Erklärung und Zahlung der Plakatsteuer (abgekürzt „BA“)
Innerhalb welcher Frist muss die Erklärung der Plakatsteuer eingereicht werden?
Die Plakatsteuer muss spätestens am Tag der Zahlung erklärt werden. Für eine effiziente Verbuchung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, diese Erklärung fristgerecht einzureichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!
Vergessen Sie nicht, Ihre Erklärung zu datieren und zu unterzeichnen.Wie muss ich diese Erklärung einreichen?
Seit dem 14. Juli 2025 können Sie Ihre Erklärung der Plakatsteuer nicht mehr per E-Mail einreichen.
Ab diesem Datum bitten wir Sie, Ihre Erklärung der Plakatsteuer direkt online über MyMinfin (wählen Sie unter der Registerkarte „Meine Erklärung“ „Verschiedene Steuern“ aus) einzureichen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf der Seite des E-Services DivTax.
Wenn Sie Ihre Erklärung nicht über MyMinfin einreichen können oder wenn Sie lieber das Papierformular (auf Französisch) verwenden möchten, können Sie es per Post an die folgende Adresse senden:
FÖD Finanzen – Generalverwaltung Steuerwesen
Zentrum GU Brüssel Verwaltung und Spezialisierte Kontrollen
Abteilung Verwaltung – Team 1
Avenue Prince de Liège 133 boîte 707
5100 NamurAchtung! Wenn Sie eine Erklärung über MyMinfin einreichen, senden Sie diese nicht zusätzlich per Post und umgekehrt. So vermeiden Sie eine Verwechslung und das Versenden einer doppelten Zahlungsaufforderung.
Innerhalb welcher Frist muss ich die Plakatsteuer zahlen?
Die Plakatsteuer muss, unabhängig davon, ob sie jährlich erhoben wird oder nicht, vor dem Anschlag des Plakats gezahlt werden. Bei der jährlichen Steuer gilt: Wenn der Anschlag nach dem ersten Jahr, das am 31. Dezember endet, fortgesetzt wird und mindestens bis zum 31. Januar des folgenden Jahres hängen bleibt, muss die Steuer für das zweite Jahr spätestens am 31. Januar dieses neuen Jahres entrichtet werden.
Wie zahle ich die Plakatsteuer?
Für jede verschiedene Steuer ist eine spezifische Kontonummer vorgesehen. Sie können nur eine Zahlung pro Erklärung leisten.
Der zu zahlende Betrag entspricht dem in der Erklärung festgelegten Betrag, zu dem gegebenenfalls Verzugszinsen hinzugerechnet werden. Diese Zinsen sind in der Empfangsbestätigung aufgeführt, die nach der elektronischen Einreichung in der Anwendung DivTax erstellt wird.
Diese Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Konto des betreffenden Amtes. Für die Plakatsteuer handelt es sich um folgendes Konto:IBAN: BE48 6792 0023 0127
BIC: GEBABEBB
Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
Boulevard Roi Albert II 33 bte 431
1030 BrüsselDiese Kontonummer ist nur für Zahlungen in Bezug auf diese Steuer vorgesehen. Zahlen Sie keine anderen Steuern auf dieses Konto!
Kann ich meine Erklärung mit einem Erstattungsantrag in Bezug auf eine vorherige Erklärung ausgleichen?
Nein, Sie können die Erklärung nicht mit eventuellen früheren Erstattungen ausgleichen. Um die Erstattung eines zu viel bezahlten Betrags zu beantragen, müssen Sie den Antrag zur Bearbeitung an folgende Postadresse senden:
FÖD Finanzen – GVStw
Zentrum GU Verwaltung und Spezialisierte Kontrollen
Team Verschiedene Steuern
Avenue Prince de Liège 133 boîte 711
5100 NamurWelche Mitteilung verwende ich, um meine Zahlung zu leisten?
Die zu verwendende Mitteilung hängt davon ab, wie Sie Ihre Erklärung eingereicht haben.
- Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin eingereicht haben:
Verwenden Sie die strukturierte Mitteilung, die nach Einreichung der Erklärung automatisch vorgegeben wird. - Wenn Sie Ihre Erklärung per Post gesandt haben:
Geben Sie eine freie Mitteilung im folgenden Format an:
BA – Unternehmensnummer oder Nationalregisternummer – Besteuerungszeitraum
(z. B. BA – 0123456789 – 052025)
- Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin eingereicht haben:
Wo erhalte ich Informationen über die Zahlung der Plakatsteuer?
Die an die folgende Post- oder E-Mail-Adresse gerichteten Fragen müssen die Zahlung der Steuer betreffen.
Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
Boulevard Roi Albert II 33 bte 431
1030 BrüsselBei Fragen zur Anmeldung bei MyMinfin, Einreichung oder Einsichtnahme einer Erklärung finden Sie auf der Seite des E-Services DivTax detaillierte Informationen zur Vorgehensweise.