Vorgehensweise

Die Bewilligung beantragen

Die Bewilligungen „Händler von Alkohol und Tabak“ müssen ausschließlich in MyMinfin über „Verwaltung und Anträge für Ihre Bewilligungen in Sachen Zoll & Akzisen (KIS-SIC)“ beantragt werden.

Ab dem 01.05.2025 werden die Anträge auf Bewilligung / auf Änderung der Bewilligung über Formulare auf Papier, die per Post, per E-Mail oder am Schalter eingereicht werden, werden nicht weiter bearbeitet.

Pro MwSt.-Nr. ist eine einzige Bewilligung erforderlich. Wenn Sie an mehreren Standorten mit mehreren betreffenden Erzeugnissen handeln, müssen Sie eine einzige Bewilligung beantragen.

Wenn Sie Ihren Antrag einreichen, müssen Sie alle Standorte angeben, an denen Sie mit einem oder mehreren betreffenden Erzeugnissen handeln. Diese müssen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen registriert sein. Sie müssen pro Standort genau angeben, mit welchen Erzeugnissen Sie handeln.

Beziehen Sie sich auf  das Handbuch „Bewilligung für Händler von Alkohol und Tabak“ (PDF, 2.52 MB).

Achtung! Die Mitarbeiter der Generalverwaltung Zoll und Akzisen können Ihnen bei Problemen mit dem Zugriff auf „Verwaltung und Anträge für Ihre Bewilligungen in Sachen Zoll & Akzisen (KIS-SIC)“ in MyMinfin nicht helfen.

Die Bewilligung erhalten

Der Vorgang für die Ausstellung, die Änderung und den Widerruf einer Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“ erfolgt völlig automatisch.

Sobald Sie Ihren Antrag validiert haben, erhalten Sie Folgendes in der „MyMinfin Pro“-Akte Ihres Unternehmens:

  • Ihren Antrag auf eine neue Bewilligung / Änderung / Widerruf, wie Sie Ihn ausgefüllt haben,
  • eine Empfangsbestätigung in Bezug auf Ihren Antrag auf eine neue Bewilligung / Änderung / Widerruf,
  • das Begleitschreiben zu Ihrer neuen oder geänderten Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“,
  • Ihre neue oder geänderte Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“.