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Zusatzkosten in Bezug auf mein Päckchen

  • Wie berechne ich die Zusatzkosten zu meinem online gekauften Päckchen (Abgaben und Steuern)?

    Wenn Waren außerhalb der EU gekauft wurden oder Sie Geschenke von einem Familienmitglied, einem Freund oder einer Freundin aus einem Nicht-EU-Land erhalten, dann müssen Sie, abhängig von der Ware, bestimmte Abgaben bezahlen, nämlich Einfuhrabgaben, MwSt., Akzisen usw.
    Für jede Art von Waren gibt es einen besonderen Warencode und einen Tarif für Einfuhrabgaben, die in der Anwendung Tarbel zu finden sind. Alle Waren sind in verschiedene Gruppen unterteilt. Für jede Ware wird vermerkt, welche Abgabe bezahlt werden muss.
    Diese Suche ist nicht einfach, aber Sie können sich von einem Zollvertreter helfen lassen.

    Überblick über die häufigsten Online-Einkäufe

    Smartphone

    0

    21 %

    Laptops und Tablets

    0

    21 %

    Kopfhörer und Mikrofone

    0

    21 %

    Spielwaren

    0 bis einschl. 4,7 %

    21 %

    Bücher

    0

    6 %

    Gesellschaftsspiele, Videospiele

    0 bis einschl. 2,7 %

    21 %

    Koffer und Taschen

    0 bis einschl. 9,7 %

    21 %

    Schuhe und Stiefel

    3,5 % bis einschl. 17 %

    21 %

    Schmuck und Juwelen

    0 bis einschl. 4 %

    21 %

    Kleidung

    0 bis einschl. 12 %

    21 %

    Schönheits- und Pflegeprodukte

    0 bis einschl. 6,5 %

    21 %

    Auto- und Motorteile

    3 bis einschl. 4,5 %

    21 %

    Armbanduhren

    4,5 %

    (Sie zahlen mindestens 0,30 € und höchstens 0,80 € pro Uhr)

    21 %

    Duftwasser und Eau de Toilette

    0

    21 %

    Beispiel 1 für eine Berechnung von Zusatzkosten:

    Sie kaufen Modeschmuck im Wert von 160 Euro in einem chinesischen Online-Shop.

    • Wert: 160 Euro
    • Einfuhrabgaben: 4 %
    • Versandkosten: 35 Euro
    • Versicherungskosten: 5 Euro
    • MwSt.: 21 %

    Berechnung der Einfuhrabgaben:

    • Zollwert = Rechnungswert der Waren (160 Euro) + Versandkosten (35 Euro) + Versicherungskosten (5 Euro) = 200 Euro
    • Berechnung der Einfuhrabgaben: Einfuhrabgaben = 4 % von 200 Euro = 8 Euro

    Berechnung der MwSt. bei der Einfuhr:

    • Steuerpflichtiger Betrag zur Berechnung der MwSt. = Zollwert (200 Euro) + Einfuhrabgaben (8 Euro) = 208 Euro
    • MwSt. = 21 % von 208 Euro = 43,68 Euro

    Gesamtbetrag, der an Ihren Lieferfahrer zu zahlen ist:

    • Einfuhrabgaben (8 Euro) + MwSt. (43,68 Euro) = 51,68 Euro + Kosten für die Anmeldung

    Beispiel 2 für eine Berechnung von Zusatzkosten:

    Kauf einer Lederhandtasche auf einer Internetseite in Hong-Kong

    • Wert: 450 Euro
    • Einfuhrabgaben: 3 %
    • Versandkosten: 35 Euro
    • MwSt.: 21 %

    Berechnung Einfuhrabgaben:

    • Zollwert = Rechnungswert der Waren (450 Euro) + Versandkosten (35 Euro) = 485 Euro
    • Einfuhrabgaben = 3 % auf 485 Euro = 14,55 Euro

    Berechnung der MwSt. bei Einfuhr:

    • Besteuerungsgrundlage für die MwSt. = Zollwert (485 Euro) + Einfuhrabgaben (14,55 Euro) = 499,55 Euro
    • MwSt. = 21 % auf 499,55 Euro = 104,91 Euro

    Gesamtbetrag, der an Ihren Lieferfahrer zu zahlen ist:

    • Einfuhrabgaben (14,55 Euro) + MwSt. (104,91 Euro) = 119,46 Euro + Kosten für die Anmeldung

    Beispiel 3 für eine Berechnung von Zusatzkosten:

    Kauf von einem Paar Sportschuhe auf einer amerikanischen Versteigerungsseite

    • Wert: 48 Euro
    • Einfuhrabgaben: 16,9 %
    • Versandkosten: 20 Euro
    • MwSt.: 21 %

    Berechnung Einfuhrabgaben:

    • Zollwert = Rechnungswert der Waren (48 Euro) + Versandkosten (20 Euro) = 68 Euro
    • Einfuhrabgaben = 0 Euro (der innere Wert (48 Euro) ist niedriger als die Befreiungsschwelle von 150 Euro)

    Berechnung der MwSt. bei der Einfuhr:

    • Besteuerungsgrundlage für die MwSt. = Zollwert (68 Euro) + Einfuhrabgaben (0 Euro) = 68 Euro
    • MwSt. = 21 % auf 68 Euro = 14,28 Euro

    Gesamtbetrag, der an Ihren Lieferfahrer zu zahlen ist:

    • Einfuhrabgaben (0 Euro) + MwSt. (14,28 Euro) = 14,28 Euro + Kosten für die Anmeldung

    Beispiel 4 für eine Berechnung von Zusatzkosten:

    Kauf eines Puzzles auf einer chinesischen Website

    • Wert: 15 Euro
    • Einfuhrabgaben: 4,7 %
    • Versandkosten: 5 Euro
    • MwSt.: 21 %

    Berechnung der MwSt. bei der Einfuhr:

    • Zollwert = Rechnungswert der Waren (15 Euro) + Versandkosten (5 Euro) = 20 Euro
    • Einfuhrabgaben = 0 Euro (der innere Wert (15 Euro) ist niedriger als die Befreiungsschwelle von 150 Euro)
    • MwSt. = 21 % auf 20 Euro = 4,20 Euro

    Gesamtbetrag, der an Ihren Lieferfahrer zu zahlen ist:

    • MwSt. (4,20 Euro) + Kosten für die Anmeldung

    Disclaimer:

    1. Die Tarife können sich ändern und variieren, je nachdem, wer Ihr Paket zustellt.
    2. Es ist oft schwierig zu bestimmen, um welche Art Ware es sich tatsächlich handelt.  Die vorgeschlagenen Prozentsätze dienen daher nur als Beispiele. Damit Sie genau wissen, was Sie bezahlen müssen, müssen Sie den Warencode kennen, den Sie über Tarbel ermitteln können.
    3. Außerdem kann auch der Versender/Anmelder Kosten für die erbrachten Zollformalitäten berechnen, die dann in manchen Fällen als „Zollkosten“ beschrieben werden.
    4. Der Käufer kann mit anderen Nebenkosten konfrontiert werden (z. B. Antidumpingzölle) und diese können hoch ausfallen (40 % und mehr sind möglich).
  • Was kann ich tun, wenn mir für mein online gekauftes Paket mehr als die geltenden Einfuhrzölle und Steuern berechnet wurden?

    Ein Post- oder Kurierdienst kann zusätzliche Gebühren für die Erledigung von Zollformalitäten wie die Erstellung der Zollerklärung verlangen. Der Zoll hat hierauf keinen Einfluss.

    Bei Fragen hierzu sollten Sie sich an das Post- oder Kurierdienstunternehmen wenden.

    In diesem Fall sind folgende Möglichkeiten denkbar:

    1. Sie zahlen die Kosten für die Zollformalitäten und können danach über Ihr Paket verfügen.
    2. Sie verweigern die Annahme des Pakets.*
    3. Sie nehmen das Paket noch nicht an und legen bei der Post oder dem Kurierdienst Einspruch ein.
    4. Sie nehmen das Paket an, bezahlen die Kosten und erheben dann Einspruch bei der Post oder dem Kurierdienst.
    5. Sie schicken das Paket zurück.*

    * Der Zoll kann nicht garantieren, welche Folgemaßnahmen der Verkäufer und/oder das Post- oder Kurierunternehmen ergreifen werden.

  • Was kann ich tun, wenn für mein online erworbenes Paket zu hohe Einfuhrzölle und/oder Steuern erhoben wurden?

    Wenn zu hohe Einfuhrabgaben und Steuern erhoben wurden, können Sie die Erstattung über das Post- oder Kurierdienstunternehmen beantragen oder selbst vornehmen.

    Über den Post- oder Kurierdienst

    Reichen Sie einen Antrag mit ausreichenden Belegen bei dem Post- oder Kurierdienst ein. Diese fungieren als Vermittler gegenüber dem Zoll.

    Selbst einen Antrag auf Erstattung stellen

    Sie können selbst einen Einspruch einlegen.