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Automatisierung der Beförderungen im Rahmen des „Verfahrens der entrichteten Akzisensteuern“ und Digitalisierung des Vereinfachten Begleitdokuments (VBD)

Die Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) und das Gesetz vom 16. Oktober 2022 zur Abänderung des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 über die allgemeine Akzisenregelung bringen eine Reihe von Änderungen mit sich.

Die größte Änderung besteht in der Automatisierung des Verfahrens für Beförderungen von Akzisenprodukten außerhalb des Verfahrens der Steueraussetzung, des sogenannten „Verfahrens der entrichteten Akzisensteuern“, durch die Digitalisierung des VBD (Vereinfachtes Begleitdokument).

Ab dem 13. Februar 2023 müssen Beförderungen zwischen den Mitgliedstaaten von Akzisenprodukten, die bereits in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, über das elektronische System EMCS (Excise Movement and Control System) abgewickelt werden, wie es bei Beförderungen von Akzisenprodukten im Verfahren der Steueraussetzung bereits der Fall ist. Dies bedeutet insbesondere, dass die Papierfassung des Vereinfachten Begleitdokuments (VBD) durch das vereinfachte elektronische Verwaltungsdokument (v-e-VD) ersetzt wird.

  • Welche Bewilligungen sind erforderlich?

    Um Akzisenprodukte im „Verfahren der entrichteten Akzisensteuern“ in einen anderen Mitgliedstaat versenden oder aus einem anderen Mitgliedstaat erhalten zu können, müssen eine oder mehrere der folgenden Bewilligungen vorliegen:

    • Zertifizierter Versender

    Mit dieser Bewilligung können Akzisenprodukte regelmäßig im „Verfahren der entrichteten Akzisensteuern“ in einen anderen Mitgliedstaat versandt werden. Wenn das Verfahren eingehalten wird, können die in Belgien entrichteten Akzisen erstattet werden.

    • Zeitweilig zertifizierter Versender

    Mit dieser Bewilligung können Akzisenprodukte höchstens sechs Mal pro Jahr im „Verfahren der entrichteten Akzisensteuern“ in einen anderen Mitgliedstaat versandt werden. Pro Beförderung ist eine Bewilligung erforderlich. Wenn das Verfahren eingehalten wird, können die in Belgien entrichteten Akzisen erstattet werden.

    • Zertifizierter Empfänger

    Diese Bewilligung ermöglicht den regelmäßigen Empfang von Akzisenprodukten im „Verfahren der entrichteten Akzisensteuern“ aus einem anderen Mitgliedstaat. Bei Erhalt muss der zertifizierte Empfänger die Akzisensteuern grundsätzlich in Belgien anmelden und entrichten. Es ist eine dauerhafte Sicherheitsleistung erforderlich.

    • Zeitweilig zertifizierter Empfänger

    Diese Bewilligung ermöglicht den Empfang von Akzisenprodukten im „Verfahren der entrichteten Akzisensteuern“ aus einem anderen Mitgliedstaat höchstens sechs Mal pro Jahr. Pro Beförderung ist eine Bewilligung erforderlich. Bei Erhalt muss der zeitweilig zertifizierte Empfänger die Akzisensteuern grundsätzlich in Belgien anmelden und entrichten. Es ist eine punktuelle Sicherheitsleistung pro Beförderung erforderlich.

  • Wie wird der Bewilligungsantrag eingereicht?

    Sämtliche Anträge müssen über das Portal MyMinfin eingereicht werden:

    MyMinfin (fgov.be)

  • Wie wird ein v-e-VD eingereicht?

    Der Versender gibt das e-VD in EMCS ein.

    Der Empfänger bestätigt den Empfang der Waren in EMCS, wenn er diese erhalten hat. Anschließend muss der Empfänger die fälligen Akzisensteuern entrichten, indem er in PLDA eine Anmeldung zur Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr AC4 im Verfahren 4583 einreicht. In einigen Fällen können die Waren durch eine Anmeldung zur Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr AC4 in PDLA im Verfahren 4588 in ein Zolllager verbracht werden. Im letzteren Fall muss der Empfänger auch Inhaber einer Bewilligung „Zugelassener Lagerinhaber“ sein oder sich hierzu an einen Inhaber einer Bewilligung „Zugelassener Lagerinhaber“ wenden.

  • Kann das „Papierverfahren“ noch angewandt werden?

    Die Verwendung des „Papierverfahrens“ kann in zwei Fällen noch bewilligt werden:

    • beim Empfang von Sendungen, die vor dem 13.02.2023 aufgegeben wurden (VBD auf Papier),
    • beim Rückgriff auf ein Notfallverfahren.
  • Wo finde ich die technischen Spezifikationen und die FAQ?

    Nähere Informationen zu den Gesetzesbestimmungen und den technischen Spezifikationen finden Sie auf den folgenden Websites:

    https://finances.belgium.be/fr/douanes_accises/entreprises/applications-da/emcs

    EMCS | FÖD Finanzen (belgium.be)FAQ – EMCS PHASE 4 | FÖD Finanzen (belgium.be)