Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Generalverwaltung Zoll und Akzisen (GVZ&A) Unterstützungsmaßnahmen für Inhaber eines Kreditkontos ergriffen, und zwar für:
- Akzisen und Verpackungsbeiträge auf Alkohol und alkoholische oder nicht alkoholische Getränke
- und Mehrwertsteuer.
Zurzeit beträgt die Zahlungsfrist für diese Abgaben eine Woche. Sie wird jetzt auf 4 Wochen ausgedehnt.
Ist das Saldo für die Sicherheiten auf dem Kreditkonto nicht ausreichend, können die Wirtschaftsbeteiligten die Buchhaltungsabteilung per E-Mail (da.accounting.revenues@minfin.fed.be) kontaktieren, um eine fiktive Erhöhung Ihrer Sicherheit zu erhalten.
Die GVZ&A wird keine Verzugszinsen auf diese Abgaben erheben.
Diese Maßnahme gilt bis zum 30. Juni 2020.
UPDATE
Am 21.03.2020 wurde PLDA angepasst, um die Zahlungsfrist automatisch von 1 Woche auf 4 Wochen auszudehnen, und zwar für:
- Akzisen und Verpackungsbeiträge auf Alkohol und alkoholische oder nicht alkoholische Getränke,
- und Mehrwertsteuer,
und dies bis zum 30.06.2020.