Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zugang zu den Zollämtern

Angesichts der außergewöhnlichen Umständen in Bezug auf die Bekämpfung der Coronavirus Epidemie (COVID -19) sind die Infozentren und die Ämter des FÖD Finanzen für die Bevölkerung unzugänglich (siehe aktuelle Nachrichten vom 13.März 2020(This hyperlink opens a new window)).

Falls Sie ein Dokument , zum Beispiel EUR1,136F, ATA oder TIR , durch eine Zollstelle abstempeln lassen müssen ,so bitten wir Sie, telefonisch einen Termin mit Ihrem zuständigen Zollamt zu vereinbaren.

 Nähere Auskünfte betreffend der Zollämter finden Sie in Anhang (PDF, 151.82 KB).

Wie erinnern daran , dass die E705 ausschließlich online über die Anwendung E705 im Internetportal MyMinfin  ausgestellt werden (siehe aktuelle Nachrichten vom 16.März 2020(This hyperlink opens a new window)).