Vorauszahlungen leisten

Multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen, die der Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen unterliegen und tatsächlich einen Betrag an inländische Ergänzungssteuer (QDMTT) und/oder die anerkannte Primärergänzungssteuerregelung in Bezug auf Erhebung eines zusätzlichen Steuerbetrags (PES) zahlen müssen, können Vorauszahlungen leisten, um Steuererhöhungen zu vermeiden.

Wie leiste ich eine Vorauszahlung?  

  1. Über MyMinFin, module VA Pillar 2 

    Achtung!
    Das Notifizierungsverfahren (Anmeldung) gilt nicht für 2024. Bitte stellen Sie keinen „neuen Antrag“ über die dazugehörige Registerkarte.

  1. Per Überweisung:  

  • für die anerkannte inländische Ergänzungssteuer (QDMTT-Ergänzungssteuer)

auf das Konto  BE79 6792 0023 0733 (BIC: GEBABEBB)   

Centre de Perception - VA Pilier 2 - Impôt national complémentaire  

Avenue Roi Albert II 33, 1030 Bruxelles ;  

Mit der strukturierten Mitteilung, die auf MyMinfin (auf Gruppenebene) verfügbar ist oder mit dem Tool „Strukturierte Mitteilung“ auf Grundlage der Unternehmensnummer der Gruppe (oder multinationale Unternehmensgruppenbis) erzeugt wurde. Vorzugsweise über ein Bankkonto, das auf den Namen der Geschäftseinheit lautet, die die Vorauszahlung im Namen der Gruppe leistet.

  • für die anerkannte Primärergänzungssteuerregelung in Bezug auf Erhebung eines zusätzlichen Steuerbetrags (PES-Ergänzungssteuer)

auf das Konto BE68 6792 0023 0834 (BIC: GEBABEBB) 

Centre de Perception - VA Pilier 2 - Impôt national complémentaire  

Avenue Roi Albert II 33, 1030 Bruxelles ; 

Mit der strukturierten Mitteilung, die auf MyMinfin (auf Ebene der steuerpflichtigen Einheit, nicht der Gruppe) verfügbar ist oder mit dem Tool „Strukturierte Mitteilung“ auf Grundlage der Unternehmensnummer der Einheit (oder der Bis‑Nummer der Einheit) erzeugt wurde. Vorzugsweise über ein Bankkonto, das auf den Namen der Geschäftseinheit lautet, die die Vorauszahlung im Namen der Gruppe leistet.

Achtung! 

Multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen können erst eine Vorauszahlung für die inländische Ergänzungssteuer (QDMTT) und die anerkannte Primärergänzungssteuerregelung in Bezug auf Erhebung eines zusätzlichen Steuerbetrags (PES) ausführen, wenn die Gruppe beim FÖD Finanzen ihre Eintragung in die ZDU beantragt hat und über den FÖD Finanzen die Unternehmensnummer für die Gruppe erhalten hat. 

Wann muss meine Gruppe ihre Vorauszahlung leisten? 

Die Vorauszahlungen müssen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ausgeführt werden. Die für die Körperschaftsteuer geltenden Fristen gelten ebenfalls für die Vorauszahlungen der inländischen Ergänzungssteuer und der PES‑Ergänzungssteuer. 

Achtung! 

Dies ist das Datum, an dem die Zahlung spätestens auf das Konto des Dienstes Vorauszahlungen eingehen muss. Da zwischen Ihrer Zahlungsanweisung und dem Eingang der Zahlung auf unser Konto einige Werktage vergehen können, sollten Sie mit der Zahlung nicht bis zum letzten Tag warten. 

Vorschriften und sonstige Unterlagen 

Sehen Sie sich die Vorschriften und sonstigen Unterlagen an.