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Kinderbetreuungseinrichtung - Bescheinigung für Kinderbetreuungskosten

Sie organisieren Kinderbetreuungsaktivitäten, für die die Eltern (mit „Eltern“ ist auch jeder andere Schuldner von Betreuungskosten gemeint) Anrecht auf eine Steuerermäßigung haben? Dann müssen Sie die beiden folgenden Schritte durchführen. Damit erleichtern Sie den Eltern die Gewährung der Ermäßigung.

  • Stellen Sie den Eltern eine Bescheinigung aus
    • ab dem Ende der Betreuung und dem Erhalt der vollständigen Zahlung
    • und vorzugsweise rechtzeitig für die Steuererklärung der Eltern (also möglichst bis spätestens April des Jahres, das auf die Zahlung der Betreuungskosten folgt).

 Laden Sie die offizielle Musterbescheinigung herunter (PDF, 147.14 KB)

 Folgen Sie den Anweisungen zum Ausfüllen der Bescheinigung (PDF, 433.88 KB)

  • Übermitteln Sie dem FÖD Finanzen jedes Jahr im Februar und vor dem 1. März online die Angaben der Bescheinigungen, die sich auf das Vorjahr beziehen.

Senden Sie diese Angaben über die Anwendung Belcotax-on-Web

Bescheinigung für Kinderbetreuungskosten

  • Wie und wann muss ich den Eltern Bescheinigungen ausstellen?

    Sie können die Bescheinigung persönlich aushändigen, per Post oder per E-Mail senden.

    Sie können die Bescheinigungen unmittelbar nach Ende jeder Betreuung ausstellen oder dies später tun, vorzugsweise rechtzeitig für die Steuererklärung der Eltern (also möglichst bis spätestens April des Jahres, das auf die Zahlung der Betreuungskosten folgt).

    Wenn ein Kind während des Jahres an mehreren Aktivitäten teilgenommen hat, können Sie entweder separate Bescheinigungen ausstellen oder alles in einer einzigen Bescheinigung zusammenfassen (maximal 4 Zeiträume).

    Sie können nur dann eine Bescheinigung ausstellen, wenn:

    • das Kind an der Betreuungsaktivität teilgenommen hat
    • und die Betreuung vollständig bezahlt wurde.

    Sie können also keine Bescheinigung für eine Betreuungsaktivität ausstellen:

    • die noch nicht stattgefunden hat
    • oder die noch nicht vollständig bezahlt wurde
    • oder an der das Kind nicht teilgenommen hat, auch wenn den Eltern die Kosten noch nicht erstattet wurden.

  • Die Eltern haben die Betreuungsaktivität im letzten Jahr bezahlt, aber sie hat in diesem Jahr stattgefunden. Wie muss ich vorgehen?

    Sie können Bescheinigungen ausstellen (und die Angaben online über Belcotax-on-Web an den FÖD Finanzen übermitteln) ab dem Ende der Betreuung (und wenn das Kind daran teilgenommen hat).

    Beispiel
    Youssef nimmt vom 15. bis zum 31. Juli 2024 an einem Sportlager teil. Sein Vater hat für das Lager im Dezember 2023 bezahlt. Sobald die Betreuung am 31. Juli endet, kann die Einrichtung die Angaben an den FÖD Finanzen übermitteln und die Bescheinigung (über die im Jahr 2023 getätigten Ausgaben) an Youssefs Vater senden.

    Wenn die Betreuung im Januar oder Februar 2024 endet (und im Jahr 2023 bezahlt wurde), müssen Sie die Angaben bis spätestens 29. Februar 2024 an den FÖD Finanzen übermitteln.

    Wenn die Betreuung ab März 2024 endet, müssen Sie die Angaben ebenfalls an den FÖD Finanzen übermitteln. Wir empfehlen Ihnen, dies schnell zu tun, um die Bearbeitung der Steuererklärung der Eltern zu erleichtern.

    Ebenso bitten wir Sie, die Bescheinigung so schnell wie möglich an die Eltern zu schicken, damit diese ihre Steuererklärung rechtzeitig ausfüllen oder korrigieren lassen können.

  • Müssen die Angaben zwingend online an den FÖD Finanzen übermittelt werden?

    Wenn Sie die Angaben online an den FÖD Finanzen übermitteln, machen Sie es den Eltern leichter, die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen. Die gezahlten Beträge werden (in den meisten Fällen) in der Steuererklärung vorausgefüllt und die Bescheinigung ist online über MyMinfin verfügbar. Dies begrenzt für Sie auch die Anträge auf Erhalt eines Duplikats, wenn die Bescheinigung verloren geht.

    Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, finden Sie auf der Website Belcotax-on-Web Hilfsmittel und Dokumentation.

    Die elektronische Eingabe der Angaben ist eine gesetzliche Verpflichtung, aber Sie können sich von der Verpflichtung, die Angaben online über Belcotax-on-Web zu übermitteln, befreien lassen, sofern Sie nicht über die erforderlichen Informatikmittel verfügen.

    Sie müssen selbst nichts unternehmen. Sie müssen diese Befreiung weder beantragen noch die Angaben auf anderem Wege an den FÖD Finanzen übermitteln.

  • Wann muss der „Tagessatz“ auf der Bescheinigung und in den an den FÖD Finanzen zu übermittelnden Angaben vermerkt werden?

    Sie müssen das Feld „Tagessatz“ ausfüllen, wenn der Satz den Höchstbetrag von 15,70 Euro pro Tag für die im Jahr 2023 bezahlten Aktivitäten überschreitet (dieser Betrag ist indexiert und wird voraussichtlich jedes Jahr erhöht).

    Wenn Sie verschiedene Tagessätze berücksichtigen müssen und mindestens einer der Sätze den Grenzwert überschreitet, dann müssen Sie all diese verschiedenen Tagessätze angeben (einschließlich derjenigen, die unter dem Grenzwert liegen oder diesem entsprechen).

    Beispiel
    Zwischen Januar und Juni 2023 wurde Olivia an ganzen Tagen zu 18 Euro pro Tag und an halben Tagen zu 9 Euro betreut. Die Betreuung wurde im Jahr 2023 bezahlt.

    Zeitraum Zeitraum vom
    TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ
    Anzahl Tage Tagessatz (6) Erhaltener Betrag
    Zeitraum 1 05.01.2023 bis zum 30.06.2023 70 18 Euro 1.260 Euro
    Zeitraum 2 05.01.2023 bis zum 30.06.2023 30 9 Euro 270 Euro

  • Wem muss eine Bescheinigung ausgestellt werden?

    Die Bescheinigung muss auf den Namen des „Schuldners der Betreuungskosten“ ausgestellt werden. Das ist die Person, die normalerweise für die Betreuungskosten aufkommen muss. In der Praxis ist dies in den meisten Fällen die Person, die das Kind angemeldet hat.

    Vermerken Sie die Angaben dieser Person in Rahmen II der Bescheinigung unter „Angaben zum Schuldner der Kinderbetreuungskosten“.

    Sie müssen nicht prüfen, ob der Schuldner die Kinderbetreuungskosten tatsächlich selbst bezahlt hat. Die Ausgaben können von einer anderen Person (die im Namen und für Rechnung des Schuldners handelt) bezahlt werden.

    Beispiel
    Eine alleinerziehende Mutter bucht für ihr Kind in den Sommerferien ein Ferienlager und teilt der Betreuungseinrichtung ihre Angaben mit. Die Großmutter leistet die Zahlung im Namen und für Rechnung ihrer Tochter.

    Die Betreuungseinrichtung stellt die Bescheinigung auf den Namen der Mutter aus. Sie ist Schuldnerin der Kosten (sie muss grundsätzlich die Betreuung bezahlen).

    Beispiel
    Getrennte Eltern buchen gemeinsam ein Ferienlager und zahlen jeweils die Hälfte.

    Die Betreuungseinrichtung stellt für jeden Elternteil eine Bescheinigung aus, in der die Hälfte der Gesamtausgaben vermerkt ist. Jeder Elternteil hat nämlich die Hälfte für sich selbst und nicht im Namen und für Rechnung des anderen Elternteils bezahlt.

  • Die Eltern leben getrennt und beantragen jeweils eine Bescheinigung. Wie muss ich vorgehen?

    Wenn beide Eltern getrennt leben, das Sorgerecht gemeinsam ausüben und jeder die Hälfte der Betreuungskosten bezahlt hat, können Sie zwei separate Bescheinigungen (auf den Namen jedes Elternteils) ausstellen und den Betrag angeben, den der Elternteil tatsächlich bezahlt hat.

    Beispiel
    Die Tochter von Marie und Pierre hat eine Woche in einem Ferienlager verbracht, das 700 Euro gekostet hat. Marie und Pierre leben getrennt und jeder hat 350 Euro bezahlt.

    Marie und Pierre können jeweils eine Bescheinigung auf ihren Namen beantragen: 

    Bescheinigung von Marie:

    Zeitraum Zeitraum vom
    TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ
    Anzahl Tage Tagessatz (6) Erhaltener Betrag
    Zeitraum 1 vom 15.07.20.. bis zum 22.07.20.. 7 100 Euro 350 Euro

    Bescheinigung von Pierre:

    Zeitraum Zeitraum vom
    TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ
    Anzahl Tage Tagessatz (6) Erhaltener Betrag
    Zeitraum 1 vom 15.07.20.. bis zum 22.07.20.. 7 100 Euro 350 Euro
  • Was ist zu tun, wenn die nationale Nummer des Kindes oder des Elternteils nicht bekannt ist?

    Als Betreuungseinrichtung müssen Sie nach der nationalen Nummer des Kindes und des Elternteils fragen.

    Können Sie die Eltern nicht kontaktieren oder erhalten Sie keine Antwort auf Ihre Anfragen? Im Jahr 2024 (d. h. für Bescheinigungen für im Jahr 2023 gezahlte Betreuungskosten) können Sie noch Bescheinigungen ohne nationale Nummer ausstellen oder die Angaben online an den FÖD Finanzen übermitteln, ohne eine nationale Nummer zu vermerken (und ohne dass sich dies auf die Steuerermäßigung für die Eltern auswirkt).

    Ab dem nächsten Jahr wird diese Toleranz nicht mehr gelten. Wir empfehlen Ihnen, bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um die nationalen Nummern zu erhalten.

    Wenn der Elternteil sich ausdrücklich weigert, seine nationale Nummer und/oder die des Kindes anzugeben, können Sie keine Bescheinigung ausstellen. Der Elternteil hat dann keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung.

    Beispiel
    Im Jahr 2023 wird Julie von Januar bis Juni nach dem Unterricht in der Primarschule betreut. Die Schule hat die Mutter nicht aufgefordert, ihre nationale Nummer mitzuteilen. Die Familie zieht im Juli 2023 um. Als die Primarschule die Bescheinigungen für das Jahr 2023 ausfüllt, gelingt es ihr nicht, mit Julies Mutter Kontakt aufzunehmen, um ihre nationale Nummer zu erhalten (der Schule ist ihre neue Adresse nicht bekannt).

    Die Schule stellt die Bescheinigung aus, indem sie nur den Namen, Vornamen und die Adresse von Julies Mutter (= „Schuldner“) angibt, ohne ihre nationale Nummer anzugeben. Die Schule sendet die Angaben auch online an den FÖD Finanzen: Das Fehlen der nationalen Nummer blockiert die Übermittlung nicht. Julies Mutter kann die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    Beispiel
    Im Jahr 2023 nimmt Emma in den Ferien an einem Lager teil. Das Ferienzentrum hat alle Eltern aufgefordert, ihm ihre nationale Nummer mitzuteilen. Trotz dieser Aufforderung antwortet Emmas Vater nicht. 

    Das Ferienzentrum stellt die Bescheinigung aus, indem sie nur den Namen, Vornamen und die Adresse von Emmas Vater (= „Schuldner“) angibt, ohne seine nationale Nummer anzugeben. Das Zentrum sendet die Angaben auch online an den FÖD Finanzen: Das Fehlen der nationalen Nummer blockiert die Übermittlung nicht. Emmas Vater kann die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    Beispiel
    Im Jahr 2023 wird Thomas nach dem Unterricht in der Primarschule betreut. Die Schule hat alle Eltern aufgefordert, ihr ihre nationale Nummer mitzuteilen.

    Die Mutter von Thomas teilt der Schule mit, dass sie ihre nationale Nummer nicht mitteilen möchte. Die Schule kann dann weder eine Bescheinigung ausstellen, noch die Angaben online an den FÖD Finanzen senden. Ohne Bescheinigung hat die Mutter von Thomas keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung für Kinderbetreuung.

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