Im Laufe der Woche vom 10.02.2025 erhalten die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten über MyMinfin eine oder mehrere Zahlungsaufforderungen in Bezug auf das Cliquet-System.
Zur Erinnerung:
- Betroffener Zeitraum: Zwischen dem 10. September 2022 und dem 1. April 2023 wurde der Steuersatz der Sonderakzisen auf als Kraftstoff genutztes Gasöl und auf Benzin mehrfach erhöht.
- Bestandsmeldung: Infolge dieser Erhöhungen haben die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten (Tankstellenbetreiber, Händler und Verwahrer) ihre Bestände an Energieerzeugnissen angemeldet, die bereits in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden. Sie haben für einen oder mehrere Lagerorte über MyMinfin Bestandsmeldungen eingereicht.
Weitere Einzelheiten zum Cliquet-System finden Sie auf der Website Das Cliquet-System.
Vorgehensweise:
Die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten müssen nun die zusätzlichen Sonderakzisen entsprechend den über MyMinfin angemeldeten Volumen zahlen. Diese Zahlung muss:
- innerhalb der in den Zahlungsaufforderungen angegebenen Frist,
- gemäß den in den Zahlungsaufforderungen angegebenen Modalitäten erfolgen.
Falls Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, besuchen Sie folgende Website: Mögliche Fragen.