Am Nationalfeiertag geschlossen
Unser Contact Center und unsere Dienste sind am Montag, dem 20. Juli 2026, und am Dienstag, dem 21. Juli 2026, geschlossen.
Ausnahme: Einige Zollbehörden gewährleisten einen Bereitschaftsdienst.
Ab Mittwoch, dem 22. Juli 2026, um 9 Uhr, werden all unsere Dienste wieder per Telefon erreichbar oder nach Vereinbarung zugänglich sein.
Sie können jederzeit auf Ihre persönliche Akte zugreifen und Ihre Verwaltungsangelegenheiten über unseren Online-Schalter/MyMinfin erledigen.

Die Erstattung eines bezahlten Betrages beantragen

  • Ich habe zusätzliche Sonderakzisen gezahlt, die meines Erachtens nicht einforderbar sind oder die höher sind als die Beträge, die zu erheben waren.

    Wenn Sie bei der Eingabe Ihrer Bestandsmeldungen über MyMinfin einen materiellen Fehler gemacht haben und dieser einen nicht einforderbaren oder zu viel gezahlten Betrag zur Folge hat, haben Sie die Möglichkeit, die teilweise oder vollständige Erstattung des gezahlten Betrages zu beantragen.

    Dies kann der Fall sein, wenn Sie:

    • größere Volumen angemeldet haben, als am Tag der Erhöhung des Steuersatzes um 00:00 Uhr tatsächlich auf Lager waren bzw. gerade befördert wurden,
    • mehrfach dieselben Volumen für dieselbe Steuersatzerhöhung und denselben Lagerort angemeldet haben,
    • eine Bestandsmeldung eingereicht haben, die nicht erforderlich war.

    Achtung! Ihr Erstattungsantrag wird nur bearbeitet, wenn die in der Zahlungsaufforderung genannten Beträge bezahlt wurden (siehe Ich habe zu große Volumen angemeldet. Muss ich die in den erhaltenen Zahlungsaufforderungen genannten Beträge bezahlen?).

  • Wie muss ich die Erstattung eines bezahlten Betrages beantragen?

    Ihr Erstattungsantrag muss wie folgt versendet werden:

    Alle nützlichen Informationen zur Erstellung eines Erstattungsantrags und die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, sind in den Erläuterungen zum Formular enthalten.