In wenigen Schritten zur Registrierung
1. Klicken Sie auf diesen
2. Wählen Sie ein Identifizierungsmittel und klicken Sie anschließend auf „im Namen eines Unternehmens anmelden“.
Personen ohne belgisches Authentifizierungsmittel (eID, itsme) können über die Anwendung ForReg (Foreign Registration) Zugriff auf UBO-Register erhalten. Um Zugriff zu erhalten, befolgen Sie die Anweisungen auf der ForReg-Website.


6. Bestätigen Sie diese Informationen jedes Jahr über die Schaltfläche „Jährliche Bestätigung“.
Was geschieht, wenn keine Registrierung vorgenommen wird?
Die gesetzlichen Vertreter haben nach der Gründung der Einheit 30 Tage Zeit, sich zu registrieren. Nach Ablauf dieser Frist:
1. Schreiben:
2. schreiben:
Wenn die UBO nach der Notifizierung des ersten Schreibens nicht ins UBO-Register eingetragen werden, wird eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro gesamtschuldnerisch gegen die gesetzlichen Vertreter verhängt.
Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da!
Sie haben eine Frage zur Registrierung und Nutzung des UBO-Registers? Sie haben Schwierigkeiten mit der Vorgehensweise? Ihnen stehen zahlreiche FAQs zur Verfügung.
Wenn Sie keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben, können Sie uns auch unter der Adresse ubobelgium@minfin.fed.be oder telefonisch unter der Nummer 02 572 57 57 erreichen.