Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zulassungsbedingungen - Einrichtungen, die Kriegsopfer unterstützen

Ihre Einrichtung muss: 

  • Rechtspersönlichkeit besitzen, 
  • in Belgien ansässig sein, 
  • keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche.  

Die Tätigkeiten Ihrer Einrichtung müssen: 

  • auf dem gesamten Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, auf dem diese Einrichtungen aktiv sind, ausgeübt werden oder sich auf die Zentralisierung und die Koordinierung von lokalen bzw. regionalen Aktivitäten oder von Aktivitäten in mehreren Mitgliedstaaten beziehen, 
  • auf die Unterstützung von Kriegsopfern ausgerichtet sein, 
  • ergänzend zu den Aktivitäten sein, die belgische öffentliche Behörden oder internationale Organisationen, in denen Belgien Mitglied ist, im vorerwähnten Bereich ausüben.