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Mundmasken, die in einem Nicht-EU-Land gekauft wurden

Welche Rolle spielt der Zoll, wenn Sie Mundmasken in einem Nicht-EU-Land kaufen?

Der Zoll hat eine sehr strikte Kontrollfunktion. Das bedeutet, dass die zuständigen Behörden, nämlich die Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAAGP) und der FÖD Wirtschaft, vom Zoll kontaktiert werden, um über die Konformität der Waren zu entscheiden. 

Es gibt zwei Arten von Mundmasken:

  1. Mundmasken als persönliche Schutzausrüstung, die die Sicherheit und Gesundheit des Nutzers vor äußeren Risiken schützen. Dabei handelt es sich um Atemschutzmasken, wie die FFP. Für diese Masken ist der FÖD Wirtschaft zuständig.
     
  2. Mundmasken als medizinisches Hilfsmittel, dessen Zweck es ist, die Sicherheit und den klinischen Zustand des Patienten und/oder die Sicherheit und Gesundheit des Nutzers und anderer Personen zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um chirurgische Masken. Ihr Zweck ist es, den Patienten vor Keimen usw. bei einer Operation zu schützen. Im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus können diese getragen werden, um die Umgebung des Patienten vor den vom Patienten entwickelten Keimen zu schützen. Für diese Masken ist die FAAGP zuständig.

Worin besteht diese strikte Kontrollfunktion?

Die von Ihnen bestellten Mundmasken können vom Zoll auf Anfrage der zuständigen Behörden oder auf der Grundlage einer Risikoanalyse einbehalten werden. Der FÖD Wirtschaft und die FAAGP entscheiden dann darüber, ob sie den Anforderungen entsprechen und ob sie vom Zoll auf dem belgischen Hoheitsgebiet freigegeben werden dürfen.

Der Zoll setzt alles daran, die konformen Lieferungen so schnell wie möglich freizugeben.

Der Zoll wird niemals von einem anderen Mitgliedstaat bestellte und gelieferte Waren zurückhalten, wenn alle Zollformalitäten für diese Waren bereits in diesem Mitgliedstaat erledigt wurden.

Was können Sie tun, wenn Sie den Status Ihrer Bestellung von Mundmasken in Erfahrung bringen möchten, die aus einem Nicht-EU-Land in Bierset oder Zaventem ankommen sollen?

Der Zoll ist derzeit mit vielen Fragen zu möglichen Blockierungen von Sendungen konfrontiert. Über eine zentrale Kontaktstelle können Sie sich über den Status Ihrer auf dem Luftweg in Bierset oder Zaventem eintreffenden Waren informieren.

Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  1. Senden Sie eine E-Mail an da.mf.es@minfin.fed.be.
     
  2. Verpflichtende Angabe für den Betreff: Info Masken
     
  3. Zusätzliche Angaben:

  • Kopie der Airwaybill (verpflichtend)
  • Zielflughafen (Zaventem oder Bierset) (verpflichtend)
  • MRN. Dies ist die eindeutige Nummer der Zollanmeldung, die in der rechten oberen Ecke der Zollanmeldung zu finden ist (sofern bekannt).
  • Art der Masken: persönliche Schutzausrüstung oder medizinisches Hilfsmittel (verpflichtend)
  • Menge (kg oder Stückzahl) (verpflichtend)
  • Zollvertreter / Beförderer / usw. (sofern bekannt)  
  • weiter zweckdienliche Informationen (sofern bekannt).

Auf Grundlage dieser Informationen, können wir den Status Ihrer Waren überprüfen. Wir informieren Sie so schnell wie möglich darüber. 

Bitte beachten Sie, dass Personen, die Mundmasken oder andere persönliche Schutzausrüstungen online (über E-Commerce) in einem Online-Shop außerhalb Belgiens gekauft haben und nicht über die Nummer des betreffenden Luftfrachtbriefs (Airwaybill) verfügen, unsere Website konsultieren sollten: https://finanzen.belgium.be/de/zoll_akzisen/privatpersonen/versand-und-empfang-von-paketen

In diesem Fall sollten sie sich an B-Post oder den Kurierdienst (z. B. UPS, Fedex, DHL usw.) wenden. Diese können die Sendung mittels der Sendungsnummer orten.