Spätestens zum 01.11.2025 müssen folgende Personen unbedingt Inhaber einer Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“ sein:
- Personen, die mit Ethylalkohol und/oder alkoholischen Getränken, die bereits in Belgien in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind (= Akzisen gezahlt), handeln, insbesondere:
- Einzelhändler,
- Großhändler,
- Online-Händler von Ethylalkohol und/oder alkoholischen Getränken („Webshops“),
- Wandergewerbetreibende für Ethylalkohol und/oder alkoholische Getränke,
- Händler, die den Verkauf zum Mitnehmen und/oder Hauslieferungen von Ethylalkohol und/oder alkoholischen Getränken anbieten.
- Personen, die mit Tabakwaren (sprich Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak – Tabak zum Selbstdrehen, Blunts, Pfeifentabak –, Wasserpfeifentabak und Erzeugnisse auf Cannabisbasis) und/oder tabakähnlichen Erzeugnissen (sprich erhitzte Tabakerzeugnisse – noch nicht erlaubt – und E-Liquids), die bereits in Belgien in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind (= Akzisen bereits gezahlt und mit einem Steuerzeichen versehen), handeln, insbesondere:
- Einzelhändler,
- Großhändler,
- Betreiber einer Shishabar.
- Personen, die mit Rohtabak (unverarbeitetem Tabak) handeln.
Folgende Personen und Tätigkeiten müssen nicht über eine Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“ registriert sein:
- Einrichtungen wie Hotels, Restaurants und Cafés, in denen die alkoholischen Getränke nur vor Ort konsumiert werden, müssen nicht über die Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“ registriert sein,
- Personen, die Inhaber einer Bewilligung „Zugelassener Lagerinhaber“, „Registrierter Empfänger“ oder „Registrierter Versender“ sind, müssen nicht über eine Bewilligung „Händler von Alkohol und Tabak“ registriert sein, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die von diesen Bewilligungen gedeckt werden.
Achtung!
- Wenn Sie mit Ethylalkohol und/oder alkoholischen Getränken und/oder Tabakwaren und/oder tabakähnlichen Erzeugnissen handeln möchten, für die die Akzisen in Belgien noch nicht gezahlt wurden, sind zusätzliche Schritte erforderlich. Folgen Sie diesem Link für weitere Informationen hier oder wenden Sie sich an Ihr Team Bewilligungen.
- Sie müssen ebenfalls immer die anderen Regelungen in Bezug auf den Verkauf von Alkohol und Tabak, beispielsweise in Sachen Volksgesundheit, berücksichtigen.