Jährliche Steuer auf Wertpapierkonten (TACT)

Sind Sie Inhaber eines Wertpapierkontos mit einem Durchschnittswert von mehr als 1.000.000 Euro? Seit dem 26. Februar 2021 gilt eine Steuer von 0,15 % auf den Durchschnittswert dieses Kontos.

Weitere Informationen zur jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten (auf Französisch oder Niederländisch verfügbar)

Jährliche Steuer auf Wertpapierkonten (abgekürzt „TACT“)

  • Was ist die jährliche Steuer auf Wertpapierkonten?

    Die jährliche Steuer auf Wertpapierkonten ist eine jährlich geschuldete Steuer auf Wertpapierkonten, wenn der Durchschnittswert der auf dem Wertpapierkonto gehaltenen steuerpflichtigen Finanzinstrumente im Laufe des Bezugszeitraums höher ist als 1.000.000 Euro.

    Es ist das Wertpapierkonto als solches, das besteuert wird.

    Die Steuer auf die Wertpapierkonten gilt entsprechend:

    • dem Inhalt des Kontos und
    • dem Steuerwohnsitz des Kontoinhabers.

    Inhalt des Kontos

    Bei den genannten Wertpapierkonten handelt es sich um Konten, denen Finanzinstrumente gutgeschrieben oder von denen Finanzinstrumente abgebucht werden können, unabhängig davon, ob sie als ungeteiltes oder geteiltes Eigentum gehalten werden.

    Steuerwohnsitz des Inhabers

    Wenn der Kontoinhaber... sind die Wertpapierkonten betroffen,
    a. ein Ansässiger ist, die bei einem Vermittler in Belgien oder im Ausland gehalten werden.
    b. eine belgische Niederlassung eines Gebietsfremden ist, wie in Art. 229 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bezeichnet, die Teil des Vermögens dieser Niederlassung sind und die bei einem Vermittler in Belgien oder im Ausland gehalten werden.
    c. ein Gebietsfremder ist (der nicht unter b. erwähnt ist), die bei einem belgischen Vermittler gehalten werden.

    Bezugszeitraum

    Der gewöhnliche Bezugszeitraum ist ein Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, der am 1. Oktober beginnt und am 30. September des darauffolgenden Jahres endet.

  • Wer schuldet die jährliche Steuer auf Wertpapierkonten?

    Alle Inhaber eines Wertpapierkontos, sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (Gesellschaften, Stiftungen, VoG), unterliegen der jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten.

    Da es sich um eine indirekte Steuer handelt, wird sie grundsätzlich über den Vermittler (beispielsweise ein Finanzinstitut) einbehalten, der ein Wertpapierkonto verwaltet, das der Steuer unterliegt.

    Der belgische Vermittler ist in jedem Fall verantwortlich für:

    • die Einbehaltung,
    • die Erklärung und
    • die Entrichtung der Steuer.

    Der Inhaber des Wertpapierkontos muss die Steuer selbst erklären und zahlen, wenn er Wertpapierkonten bei nicht in Belgien eingetragenen oder ansässigen Vermittlern hält, die nicht über einen zugelassenen Fiskalvertreter verfügen.

  • Wer muss die Erklärung zur jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten einreichen?

    Der belgische Vermittler (oder der zugelassene Fiskalvertreter) muss die Erklärung einreichen, wenn er ein Wertpapierkonto verwaltet, das der Steuer unterliegt.

    In allen anderen Fällen muss der Inhaber selbst die Erklärung und die Entrichtung der Steuer vornehmen, außer wenn er nachweist, dass die Steuer bereits von einem (nicht) in Belgien eingetragenen oder ansässigen Vermittler erklärt oder gezahlt worden ist.

  • Wie wird eine Erklärung zur jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten eingereicht?

    Seit dem 14. Juli 2025 können Sie Ihre Erklärung der jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten nicht mehr per E-Mail einreichen.

    Ab diesem Datum bitten wir Sie, Ihre Erklärung der jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten direkt online über MyMinfin (wählen Sie unter der Registerkarte „Meine Erklärung“ „Verschiedene Steuern“ aus) einzureichen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf der Seite des E-Services DivTax.

    Wenn Sie Ihre Erklärung nicht über MyMinfin einreichen können oder wenn Sie lieber das Papierformular verwenden möchten, können Sie es per Post an die folgende Adresse senden:

    FÖD Finanzen – Generalverwaltung Steuerwesen
    Zentrum GU Brüssel Verwaltung und Spezialisierte Kontrollen
    Abteilung Verwaltung – Team 1
    Avenue Prince de Liège 133 boîte 707
    5100 Namur

    Achtung! Wenn Sie eine Erklärung über MyMinfin einreichen, senden Sie diese nicht zusätzlich per Post und umgekehrt. So vermeiden Sie eine Verwechslung und das Versenden einer doppelten Zahlungsaufforderung.

    Dokumente

  • Innerhalb welcher Frist muss die Erklärung zur jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten eingereicht werden?

    Für den Vermittler

    Der belgische Vermittler (oder der zugelassene Fiskalvertreter), der für die Einbehaltung der Steuer zuständig ist, muss die Erklärung spätestens am 20. Tag des 3. Monats nach dem Ende des Bezugszeitraums einreichen.

    In den meisten Fällen (mit einem gewöhnlichen Bezugszeitraum) muss die Erklärung spätestens am 20. Dezember jeden Jahres eingereicht werden.

    Für den Kontoinhaber

    Wenn der Inhaber die Erklärung selbst einreichen muss, muss er (oder sein Bevollmächtigter) die Steuer spätestens am 15. Juli des Jahres nach dem Ende des Bezugszeitraums erklären.

  • Wie hoch ist der Steuersatz der jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten?

    Der Steuersatz der jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten beträgt 0,15 %.

    Der Betrag der Steuer darf 10 % der Differenz zwischen der Besteuerungsgrundlage und dem Schwellenwert von 1.000.000 Euro allerdings nicht überschreiten. Diese Obergrenze gilt nicht mehr, wenn die Besteuerungsgrundlage 1.015.228,42 Euro erreicht. Sie wurde eingeführt, um zu verhindern, dass der Wert des Wertpapierkontos nach Anwendung der Steuer unter den Schwellenwert fällt.

  • Innerhalb welcher Frist muss ich die jährliche Steuer auf Wertpapierkonten zahlen?

    Als Inhaber

    Sie müssen die Steuer spätestens am 31. August des Jahres nach dem Ende des Bezugszeitraums zahlen. Für einen Bezugszeitraum bis zum 30. September 2025 müssen Sie die Steuer also spätestens bis zum 31. August 2026 zahlen.

    Als belgischer Vermittler (oder zugelassener Fiskalvertreter)

    Sie müssen die Steuer spätestens am 20. Tag des 3. Monats nach Ende des Bezugszeitraums entrichten. Für einen Bezugszeitraum bis zum 30. September 2025 müssen Sie die Steuer also spätestens bis zum 20. Dezember 2025 zahlen.

    Die Zahlung gilt als geleistet, wenn dem Finanzkonto des FÖD Finanzen an diesem Datum der geschuldete Betrag gutgeschrieben wird. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag, um die Zahlung vorzunehmen.

  • Wie zahle ich die jährliche Steuer auf Wertpapierkonten?

    Betrag

    Sie können nur eine Zahlung pro Erklärung leisten.

    Der zu zahlende Betrag entspricht dem in der Erklärung festgelegten Betrag, zu dem gegebenenfalls Verzugszinsen hinzugerechnet werden. Diese Zinsen sind in der Empfangsbestätigung aufgeführt, die nach der elektronischen Einreichung in der Anwendung DivTax erstellt wird.

    Kontonummer

    Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das spezifische Konto für die jährliche Steuer auf Wertpapierkonten:

    IBAN: BE50 6792 0022 9218
    BIC: GEBABEBB

    Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
    Boulevard Roi Albert II 33 bte 431
    1030 Brüssel

    Diese Kontonummer ist nur für Zahlungen in Bezug auf diese Steuer vorgesehen. Zahlen Sie keine anderen Steuern auf dieses Konto!

    Mitteilung

    Die zu verwendende Mitteilung hängt davon ab, wie Sie Ihre Erklärung eingereicht haben.

    • Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin eingereicht haben:
      Verwenden Sie die strukturierte Mitteilung, die nach Einreichung der Erklärung automatisch vorgegeben wird.
    • Wenn Sie Ihre Erklärung per Post gesandt haben:
      Geben Sie eine freie Mitteilung im folgenden Format an:
      TACT – Unternehmensnummer oder Nationalregisternummer (oder, falls nicht vorhanden, Name und Vorname) – Enddatum des Bezugszeitraums (TT.MM.JJJJ)
      (z. B. TACT – 0123456789 – 30092025)

    Wenn die Erklärung mehrere Bezugszeiträume enthält, geben Sie bitte das älteste Enddatum aller Bezugszeiträume in der Mitteilung an.

    Diese Mitteilung ermöglicht eine korrekte und schnelle Bearbeitung Ihrer Zahlung.

  • Wo erhalte ich Informationen über die Zahlung der jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten?

    Nur für Fragen in Bezug auf die Zahlung der jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten:

    Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
    Tel.: 02 572 57 57

  • Wie reiche ich einen Antrag auf Erstattung der jährlichen Steuer auf Wertpapierkonten ein?

    Wenn Sie aufgrund einer fehlerhaften Erklärung einen höheren Steuerbetrag gezahlt haben, als Sie eigentlich hätten zahlen müssen, können Sie einen Antrag auf Erstattung einreichen.

    • Drucken Sie das  Formular 270B (PDF, 250.39 KB)aus, füllen Sie es aus und unterzeichnen Sie es.
    • Senden Sie es (zusammen mit den Belegen) per Post an die folgende Adresse: 
      FÖD Finanzen – GVStw
      Zentrum GU Verwaltung und Spezialisierte Kontrollen
      Team Verschiedene Steuern
      Avenue Prince de Liège 133 boîte 711
      5100 Namur

    Weitere Informationen zum Erstattungsantrag finden Sie im Formular selbst oder unter Titel 14 der ausführlichen FAQs (auf Französisch oder Niederländisch).

    Wenn Sie irrtümlich einen höheren Betrag bezahlt haben als in der Erklärung angegeben, richten Sie einen Erstattungsantrag an die unten angegebene Adresse. Für diesen Antrag dürfen Sie jedoch nicht das Formular verwenden.

    FÖD Finanzen – GVStw
    Zentrum GU Verwaltung und Spezialisierte Kontrollen
    Team Verschiedene Steuern
    Avenue Prince de Liège 133 boîte 711
    5100 Namur