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Unterstützungsmaßnahmen für Inhaber eines Kreditkontos für Alkohol, alkoholische oder nicht alkoholische Getränke und Mehrwertsteuer

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Generalverwaltung Zoll und Akzisen (GVZ&A) Unterstützungsmaßnahmen für Inhaber eines Kreditkontos ergriffen, und zwar für:

  • Akzisen und Verpackungsbeiträge auf Alkohol und alkoholische oder nicht alkoholische Getränke
  • und Mehrwertsteuer.

Zurzeit beträgt die Zahlungsfrist für diese Abgaben eine Woche. Sie wird jetzt auf 4 Wochen ausgedehnt.

Ist das Saldo für die Sicherheiten auf dem Kreditkonto nicht ausreichend, können die Wirtschaftsbeteiligten die Buchhaltungsabteilung per E-Mail (da.accounting.revenues@minfin.fed.be) kontaktieren, um eine fiktive Erhöhung Ihrer Sicherheit zu erhalten.

Die GVZ&A wird keine Verzugszinsen auf diese Abgaben erheben.

Diese Maßnahme gilt bis zum 30. Juni 2020.

UPDATE

Am 21.03.2020 wurde PLDA angepasst, um die Zahlungsfrist automatisch von 1 Woche auf 4 Wochen auszudehnen, und zwar für:

  • Akzisen und Verpackungsbeiträge auf Alkohol und alkoholische oder nicht alkoholische Getränke,
  • und Mehrwertsteuer,

und dies bis zum 30.06.2020.