Steuer auf Börsengeschäfte (TOB)
Wer schuldet die Steuer auf Börsengeschäfte?
- In Belgien ansässige gewerbliche Vermittler für Geschäfte, die sie für Rechnung Dritter oder für eigene Rechnung tätigen.
- Natürliche Personen mit gewöhnlichem Wohnort in Belgien und juristische Personen für Rechnung eines Sitzes oder einer Niederlassung in Belgien für Geschäfte, die in ihrem Namen und für ihre Rechnung von einem im Ausland ansässigen gewerblichen Vermittler abgeschlossen oder getätigt werden, es sei denn, sie können nachweisen, dass die TOB entrichtet wurde.
(Art. 1262 des Gesetzbuches der verschiedenen Gebühren und Steuern (VGStGB))
- In Belgien ansässige gewerbliche Vermittler für Geschäfte, die sie für Rechnung Dritter oder für eigene Rechnung tätigen.
Wer ist der Auftraggeber?
Wählen Sie „Auftraggeber“ aus, wenn Sie (als natürliche oder juristische Person) die Erklärung in Bezug auf die Geschäfte selbst einreichen, die ein ausländischer Vermittler oder Makler bzw. eine ausländische Bank für Ihre Rechnung ausgeführt hat.
Welche Geschäfte unterliegen der Steuer auf Börsengeschäfte?
Gemäß Artikel 120 VGStGB unterliegen folgende Geschäfte der Steuer:
- Entgeltliche Abtretungen und Erwerbe von belgischen oder ausländischen Wertpapieren,
- Rückkäufe von Kapitalisierungsaktien durch ein Investmentunternehmen,
wenn sie in Belgien abgeschlossen oder ausgeführt werden.
(Art. 120 VGStGB)
Wo und wie muss die Steuer auf Börsengeschäfte gezahlt werden?
Seit dem 01.06.2020 muss die Steuer durch Einzahlung oder Überweisung auf das spezifische Konto gezahlt werden:
IBAN: BE39 6792 0022 9319
BIC: GEBABEBB
Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
Boulevard Roi Albert II 33 bte 431
1030 Brüssel
Tel.: 02 572 57 57Die zu verwendende Mitteilung hängt davon ab, wie Sie Ihre Erklärung eingereicht haben.
- Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin eingereicht haben:
Verwenden Sie die strukturierte Mitteilung, die nach Einreichung der Erklärung automatisch vorgegeben wird. - Wenn Sie Ihre Erklärung per Post gesandt haben:
Geben Sie eine freie Mitteilung im folgenden Format an:
TOB – ZDU-Nummer oder Nationalregisternummer – Besteuerungszeitraum
(z. B. TOB – 0123456789 – 072025)
Der (belgische oder ausländische) gewerbliche Vermittler muss die TOB spätestens am letzten Werktag des Monats nach dem Monat entrichten, in dem das Geschäft abgeschlossen oder ausgeführt wurde (Art. 125 § 1 Abs. 1 Nr. 2 VGStGB).
Der Auftraggeber, der die TOB schuldet, muss die Zahlung spätestens am letzten Werktag des zweiten Monats nach dem Monat tätigen, in dem das Geschäft abgeschlossen oder ausgeführt wurde (Art. 125 § 1 Abs. 1 Nr. 1 VGStGB).
Mit anderen Worten: Ein Auftraggeber, der beispielsweise im Juli und August Geschäfte tätigt, die der TOB unterliegen, kann diese Zahlung im September für alle in diesen beiden Monaten abgeschlossenen Geschäfte tätigen und hat gleichzeitig die Möglichkeit, die Steuer für die im August abgeschlossenen oder ausgeführten Geschäfte im Oktober zu entrichten.
(Art. 125 VGStGB)- Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin eingereicht haben:
Wann gilt der Höchstbetrag der Steuer?
Die Steuer pro Satz wird auf die Beträge in der Spalte 2 begrenzt, sobald die Besteuerungsgrundlage pro Geschäft den Betrag in der Spalte 3 überschreitet.
TOB-Steuersatz Höchstbetrag der Steuer Höchste Besteuerungsgrundlage pro Geschäft vor Anwendung des Höchstbetrags 0,12 % 1.300 € Bis zu einschließlich 1.083.333,33 € 0,35 % 1.600 € Bis zu einschließlich 457.142,85 € 1,32 % 4.000 € Bis zu einschließlich 303.030,30 € Wie kann ich die Erklärung der Steuer auf Börsengeschäfte einreichen?
Seit dem 14. Juli 2025 können Sie Ihre Erklärung der Steuer auf Börsengeschäfte nicht mehr per E-Mail einreichen.
Ab diesem Datum bitten wir Sie, Ihre Erklärung der Steuer auf Börsengeschäfte direkt online über MyMinfin (wählen Sie unter der Registerkarte „Meine Erklärung“ „Verschiedene Steuern“ aus) einzureichen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf der Seite des E-Services DivTax.
Wenn Sie Ihre Erklärung nicht über MyMinfin einreichen können oder wenn Sie lieber das Papierformular verwenden möchten, können Sie es per Post an die folgende Adresse senden:
FÖD Finanzen – Generalverwaltung Steuerwesen
Zentrum GU Brüssel Verwaltung und Spezialisierte Kontrollen
Abteilung Verwaltung – Team 1
Avenue Prince de Liège 133 boîte 707
5100 NamurAchtung! Wenn Sie eine Erklärung über MyMinfin einreichen, senden Sie diese nicht zusätzlich per Post und umgekehrt. So vermeiden Sie eine Verwechslung und das Versenden einer doppelten Zahlungsaufforderung.
Wenn Sie Ihre Erklärung auf Papier einreichen, laden Sie das folgende Formular herunter:
Drucken Sie das Formular aus, füllen Sie es aus und senden Sie es an die oben angegebene Adresse.
Drucken Sie es aus und senden Sie es ausgefüllt an die oben genannte Adresse.Wie kann ich die Zulassung eines Fiskalvertreters veranlassen?
Um die Zulassung eines Fiskalvertreters zu veranlassen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es an die auf Seite 2 angegebene Adresse oder per E-Mail.