Material und Ausrüstung umfasst alle Maschinen, Geräte und Anlagen, die für einen Industrie-, Handels- oder Handwerksbetrieb verwendet werden.
Wenn Sie neues Material und neue Ausrüstung in Gebrauch nehmen oder Änderungen an ihnen vornehmen, müssen Sie diese angeben. Auf dieser Grundlage legen wir das Katastereinkommen für Ihr Material und Ihre Ausrüstung fest.
Wie kann ich die Erklärung einreichen?
Digitale Einreichung über MyMinfin.be
Sie können Ihre Erklärung schnell und einfach über MyMinfin.be einreichen.
1. Füllen Sie das Erklärungsformular aus und erstellen Sie eine Zip-Datei.
- Füllen Sie das Erklärungsformular für Material und Ausrüstung (XLSX, 37.81 KB) aus.
- Erstellen Sie eine PDF-Datei des ausgefüllten Formulars und unterzeichnen Sie diese PDF-Datei.
- Erstellen Sie eine Zip-Datei mit dem Excel-Dokument, der unterzeichneten PDF-Datei und eventuellen Anlagen, die Sie dem Erklärungsformular beifügen möchten.
2. Melden Sie sich in MyMinfin an.
Normalerweise werden Sie direkt zur Rubrik „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“ weitergeleitet. Falls nicht, klicken Sie auf der Startseite auf die Registerkarte „Meine Interaktionen“ und öffnen Sie die Rubrik „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“.
3. Wählen Sie, dass Sie eine „Erklärung Material und Ausrüstung“ einreichen möchten.
- Wählen Sie die Option „Ich habe keinen Dienstcode“ und wählen Sie die Dokumentenart „Erklärung Material und Ausrüstung“.
- Geben Sie die Postleitzahl der Gemeinde an, in der sich die Parzelle befindet, mit der das Material und die Ausrüstung verbunden sind.
- Wählen Sie, ob Sie die Erklärung in eigenem Namen oder im Namen einer anderen Person einreichen. Damit legen Sie fest, wo das Dokument später gespeichert und einsehbar sein wird: bei den Dokumenten in Ihrem eigenen MyMinfin-Konto oder in dem der anderen Person.
Gut zu wissen: Wenn Sie sich im Namen Ihres Unternehmens in MyMinfin anmelden, können Sie die Erklärung nur im eigenen Namen einreichen (d. H. im Namen des Unternehmens). - Klicken Sie auf die Schaltfläche „Weiter“.
- Fügen Sie die Zip-Datei mit der Excel-Datei, der PDF-Datei und eventuellen Anlagen unter „Dokument hinzufügen“ hinzu. Lassen Sie das Feld „Zusätzliche Informationen“ leer.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche „Einreichen“, um das Formular zu senden.
In der Registerkarte „Meine Dokumente“ finden Sie (oder die Person, für die Sie das Dokument eingereicht haben) das Erklärungsformular und das Versanddatum. Sie können das eingereichte Erklärungsformular auch jederzeit aus dieser Liste der Dokumente herunterladen.
Einreichung auf Papier per Post
Können Sie Ihre Erklärung nicht online über MyMinfin einreichen? Sie können das Erklärungsformular auch per Post versenden. Bewahren Sie in diesem Fall auch eine Kopie Ihrer Erklärung auf.
Senden Sie das Erklärungsformular zusammen mit eventuellen Anlagen in einem ausreichend frankierten Umschlag an eines der Scanningcenter des FÖD Finanzen. Sie finden die Postanschrift in unserem Dienststellenleitfaden:
- Klicken Sie auf „Suchen“.
- Geben Sie die ersten Buchstaben der Gemeinde ein, in der sich die Parzelle befindet, mit der das Material und die Ausrüstung verbunden sind.
- Wählen Sie die Gemeinde aus der Liste aus.
- Klicken Sie erneut auf „Suchen“.
Sie erhalten dann die Postanschrift. Achten Sie darauf, dass Sie die korrekte Briefkastennummer verwenden. So kommt Ihr Erklärungsformular beim richtigen Dienst an.
Haben Sie ein Schreiben erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, eine Erklärung abzugeben? Sie finden die Postanschrift auch oben rechts auf dem Schreiben.
Welche Änderungen muss ich angeben?
Sie müssen jede Änderung angeben, die sich auf das Katastereinkommen auswirken kann, zum Beispiel eine Ingebrauchnahme, Hinzufügung, Änderung oder definitive Außergebrauchsetzung von Material und Ausrüstung.
Sie müssen die Erklärung innerhalb von 30 Tagen nach der Ingebrauchnahme oder Änderung einreichen.
In vielen Fällen erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie zur Einreichung der Erklärung aufgefordert werden. Haben Sie kein Schreiben erhalten? Dann müssen Sie spontan eine Erklärung abgeben. Bei Nichtabgabe der Erklärung riskieren Sie eine administrative und sogar eine strafrechtliche Geldbuße.
Führt die Änderung zu einem neuen Katastereinkommen, erhalten Sie eine Notifizierung, die offizielle Mitteilung, mit der wir Sie über Ihr Katastereinkommen informieren.
Erklärungsformular ausfüllen
Spalte 1 „Laufende Nummer“
Fügen Sie das Material und die Ausrüstung zu der Erklärung hinzu, und zwar pro Gebäude und eventuell pro Raum für jedes Gebäude.
Geben Sie den Zweck jedes Gebäudes oder jedes Raums als Titel oder Untertitel über dem hinzugefügten Material und der Ausrüstung für dieses Gebäude oder diesen Raum an.
Fügen Sie der Erklärung gegebenenfalls einen Plan bei, um die Lage der Anlagen zu verdeutlichen.
Wenn sich in einem Gebäude oder einem Raum mehrere Maschinen, Geräte oder Anlagen derselben Art und mit denselben Merkmalen befinden, die im selben Jahr gekauft wurden, können Sie diese Maschinen, Geräte oder Anlagen zusammen eintragen, sofern Sie auch deren genaue Anzahl angeben.
Wenn Sie ein eigenes Verzeichnis für Ihr Material und Ihre Ausrüstung führen, können Sie auch die Verzeichnisnummer der Maschine, des Geräts oder der Anlage auf der Erklärung angeben, gegebenenfalls zusammen mit der laufenden Nummer.
Spalte 2 „Benennung und Beschreibung des Materials und der Ausrüstung“
Geben Sie die Art der Maschine, des Geräts oder der Anlage und gegebenenfalls die Marke an.
Geben Sie Folgendes an:
- die wichtigsten Merkmale der Maschine, des Geräts oder der Anlage und gegebenenfalls die Antriebsmotoren,
- gegebenenfalls die Produktions- oder Lagerkapazität.
Spalte 3 „Anschaffungs- und Investitionswert des Materials und der Ausrüstung: im Neuzustand“
Geben Sie in Spalte 3a das Jahr des Anschaffungs- oder Investitionswertes an.
Geben Sie in Spalte 3b den Anschaffungs- oder Investitionswert im Neuzustand an.
Der Anschaffungs- oder Investitionswert umfasst den Erwerbs- oder Zusammensetzungswert einschließlich der damit verbundenen Gebühren und Steuern (jedoch ohne MwSt.) sowie die Kosten für Transport, Anbringung und andere ähnliche Kosten.
Wenn Sie den Anschaffungs- oder Investitionswert nicht für jede Maschine, jedes Gerät oder jede Anlage im Neuzustand angeben können, wohl aber den Wert für eine gleichzeitig angebrachte Einheit, können Sie dies tun. In diesem Fall gehen Sie wie folgt vor:
- Führen Sie die verschiedenen Maschinen, Geräte und Anlagen in den Spalten 1 und 2 ausführlich auf.
- Wenn sich alle Maschinen, Geräte und Anlagen in demselben Gebäude oder Raum befinden, fassen Sie sie zusammen. Tragen Sie dann die Angaben in die Spalten 3 bis 5 global ein.
- Wenn sich die Maschinen, Geräte und Anlagen in verschiedenen Gebäuden oder Räumen befinden, tragen Sie die Angaben in die Spalten 3 bis 5 global für eine(s) dieser Maschinen, Geräte oder Anlagen oder eventuell für die wichtigste Gruppe ein. Fügen Sie gegebenenfalls Verweise zur Verdeutlichung hinzu.
Wenn Sie keine Angaben zum Anschaffungs- oder Investitionswert im Neuzustand, zum Erwerbswert eines Gebrauchtgegenstandes oder zum Wert von Änderungen oder Reparaturen finden können, müssen Sie eine Schätzung vornehmen. Diese Schätzung muss sich auf einen Zeitpunkt Ihrer Wahl beziehen. Es darf kein Abzug für Verschleiß vorgenommen werden und das gewählte Jahr muss deutlich angegeben werden. In diesem Fall schreiben Sie den Buchstaben „C“ vor den geschätzten Wert.
Spalte 4 „Anschaffungs- und Investitionswert des Materials und der Ausrüstung: in Form von Einlagen, Übernahmen, Gebrauchtgegenständen oder Anfertigungen aus wiederverwerteten Elementen“
Situation 1: Material und Ausrüstung, die durch Einbringung in eine Gesellschaft oder durch Umwandlung, Fusion, Aufspaltung oder Übernahme von bereits bestehenden Unternehmen oder Teilbetrieben solcher Unternehmen in Ihren Besitz gelangt sind
Geben Sie Folgendes in den Spalten 4a und 4b an:
- das Jahr der Einbringung oder der Umwandlung, Fusion, Aufspaltung oder Übernahme,
- den Erwerbswert oder den in der Einbringungs-, Umwandlungs-, Fusions-, Aufspaltungs- oder Übernahmeurkunde angegebenen Wert. Schreiben Sie den Buchstaben „A“ vor den Wert.
Achtung: Wenn Sie den Wert im Neuzustand und das Jahr des Erwerbs oder der Zusammensetzung im Neuzustand kennen, füllen Sie die Spalten 3a und 3b aus, nicht aber die Spalten 4a und 4b.
Situation 2: Material und Ausrüstung, die gebraucht erworben wurden
Geben Sie Folgendes in den Spalten 4a und 4b an:
- das Jahr des Erwerbs des Gebrauchtgegenstandes,
- den Erwerbswert. Schreiben Sie den Buchstaben „B“ vor den Wert.
Achtung: Wenn Sie den Wert im Neuzustand und das Jahr des Erwerbs oder der Zusammensetzung im Neuzustand kennen, füllen Sie die Spalten 3a und 3b aus, nicht aber die Spalten 4a und 4b.
Situation 3: Material und Ausrüstung, die von Ihnen mit wiederverwerteten Elementen angefertigt wurden
Geben Sie Folgendes in die Spalten 4a und 4b an:
- das Jahr der Anfertigung,
- der geschätzte Wert. Schreiben Sie den Buchstaben „C“ vor den Wert.
Spalte 5 „Anschaffungs- und Investitionswert des Materials und der Ausrüstung, an denen Änderungen oder Reparaturen vorgenommen wurde“
Sie müssen die Änderungen für den Gesamtwert berücksichtigen. Für die Teile, die nur repariert wurden, verwenden Sie die ursprüngliche Ausgabe oder die spätere Ausgabe, je nachdem, welche höher ist.
Sie müssen alle Neuinvestitionen in Material und Ausrüstung in den Spalten 5a (Jahr) und 5b (Wert) angeben, es sei denn, es handelt sich um die gewöhnliche Wartung, die Instandsetzung oder den Austausch gewöhnlicher, unwesentlicher Gegenstände oder Einzelteile.
Achtung: Geben Sie immer die ursprüngliche Investition in den Spalten 1 und 2 und gegebenenfalls in den Spalten 3a und 3b oder 4a und 4b an.
Wenn es sich bei der Neuinvestition um eine vollständige Erneuerung oder die Entfernung eines Teils des Material und der Ausrüstung handelt, müssen Sie zusätzlich zu den Spalten 5a und 5b auch die Spalten 5c und 5d ausfüllen:
- Spalte 5c: das Jahr, in dem der erneuerte oder entfernte Teil des Materials und der Ausrüstung angebracht wurde,
- Spalte 5d: der Wert dieses Teils des Materials und der Ausrüstung zum Zeitpunkt der Anbringung (ggf. ein geschätzter Wert. Schreiben Sie in diesem Fall den Buchstaben „C“ vor diesen Wert).
Wenn eine Änderung nur darin besteht, dass ein Teil des Materials und der Ausrüstung entfernt wird, ohne dass neue Investitionen getätigt werden, füllen Sie die Spalten 5a bis 5d wie folgt aus:
- Spalte 5a: das Jahr der Entfernung,
- Spalte 5b: ein Gedankenstrich (für „entfällt“),
- Spalte 5c: das Jahr, in dem das entfernte Teil angebracht wurde,
- Spalte 5d: der Wert des entfernten Teils zum Zeitpunkt der Anbringung (ggf. ein geschätzter Wert. Schreiben Sie in diesem Fall den Buchstaben „C“ vor diesen Wert).
Beispiel
An einer Maschine, die 1994 einen Wert von 100.000,00 Euro hatte, wurden in den Jahren 2004, 2006 und 2009 nacheinander Änderungen vorgenommen.
- 2004: Ein Einzelteil im Wert von 150.000,00 Euro wird hinzugefügt, ohne dass etwas erneuert oder entfernt wird.
- 2006: Es wurde eine Änderung in Höhe von 200.000,00 Euro vorgenommen, wobei ein Originalteil vollständig erneuert wurde. Der geschätzte Wert dieses Einzelteils lag 1994 bei 50.000,00 Euro.
- 2009: Ein im Jahr 2006 angebrachtes Einzelteil wurde entfernt. Der tatsächliche Wert dieses Einzelteils lag 2006 bei 100.000,00 Euro.
Sie füllen die Spalten 3a, 3b, 5a, 5b, 5c und 5d daher wie folgt aus:
3a
3b
5a
5b
5c
5d
1994
100.000,00
2004
150.000,00
--
--
2006
200.000,00
1994
C-50.000,00
2009
--
2006
100.000,00
Änderung angeben
Wenn eine Änderung an Ihrem Material und Ihrer Ausrüstung vorgenommen wurde (z. B. durch Hinzufügung, Erneuerung oder Entfernung), müssen Sie dies ebenfalls angeben.
Zu diesem Zweck füllen Sie das Erklärungsformular erneut aus. In diesem Fall müssen Sie vom Material und der Ausrüstung nur die Änderungen in Bezug auf die ursprüngliche Erklärung angeben. Verweisen Sie bei den Änderungen auf die Unterteilungen und laufenden Nummern der ursprünglichen Erklärung.
Laufende Nummern
Verwenden Sie eine Nummer, die auf die in der ursprünglichen Erklärung zuletzt verwendete laufende Nummer für das Gebäude oder den Raum folgt, in dem das Material und die Ausrüstung angebracht wurden.
Spalten 5a bis 5d
In den Spalten 5a bis 5d müssen Sie die Angaben der ursprünglichen Erklärung nicht wiederholen.
Wenn die Angaben der ursprünglichen Erklärung für das richtige Verständnis der zusätzlichen Erklärung erforderlich sind, können Sie sie in Spalte 2 nach der Benennung und Beschreibung des Materials und der Ausrüstung angeben.
Beispiel
In der ursprünglichen Erklärung wurde unter der Nummer 28 eine Gruppe von sechs Material- und Ausrüstungselementen des Gebäudes A, Raum 2, für eine Investition von 60.000,00 Euro im Jahr 1991 aufgeführt (aufgeführt in den Spalten 3a und 3b).
An diesem Material und dieser Ausrüstung wurde eine Änderung vorgenommen:
- Zwei der 1991 angebrachten Elemente wurden entfernt (es bleiben also vier Elemente von 1991).
- Acht neue Elemente wurden hinzugefügt. Diese wurden 2016 für einen Wert von 120.000,00 Euro in Gebrauch genommen.
Füllen Sie daher die Spalten wie folgt aus:
1
2
5a
5b
5c
5d
28
Gebäude A, Raum 2, Gruppe ... (zu beschreiben). In der ursprünglichen Erklärung waren sechs Elemente, die im Jahr 1991 angebracht wurden, im Wert von 60.000,00 Euro aufgeführt.
Zwei dieser Elemente wurden außer Betrieb genommen und acht neue Elemente wurden hinzugefügt.
2016
120.000,00
--
--
2016
--
1991
20.000,00
Steuerpflichtigkeit und Steuerbefreiungen
Welches Material und welche Ausrüstung muss ich angeben?
In der Erklärung geben Sie alles an Material und Ausrüstung an, das für den Immobiliensteuervorabzug als steuerpflichtig gilt. Der Immobiliensteuervorabzug ist auf Material und Ausrüstung anwendbar, die sich in Belgien oder im Ausland befinden und durch Einverleibung oder durch ihre Bestimmung unbeweglich sind (Artikel 3.47 des Zivilgesetzbuches: Niederländisch | Französisch).
Es handelt sich unter anderem um:
- Maschinen, Geräte und Anlagen, die mit Mauerwerk, Gips, Kalk oder Zement an einem Grundstück befestigt sind.
- Maschinen, Geräte und Anlagen, die nicht abgenommen werden können, ohne sie oder den Teil des Grundstücks, an dem sie befestigt sind, zu zerstören oder zu beschädigen.
- Maschinen, Geräte und Anlagen, die mit Bolzen, Schrauben oder Schraubenbolzen am Boden oder an Gebäuden befestigt sind oder die so beschaffen sind, dass sie jederzeit befestigt werden können.
- Maschinen, Geräte und Anlagen, die auf speziell für diesen Zweck ausgelegten Fundamenten stehen, die am Boden oder an Gebäuden befestigt sind, oder die auf einem speziell betonierten oder armierten Boden stehen, um ihr Gewicht zu tragen oder ihren Schwingungen standzuhalten.
- Maschinen, Geräte und Anlagen, die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude, in dem sie sich befinden, abzureißen oder zu beschädigen.
- Maschinen, Geräte und Anlagen, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Funktionsweise dazu bestimmt sind, dauerhaft an ihrem Standort zu bleiben.
- Bewegliche Maschinen, Geräte und Anlagen, die während ihres Gebrauchs vor Ort bleiben, weil sie normalerweise nur dem Grundstück oder Gebäude dienen, zu dem sie gehören.
- Instrumente zur Übertragung (wie Achsen, Flaschenzüge, Sitze, Rohrleitungen, jedoch keine Riemen und Kabel), die Teil der oben genannten Maschinen, Geräte und Anlagen sind.
Diese Liste ist nicht erschöpfend.
Einige Anlagen können je nach ihren Merkmalen entweder als Gebäude, als Material und Ausrüstung oder als eine Kombination davon angesehen werden. Im Zweifelsfall oder wenn Sie den Wert der Anlagen nicht in getrennte Beträge für das Gebäude und für Material und Ausrüstung aufteilen können, wenden Sie sich bitte an support.meow@minfin.fed.be.
Wie kann ich eine Ermäßigung oder Befreiung vom Immobiliensteuervorabzug erhalten?
Der Immobiliensteuervorabzug ist eine Regionalsteuer auf Grundlage des indexierten Katastereinkommens. Die Regionen verarbeiten und vereinnahmen den Immobiliensteuervorabzug für die Güter auf ihrem Gebiet direkt.
Bei Fragen zu Ermäßigungen und Steuerbefreiungen wenden Sie sich daher an die Region.
Wallonische Region
Bei Fragen wenden Sie sich an den ÖDW Finanzen (Öffentlicher Dienst der Wallonie).
Region Brüssel-Hauptstadt
Bei Fragen wenden Sie sich an Bruxelles Fiscalité.
Flämische Region
Bei Fragen wenden Sie sich an den Flämischen Steuerdienst: Steuerbefreiungen und Ermäßigungen.