Sonstige Fragen und Kontaktinformationen

  • Ich finde auf dieser Website keine Antwort auf meine Frage. An wen kann ich mich wenden?

    Wenn Sie auf dieser Website keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie mit Ihrer Zweigstelle der Zoll- und Akzisenverwaltung Kontakt aufnehmen.

    Achtung! Fragen zum Zugriff auf die e-Box Enterprise oder die „MyMinfin Pro“-Akte Ihres Unternehmens müssen über die entsprechenden Kontaktformulare gestellt werden. Alternativ können Sie die Kontaktinformationen verwenden, die hier verfügbar sind:

    Ihre Zweigstelle der Zoll- und Akzisenverwaltung kann Ihnen bei Problemen mit dem Zugriff auf diese Anwendungen nicht helfen.

  • Wie finde ich heraus, welche Zweigstelle der Zoll- und Akzisenverwaltung für die Beantwortung meiner Frage zuständig ist?

    Sie können die zuständige Zweigstelle der Zoll- und Akzisenverwaltung über AnnuComp ermitteln:

    Profi > Zahlung, Zahlungserleichterung, Erstattung > Zahlung in Sachen Zoll und Akzisen

    Anschließend geben Sie Folgendes ein:

    • die Postleitzahl des betreffenden Lagerorts (siehe Rubrik „Lagerort“ der betreffenden Bestandsmeldung/Zahlungsaufforderung)
    • oder, wenn Sie über eine Bewilligung für ein Tankstellenregister mit zentraler Verwaltung verfügen und über MyMinfin Bestandsmeldungen in Form von .csv-Dateien eingereicht haben, die Postleitzahl des Ortes, an dem das Tankstellenregister mit zentraler Verwaltung geführt wird (siehe Ihre .csv-Datei).

    Nachdem Sie AnnuComp konsultiert und die zuständige Zweigstelle ermittelt haben, müssen Sie die folgenden Adressen verwenden:

  • Auf welchem Weg stelle ich meine Frage?

    Die Fragen dürfen der zuständigen Zweigstelle ausschließlich per E-Mail gestellt werden.

  • Welche Informationen muss meine Frage enthalten?

    In jedem Fall muss Ihre Frage alle zweckdienlichen Angaben enthalten, die es der Zweigstelle ermöglichen, sie angemessen zu beantworten.

    Betrifft Ihre Frage eine bestimmte Bestandsmeldung oder Zahlungsaufforderung, so müssen Sie in Ihrer E-Mail Folgendes tun:

    • das Unternehmen angeben, das Sie vertreten (ZDU-Nr. und Gesellschaftsname),
    • sich als Person ausweisen, die ermächtigt ist, das Unternehmen zu vertreten (in Ihrer Eigenschaft als Verwalter oder Inhaber einer Vollmacht),
    • gegebenenfalls die Referenzangaben der Bestandsmeldung vermerken, auf die sich Ihre Frage bezieht (Datum der Änderung des Steuersatzes und Adresse des betreffenden Lagerortes),
    • gegebenenfalls das Bezugszeichen der Zahlungsaufforderung vermerken, die Sie in der „MyMinfin Pro“-Akte Ihres Unternehmens erhalten haben (Bezugsangabe in der Kopfzeile der Zahlungsaufforderung unter der Rubrik „Unser Zeichen“).

    Um die Erstattung eines bezahlten Betrages zu beantragen, konsultieren Sie bitte die Fragen im Abschnitt Die Erstattung eines bezahlten Betrages beantragen.