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Akzisenpflichtige Waren, die im Verfahren der Steueraussetzung versandt werden

Wenn ein Unternehmen akzisenpflichtige Waren, für die die Akzisensteuer (noch) nicht gezahlt wurde, im Verfahren der Steueraussetzung von einem Steuerlager in Belgien aus versenden möchte.  Die Akzisensteuer wird nicht zu diesem Zeitpunkt in Belgien gezahlt.

  • Wem können Sie als Steuerlager akzisenpflichtige Waren im Verfahren der Steueraussetzung senden?

    • einem anderen Steuerlager in Belgien,
    • einem Steuerlager in einem anderen Mitgliedstaat,
    • einem (vorübergehend) registrierten Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat.
  • Bedingungen für den Empfang akzisenpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung

    • Leistung einer Sicherheit für den Versand akzisenpflichtiger Waren,
    • gegebenenfalls Leistung einer Sicherheit für die Lagerung akzisenpflichtiger Waren.
  • Beförderungspapier für den Versand akzisenpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung

    Akzisenpflichtige Waren werden mit einem e-VD (elektronischen Verwaltungsdokument) versandt.  Dieses e-VD wird über das EMCS (Excise Movement Control System) erstellt, das alle Akzisenbewegungen auf europäischer Ebene zentral erfasst.

  • Sonderfälle für akzisenpflichtige Waren, die im Verfahren der Steueraussetzung zu versenden sind

    • im Verfahren der Steueraussetzung versandt, gefolgt von einer Ausfuhr
    • an einen befreiten Empfänger (Diplomaten, Streitkräfte usw.) in einem anderen Mitgliedstaat versandt