Falls die an Sie gezahlten Betreuungskosten Anrecht auf eine Steuerermäßigung geben, müssen Sie einige Regeln für die Bescheinigungen und die Übermittlung der Daten an den FÖD Finanzen beachten.
Bescheinigung für Kinderbetreuungskosten
Sie müssen der Person, die die Kinderbetreuungskosten bezahlt hat, eine Bescheinigung ausstellen
Verwenden Sie für die Bescheinigung, die den Eltern auszuhändigen ist, das
offizielle Muster (PDF, 147.14 KB).
Wie fülle ich die Bescheinigung aus? (PDF, 678.73 KB)
Toleranz für Kinderbetreuung im Jahr 2022
Bei technischen Schwierigkeiten können Sie für Kinderbetreuung, die im Jahr 2022 stattgefunden hat, noch das alte Format der Bescheinigung (Ihre eigene Bescheinigung oder die nicht verpflichtende Bescheinigung) verwenden.
Sie müssen die Daten der Bescheinigung in digitaler Form an den FÖD Finanzen senden
Tun Sie dies über die Anwendung Belcotax-on-Web (auch für die Bescheinigungen, für die Sie die nationale Nummer des Kindes oder der Eltern nicht erhalten konnten).
Die digitale Übermittlung ist jedoch nicht verpflichtend, sofern Sie nicht über die nötigen Informatikmittel verfügen.
Wie werden die Daten über Belcotax-on-Web versendet?
- Entweder „per Eingabe“: Versenden jeweils einer Bescheinigung, indem die verschiedenen Felder auf dem Bildschirm in Belcotax-on-Web ausgefüllt werden (empfohlene Methode, wenn Sie nur wenige Bescheinigungen haben)
- oder „per Datei“: Versenden einer XML-Datei über Belcotax-on-Web, die die Daten mehrerer Bescheinigungen enthält.
Übergangsmaßnahme für Schulen, die Kinderbetreuungen organisieren
Für Betreuungsaktivitäten, die vor dem 1. September 2022 stattfinden, können die Schulen weiterhin ihre eigene Bescheinigung oder die vorherige, nicht verpflichtende Bescheinigung der Verwaltung verwenden. Für diese Aktivitäten besteht noch keine Verpflichtung der digitalen Übermittlung.
Dies liegt daran, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Musterbescheinigung das Schuljahr bereits begonnen hatte, so dass die Schulen nicht unbedingt über alle notwendigen Informationen verfügten.
Ab dem Schuljahresbeginn 2022 müssen die Schulen alle erforderlichen Informationen (Identifizierungsdaten des Kindes und der Eltern) sammeln, um die Daten digital an den FÖD Finanzen übermitteln zu können. Konkret bedeutet dies, dass die Schulen die Daten zu den Betreuungsaktivitäten, die ab dem 1. September 2022 stattfinden, digital versenden müssen.