmeldungen in Form von .csv-Dateien eingereicht haben, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung pro .csv-Datei für sämtliche in der Datei aufgeführten Lagerorte.
Ich habe Bestandsmeldungen in Papierform eingereicht. Werde ich für diese Bestandsmeldungen Zahlungsaufforderungen erhalten?
Nein.
Es werden nur Zahlungsaufforderungen für Bestandsmeldungen, die über MyMinfin eingereicht wurden, an die „MyMinfin Pro“-Akte Ihres Unternehmens gesandt.
