Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zulassungsbedingungen - Opfer von in Belgien anerkannten Naturkatastrophen

Ihre Einrichtung muss: 

  • Rechtspersönlichkeit besitzen, 
  • in Belgien ansässig sein, 
  • keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche,
  • Tätigkeiten ausüben zur Unterstützung von Katastrophenopfern, die die Anwendung des Gesetzes vom 12. Juli 1976 über die Wiedergutmachung bestimmter durch Naturkatastrophen an Privateigentum verursachter Schäden rechtfertigen.