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Das Original bestimmter Dokumente muss dem Zoll vorgelegt werden. Ist es ausnahmsweise möglich, davon abzuweichen?

Die digitale Beantragung und Erteilung von Bewilligungen und Genehmigungen ist die Regel angesichts der Maßnahmen zur sozialen Distanzierung.

Bescheinigungen und Bewilligungen, die ursprünglich auf Papier ausgestellt wurden, können vorübergehend in digitaler Form an den Prüfer gesendet werden, selbst wenn eine Belastung erforderlich ist. Ist sie konform, wird die Erklärung angenommen.

Wenn Bewilligungen oder Bescheinigungen auf diese Weise vorgelegt werden, muss der Anmelder eine Erklärung darüber beifügen, dass er im Besitz der Originaldokumente ist, die er selbst archiviert.

Ausnahme bei der Ausfuhr: Dokumente, die vom Zoll abgezeichnet werden müssen und die die Sendung begleiten (z. B. ATR, EUR1). Ohne diese Validierung werden diese Dokumente im Bestimmungsland möglicherweise nicht akzeptiert.