Ihre Einrichtung muss:
- Rechtspersönlichkeit besitzen,
- in Belgien ansässig sein,
- keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche,
- Tätigkeiten in Belgien ausüben, die auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind,
- auf Grund ihrer Tätigkeiten vom Staat bezuschusst sein,
- einen Einflussbereich haben, der sich auf eine der Regionen, die Deutschsprachige Gemeinschaft oder das ganze Land ausdehnt, sodass Einrichtungen, die nur auf lokaler Ebene fungieren, ausgeschlossen sind.