Erklärung und Zahlung der jährlichen Steuer auf Versicherungsunternehmen (abgekürzt „TEA“)
Innerhalb welcher Frist muss die Erklärung der jährlichen Steuer auf Versicherungsunternehmen eingereicht werden?
Die jährliche Steuer auf Versicherungsunternehmen muss spätestens am 31. März jeden Steuerjahres erklärt werden.
Für eine effiziente Verbuchung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, diese Erklärung fristgerecht einzureichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!
Vergessen Sie nicht, Ihre Erklärung zu datieren und zu unterzeichnen.
Wie muss ich diese Erklärung einreichen?
Seit dem 14. Juli 2025 können Sie Ihre Erklärung der jährlichen Steuer auf Versicherungsunternehmen nicht mehr per E-Mail einreichen.
Ab diesem Datum bitten wir Sie, Ihre Erklärung der jährlichen Steuer auf Versicherungsunternehmen direkt online über MyMinfin (wählen Sie unter der Registerkarte „Meine Erklärung“ „Verschiedene Steuern“ aus) einzureichen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf der Seite des E-Services DivTax.
Wenn Sie Ihre Erklärung nicht über MyMinfin einreichen können oder wenn Sie lieber das
Papierformular (PDF, 285.91 KB)verwenden möchten, können Sie es per Post an die folgende Adresse senden:FÖD Finanzen – Generalverwaltung Steuerwesen
Zentrum GU Brüssel Verwaltung und Spezialisierte Kontrollen
Abteilung Verwaltung – Team 1
Avenue Prince de Liège 133 boîte 707
5100 NamurAchtung! Wenn Sie eine Erklärung über MyMinfin einreichen, senden Sie diese nicht zusätzlich per Post und umgekehrt. So vermeiden Sie eine Verwechslung und das Versenden einer doppelten Zahlungsaufforderung.
Innerhalb welcher Frist muss ich die jährliche Steuer auf Versicherungsunternehmen zahlen?
Die jährliche Steuer auf Versicherungsunternehmen muss spätestens am 31. März jeden Steuerjahres gezahlt werden (Art. 201/32 § 2 VGStGB). Beachten Sie bitte dieses Datum, um Verzugszinsen zu vermeiden (Art. 201/32 § 3 und § 4 VGStGB). Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, um Ihre Zahlung zu leisten!
Wie zahle ich die jährliche Steuer auf Versicherungsunternehmen?
Für jede verschiedene Steuer ist eine spezifische Kontonummer vorgesehen. Sie können nur eine Zahlung pro Erklärung leisten.
Der zu zahlende Betrag entspricht dem in der Erklärung festgelegten Betrag, zu dem gegebenenfalls Verzugszinsen hinzugerechnet werden. Diese Zinsen sind in der Empfangsbestätigung aufgeführt, die nach der elektronischen Einreichung in der Anwendung DivTax erstellt wird.
Diese Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Konto des betreffenden Amtes. Für die jährliche Steuer auf Versicherungsunternehmen handelt es sich um folgendes Konto:
IBAN: BE37 6792 0023 0228
BIC: GEBABEBB
Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
Boulevard Roi Albert II 33 bte 431
1030 BrüsselDiese Kontonummer ist nur für Zahlungen in Bezug auf diese Steuer vorgesehen. Zahlen Sie keine anderen Steuern auf dieses Konto!
Welche Mitteilung verwende ich, um meine Zahlung zu leisten?
Die zu verwendende Mitteilung hängt davon ab, wie Sie Ihre Erklärung eingereicht haben.
- Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin eingereicht haben:
Verwenden Sie die strukturierte Mitteilung, die nach Einreichung der Erklärung automatisch vorgegeben wird. - Wenn Sie Ihre Erklärung per Post gesandt haben:
Geben Sie eine freie Mitteilung im folgenden Format an:
TEA – Unternehmensnummer – Jahr des Besteuerungszeitraums
(z. B. TEA – 0123456789 – 2025)
Diese Mitteilung ermöglicht eine korrekte und schnelle Bearbeitung Ihrer Zahlung.
- Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin eingereicht haben:
Wo erhalte ich Informationen zur Zahlung der jährlichen Steuer auf Versicherungsunternehmen?
Die an die folgende Post- oder E-Mail-Adresse gerichteten Fragen müssen die Zahlung der Steuer betreffen.
Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
Boulevard Roi Albert II 33 bte 431
1030 BrüsselBei Fragen zur Anmeldung bei MyMinfin, Einreichung oder Einsichtnahme einer Erklärung finden Sie auf der Seite des E-Services DivTax detaillierte Informationen zur Vorgehensweise.
Welche Folgen hat die Nichtzahlung der jährlichen Steuer auf Versicherungsunternehmen?
Wenn die Steuer nicht innerhalb der oben festgelegten Frist, d. h. bis zum 31. März des Steuerjahres (Art. 201/32 § 2 VGStGB), entrichtet wurde, sind Zinsen in Höhe von 4 % zu zahlen.
Für die Berechnung der Zinsen wird jeder Bruchteil eines Monats als ganzer Monat gezählt.Welche Folgen hat die fehlerhafte oder verspätete Einreichung einer Erklärung?
Für eine effiziente Verbuchung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, diese Erklärung fristgerecht einzureichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!
Wenn die Erklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht wird, riskieren Sie eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro pro Woche Verspätung. Jede begonnene Woche wird als vollständige Woche berechnet (Art. 201/33 § 2 VGStGB).