Meine Angaben verstehen

  • Wie werden die zu zahlenden Beträge berechnet?

    Die zu zahlenden Beträge werden entsprechend den Volumen, die Sie über MyMinfin angemeldet haben, bei der Einreichung Ihrer Bestandsmeldungen automatisch berechnet.

  • Wo kann ich meine Bestandsmeldungen einsehen?

    Sie können die Bestandsmeldungen, die Sie über MyMinfin eingereicht haben, in der „MyMinfin Pro“-Akte Ihres Unternehmens einsehen („Meine Dokumente“ – „Bestandsmeldung für die Anpassung der Akzisensteuer“).

  • Ich habe keine oder nur einige meiner Zahlungsaufforderungen erhalten.

    Das ist normal, wenn die über MyMinfin angemeldeten Volumen eine Gesamtmenge von weniger als 1.000 Litern pro Energieerzeugnis darstellen. Es sind keine zusätzlichen Akzisen geschuldet, wenn:

    • die unter Code Q201, Q224 oder Q052 angemeldeten Volumen weniger als 1.000 Liter betragen,
    • die Summe der unter den Codes Q050, Q051 und Q053 angemeldeten Volumen weniger als 1.000 Liter beträgt.

    In diesem Fall:

    • erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung zu dieser Bestandsmeldung
    • oder die betreffenden Volumen sind nicht im Anhang der erhaltenen Zahlungsaufforderung aufgeführt.
  • Der Betrag, den ich bezahlen muss, weicht leicht ab von dem Betrag, den ich anhand der angemeldeten Volumen berechnet hatte.

    Die Volumen, die im Anhang der Zahlungsaufforderung angegeben sind, sind jene, die Sie über MyMinfin angemeldet haben.

    Die zu zahlenden Beträge können in den folgenden Situationen leicht von den Beträgen abweichen, die Sie selbst anhand der angemeldeten Volumen berechnet haben:

    • aufgrund von Rundungsregeln,
    • wenn Sie in Ihrer Bestandsmeldung eine andere Temperatur als 15 °C angegeben haben. In diesem Fall wurde das Volumen, das mit der angegebenen Temperatur angemeldet wurde, in das Volumen bei 15 °C umgerechnet, weil die Steuern anhand des Volumens bei 15 °C berechnet werden.