Erklärung und Zahlung der jährlichen Steuer auf Kreditinstitute (abgekürzt „JTKI“)
Innerhalb welcher Frist muss die Erklärung der jährlichen Steuer auf Kreditinstitute eingereicht werden?
Die jährliche Steuer auf Kreditinstitute muss spätestens am 1. Juli jeden Steuerjahres erklärt werden.
Für eine effiziente Verbuchung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, diese Erklärung fristgerecht einzureichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!
Vergessen Sie nicht, Ihre Erklärung zu datieren und zu unterzeichnen.
Wo muss ich diese Erklärung einreichen?
Seit dem 14. Juli 2025 können Sie Ihre Erklärung der jährlichen Steuer auf Kreditinstitute nicht mehr per E-Mail einreichen.
Ab diesem Datum bitten wir Sie, Ihre Erklärung der jährlichen Steuer auf Kreditinstitute direkt online über MyMinfin (wählen Sie unter der Registerkarte „Meine Erklärung“ „Verschiedene Steuern“ aus) einzureichen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf der Seite des E-Services DivTax.
Wenn Sie Ihre Erklärung nicht über MyMinfin einreichen können oder wenn Sie lieber das
Papierformular (PDF, 257.06 KB)verwenden möchten, können Sie es per Post an die folgende Adresse senden:FÖD Finanzen – Generalverwaltung Steuerwesen
Zentrum GU Brüssel Verwaltung und Spezialisierte Kontrollen
Abteilung Verwaltung – Team 1
Avenue Prince de Liège 133 boîte 707
5100 NamurAchtung! Wenn Sie eine Erklärung über MyMinfin einreichen, senden Sie diese nicht zusätzlich per Post und umgekehrt. So vermeiden Sie eine Verwechslung und das Versenden einer doppelten Zahlungsaufforderung.
Innerhalb welcher Frist muss ich die jährliche Steuer auf Kreditinstitute zahlen?
Die jährliche Steuer auf Kreditinstitute muss spätestens am 1. Juli jeden Steuerjahres gezahlt werden (Art. 201/13 § 2 VGStGB). Beachten Sie bitte dieses Datum, um Verzugszinsen zu vermeiden (Art. 201/13 § 3 und § 4 VGStGB). Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, um Ihre Zahlung zu leisten!
Wie zahle ich die jährliche Steuer auf Kreditinstitute?
Für jede verschiedene Steuer ist eine spezifische Kontonummer vorgesehen. Sie können nur eine Zahlung pro Erklärung leisten.
Der zu zahlende Betrag entspricht dem in der Erklärung festgelegten Betrag, zu dem gegebenenfalls Verzugszinsen hinzugerechnet werden. Diese Zinsen sind in der Empfangsbestätigung aufgeführt, die nach der elektronischen Einreichung in der Anwendung DivTax erstellt wird.
Diese Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Konto des betreffenden Amtes. Für die jährliche Steuer auf Kreditinstitute handelt es sich um folgendes Konto:
IBAN: BE92 6792 0022 9723
BIC: GEBABEBB
Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
Boulevard Roi Albert II 33 bte 431
1030 BrüsselDiese Kontonummer ist nur für Zahlungen in Bezug auf diese Steuer vorgesehen. Zahlen Sie keine anderen Steuern auf dieses Konto!
Das äußerste Datum für die Anzahlung für die jährliche Steuer auf Kreditinstitute (JTKI) ist der 15. Dezember 2025. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Zahlungen.
Welche Mitteilung verwende ich, um meine Zahlung zu leisten?
Die zu verwendende Mitteilung hängt davon ab, wie Sie Ihre Erklärung eingereicht haben.
- Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin eingereicht haben:
Verwenden Sie die strukturierte Mitteilung, die nach Einreichung der Erklärung automatisch vorgegeben wird. - Wenn Sie Ihre Erklärung per Post gesandt haben:
Geben Sie eine freie Mitteilung im folgenden Format an:
JTKI – Unternehmensnummer – Jahr des Besteuerungszeitraums
(z. B. JTKI – 0123456789 – 2025)
Diese Mitteilung ermöglicht eine korrekte und schnelle Bearbeitung Ihrer Zahlung.
- Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin eingereicht haben:
Wo erhalte ich Informationen über die Zahlung der jährlichen Steuer auf Kreditinstitute?
Die an die folgende Post- oder E-Mail-Adresse gerichteten Fragen müssen die Zahlung der Steuer betreffen.
Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
Boulevard Roi Albert II 33 bte 431
1030 BrüsselBei Fragen zur Anmeldung bei MyMinfin, Einreichung oder Einsichtnahme einer Erklärung finden Sie auf der Seite des E-Services DivTax detaillierte Informationen zur Vorgehensweise.
Welche Folgen hat die Nichtzahlung der jährlichen Steuer auf Kreditinstitute?
Wenn die Steuer nicht innerhalb der oben festgelegten Frist, d. h. bis zum 1. Juli des Steuerjahres (Art. 201/13 § 3 VGStGB), entrichtet wurde, sind Zinsen in Höhe von 4 % zu zahlen.
Für die Berechnung der Zinsen wird jeder Bruchteil eines Monats als ganzer Monat gezählt.Welche Folgen hat die fehlerhafte oder verspätete Einreichung einer Erklärung?
Für eine effiziente Verbuchung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, diese Erklärung fristgerecht einzureichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!
Wenn die Erklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht wird, riskieren Sie eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro pro Woche Verspätung. Jede begonnene Woche wird als vollständige Woche berechnet (Art. 201/33 § 2 VGStGB).