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Zulassungsbedingungen - Einrichtungen, deren Zweck die nachhaltige Entwicklung ist

Ihre Einrichtung muss: 

  • Rechtspersönlichkeit besitzen, 
  • in Belgien ansässig sein, 
  • keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche, 
  • Tätigkeiten in Belgien ausüben, die auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind, 
  • auf Grund ihrer Tätigkeiten vom Staat bezuschusst sein, 
  • einen Einflussbereich haben, der sich auf eine der Regionen, die Deutschsprachige Gemeinschaft oder das ganze Land ausdehnt, sodass Einrichtungen, die nur auf lokaler Ebene fungieren, ausgeschlossen sind.