Ihre Einrichtung muss:
- Rechtspersönlichkeit besitzen
- in Belgien ansässig sein
- keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche
- Tätigkeiten in Belgien zur Erhaltung oder zum Schutz von Denkmälern und Landschaften ausüben
- aufgrund ihrer Tätigkeit vom Staat, von einer der Regionen oder der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst werden
- einen Einflussbereich haben, der sich auf eine der Regionen, die Deutschsprachige Gemeinschaft oder das ganze Land ausdehnt, sodass Einrichtungen, die nur auf lokaler Ebene fungieren, ausgeschlossen sind