Jährliche Steuer auf langfristiges Sparen (TELT)

Erklärung und Zahlung der Steuer auf langfristiges Sparen (abgekürzt „TELT“)

  • Innerhalb welcher Frist muss die Erklärung der Steuer auf langfristiges Sparen eingereicht werden?

    Die Steuer auf langfristiges Sparen muss spätestens am Tag der Zahlung erklärt werden. Für eine effiziente Verbuchung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, diese Erklärung fristgerecht einzureichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!

    Vergessen Sie nicht, Ihre Erklärung zu datieren und zu unterzeichnen.

  • Wie muss ich diese Erklärung einreichen?

    Seit dem 14. Juli 2025 können Sie Ihre Erklärung der jährlichen Steuer auf langfristiges Sparen nicht mehr per E-Mail einreichen.

    Ab diesem Datum bitten wir Sie, Ihre Erklärung der jährlichen Steuer auf langfristiges Sparen direkt online über MyMinfin (wählen Sie unter der Registerkarte „Meine Erklärung“ „Verschiedene Steuern“ aus) einzureichen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf der Seite des E-Services DivTax.

    Wenn Sie Ihre Erklärung nicht über MyMinfin einreichen können oder wenn Sie lieber das Papierformular (auf Französisch) verwenden möchten, können Sie es per Post an die folgende Adresse senden:

    FÖD Finanzen – Generalverwaltung Steuerwesen
    Zentrum GU Brüssel Verwaltung und Spezialisierte Kontrollen
    Abteilung Verwaltung – Team 1
    Avenue Prince de Liège 133 boîte 707
    5100 Namur

    Achtung! Wenn Sie eine Erklärung über MyMinfin einreichen, senden Sie diese nicht zusätzlich per Post und umgekehrt. So vermeiden Sie eine Verwechslung und das Versenden einer doppelten Zahlungsaufforderung.

  • Innerhalb welcher Frist muss ich die Steuer auf langfristiges Sparen zahlen?

    Die Steuer auf langfristiges Sparen ist am letzten Werktag des Monats nach dem Monat zu zahlen, in dem der Steuertatbestand eingetreten ist (Art. 187/3 § 1 VGStGB). Beachten Sie bitte dieses Datum, um Verzugszinsen zu vermeiden (Art. 187/3 § 2 VGStGB). Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, um Ihre Zahlung zu leisten!

    Für die Jahre 2015 bis 2019 wurde jährlich eine vorgezogene Erhebung von 1 % auf diese Steuer vorgenommen. Diese vorgezogene Erhebung war spätestens am 30. September jedes der oben genannten Jahre zu zahlen. Sie musste auf die gleiche Weise gezahlt werden wie die tatsächliche Steuer auf langfristiges Sparen.

  • Wie zahle ich die Steuer auf langfristiges Sparen?

    Für jede verschiedene Steuer ist eine spezifische Kontonummer vorgesehen. Sie können nur eine Zahlung pro Erklärung leisten.

    Der zu zahlende Betrag entspricht dem in der Erklärung festgelegten Betrag, zu dem gegebenenfalls Verzugszinsen hinzugerechnet werden. Diese Zinsen sind in der Empfangsbestätigung aufgeführt, die nach der elektronischen Einreichung in der Anwendung DivTax erstellt wird.

    Diese Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Konto des betreffenden Amtes. Für die Steuer auf langfristiges Sparen handelt es sich um folgendes Konto:

    IBAN: BE06 6792 0022 9622
    BIC: GEBABEBB

    Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
    Boulevard Roi Albert II 33 bte 431
    1030 Brüssel

    Diese Kontonummer ist nur für Zahlungen in Bezug auf diese Steuer vorgesehen. Zahlen Sie keine anderen Steuern auf dieses Konto!

  • Kann ich meine Erklärung mit einem Erstattungsantrag in Bezug auf eine vorherige Erklärung ausgleichen?

    Nein, Sie können die Erklärung nicht mit eventuellen früheren Erstattungen ausgleichen. Um die Erstattung eines zu viel bezahlten Betrags zu beantragen, müssen Sie den Antrag zur Bearbeitung an folgende Postadresse senden:  

    FÖD Finanzen – GVStw
    Zentrum GU Verwaltung und Spezialisierte Kontrollen
    Team Verschiedene Steuern
    Avenue Prince de Liège 133 boîte 711
    5100 Namur

  • Welche Mitteilung verwende ich, um meine Zahlung zu leisten?

    Die zu verwendende Mitteilung hängt davon ab, wie Sie Ihre Erklärung eingereicht haben.

    • Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin eingereicht haben:
      Verwenden Sie die strukturierte Mitteilung, die nach Einreichung der Erklärung automatisch vorgegeben wird.
    • Wenn Sie Ihre Erklärung per Post gesandt haben:
      Geben Sie eine freie Mitteilung im folgenden Format an:
      TELT – Unternehmensnummer – Besteuerungszeitraum
      (z. B. TELT – 0123456789 – 052025)

    Diese Mitteilung ermöglicht eine korrekte und schnelle Bearbeitung Ihrer Zahlung.

  • Wo erhalte ich Informationen über die Zahlung der Steuer auf langfristiges Sparen?

    Die an die folgende Post- oder E-Mail-Adresse gerichteten Fragen müssen die Zahlung der Steuer betreffen.

    Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
    Boulevard Roi Albert II 33 bte 431
    1030 Brüssel

    Bei Fragen zur Anmeldung bei MyMinfin, Einreichung oder Einsichtnahme einer Erklärung finden Sie auf der Seite des E-Services DivTax detaillierte Informationen zur Vorgehensweise.

  • Welche Folgen hat die Nichtzahlung der Steuer auf langfristiges Sparen?

    Wurde die Steuer nicht innerhalb der oben genannten Frist gezahlt, d. h. am letzten Werktag des Monats nach dem Monat, in dem der Steuertatbestand eingetreten ist (Art. 187/3 § 1 VGStGB), so sind die Zinsen von 4 % von Rechts wegen ab dem Tag zu zahlen, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen.

  • Welche Folgen hat die fehlerhafte oder verspätete Einreichung einer Erklärung?

    Für eine effiziente Verbuchung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, diese Erklärung fristgerecht einzureichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!

    Wenn die Erklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht wird, müssen Sie mit einer Geldbuße von 12,50 Euro pro Woche Verspätung rechnen. Jede begonnene Woche wird als vollständige Woche berechnet (Art. 187/3 § 2 VGStGB).