Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zulassungsbedingungen - Einrichtungen, die die Erhaltung und den Schutz von Denkmälern und Landschaften zum Ziel haben

Ihre Einrichtung muss:

  • Rechtspersönlichkeit besitzen
  • in Belgien ansässig sein
  • keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche
  • Tätigkeiten in Belgien zur Erhaltung oder zum Schutz von Denkmälern und Landschaften ausüben
  • aufgrund ihrer Tätigkeit vom Staat, von einer der Regionen oder der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst werden
  • einen Einflussbereich haben, der sich auf eine der Regionen, die Deutschsprachige Gemeinschaft oder das ganze Land ausdehnt, sodass Einrichtungen, die nur auf lokaler Ebene fungieren, ausgeschlossen sind