Ich habe einen materiellen Fehler gemacht, der keine steuerlichen Auswirkungen hat (= der zu zahlende Betrag ist korrekt). Muss ich diesen Fehler melden?
Nein. Wenn der zu zahlende Betrag korrekt ist, müssen materielle Fehler nicht gemeldet werden.
Ich habe zu kleine Volumen angemeldet. Wie kann ich vorgehen, um jetzt noch zusätzliche Volumen anzumelden?
Sie müssen schnellstmöglich Ihre Zweigstelle der Zoll- und Akzisenverwaltung kontaktieren.
Sie müssen den Betrag der zusätzlichen Sonderakzisen, der in der erhaltenen Zahlungsaufforderung aufgeführt ist, fristgerecht und gemäß den vorgesehenen Modalitäten bezahlen, ohne auf die Anweisungen Ihrer Zweigstelle im Hinblick auf die möglicherweise nicht angemeldeten Volumen zu warten.
Ich habe zu große Volumen angemeldet. Muss ich die in den erhaltenen Zahlungsaufforderungen genannten Beträge bezahlen?
Ja.
Sie müssen den gesamten Betrag der zusätzlichen Sonderakzisen, der in der Zahlungsaufforderung angegeben ist, fristgerecht und gemäß den vorgesehenen Modalitäten bezahlen.
Wenn Sie bei der Eingabe der Bestandsmeldung über MyMinfin einen materiellen Fehler gemacht haben und dieser einen zu viel gezahlten Betrag zur Folge hat, haben Sie die Möglichkeit, die teilweise oder vollständige Erstattung dieses gezahlten Betrages zu beantragen (siehe Die Erstattung eines bezahlten Betrages beantragen).
Ihr Erstattungsantrag wird nur bearbeitet, wenn der in der Zahlungsaufforderung angegebene Betrag bezahlt wurde.