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Spenden von Lebensmitteln und/oder von lebenswichtigen Nichtlebensmitteln: Verteilungsplattformen

Verteilungsplattformen vermitteln zwischen dem steuerpflichtigen Zuwender und der Organisation, die die Lebensmittel und/oder Nichtlebensmittel empfängt und sie an Bedürftige verteilt.

Eine Verteilungsplattform erhält und lagert die gespendeten Güter und wird sie später an die öffentlichen Behörden oder die Organisationen der Wohlfahrtspflege verteilen, die ihrerseits die Güter an die Bedürftigen verteilen werden.

Alle Bedingungen und Spezifitäten der Plattformen sind unter Punkt 4 des Rundschreibens 2020/C/116 über die Lieferung von Lebensmitteln und lebenswichtigen anderen Gütern als Lebensmitteln zu Wohltätigkeitszwecken (9. September 2020) aufgenommen.

Liste der zugelassenen Verteilungsplattformen

Verteilungsplattform

  • Was sind die Zulassungsbedingungen?

    Wenn ein Steuerpflichtiger Güter über eine Verteilungsplattform spenden möchte, kann er die Regelung nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Verteilungsplattform vom FÖD Finanzen zugelassen ist.

    Zunächst müssen Sie selbst prüfen, ob Ihre Plattform für eine solche Zulassung infrage kommt. Um als Verteilungsplattform gelten zu können, müssen Sie unbedingt:

    • eine materielle Lebensmittel- oder Nichtlebensmittel-Hilfe von Steuerpflichtigen erhalten und sie an die in den betreffenden Rechtsvorschriften erwähnten Empfänger im Rahmen von Tätigkeiten verteilen, die in direktem Zusammenhang mit wohltätigen Zwecken zugunsten Bedürftiger stehen,
    • ausschließlich Tätigkeiten in direktem Zusammenhang mit wohltätigen Zwecken ausüben
    • und keine Gewinnerzielung beabsichtigen.
  • Wie beantrage ich die Zulassung für meine Verteilungsplattform?

    Sie müssen einen schriftlichen Antrag beim FÖD Finanzen einreichen:

    FÖD Finanzen – Generalverwaltung Steuerwesen
    Dienst Operative Expertise und Unterstützung – MwSt.-Dienst
    Boulevard du Roi Albert II 33, boîte 25
    1030 Brüssel

    Dieser Antrag muss folgende Informationen enthalten:

    • die Darlegung der Tätigkeiten und der Arbeitsweise Ihrer Verteilungsplattform, indem Sie Folgendes angeben:
      • den Namen oder den Gesellschaftsnamen, die Adresse, die Unternehmensnummer, die Kontaktdaten des Vertreters oder der Kontaktperson,
      • wie sich die Verteilungsplattform für die Sammlung und die Lagerung der gespendeten Güter organisiert (Wie erfolgt die Sammlung? Wo werden die Güter gelagert?),
      • wie sich die Plattform für die Verteilung der gespendeten Güter an Begünstigte organisiert,
      • wie die Bestandsveränderungen (erhaltene Güter im Vergleich zu verteilten Gütern) aktualisiert werden,
      • wie die Güter vom Empfang durch einen steuerpflichtigen Zuwender bis zur Verteilung an einen Begünstigten nachverfolgt werden,
      • wie durch die Verteilungsplattform überprüft wird, ob die Begünstigten, mit denen sie zusammenarbeitet, unter diese Regelung fallen,
      • wie die Tätigkeiten der Verteilungsplattform finanziert werden (Zuschüsse, Spenden, Sponsoring usw.),
      • ob vom Begünstigten ein Beitrag verlangt wird (wenn ja, wie sie festgelegt wird),
      • ob die Verteilungsplattform bereits aktiv ist (wenn ja, seit wann).
    • die Satzungen,
    • ein Beispiel (oder einen Entwurf) eines Zusammenarbeitsabkommens, das zwischen den steuerpflichtigen Zuwendern und Ihnen zu schließen ist,
    • ein Beispiel (oder einen Entwurf) eines Zusammenarbeitsabkommens, das zwischen den Begünstigten und Ihnen zu schließen ist.

    Wenn die Akte angenommen wird, wird Ihnen der FÖD Finanzen eine Zulassungsnummer zuweisen. In dem mit den steuerpflichtigen Zuwendern geschlossenen Abkommen müssen diese Nummer und das Datum, ab dem diese Zulassung wirksam ist, enthalten sein.

  • Wann muss ich die Zulassung für meine Verteilungsplattform beantragen?

    Ihre Zulassung muss beantragt und erteilt werden, bevor Sie Spenden von steuerpflichtigen Zuwendern erhalten dürfen.

  • Wie lange ist die Zulassung gültig?

    Die Zulassung gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren und ist auf Antrag der Verteilungsplattform erneuerbar.

  • Wie muss ich die Verlängerung der Zulassung für meine Verteilungsplattform beantragen?

    Für die Verlängerung der Zulassung gilt dasselbe Verfahren wie für die erste Zulassung. Sie müssen erneut einen schriftlichen Antrag beim FÖD Finanzen einreichen.

    Ihr Antrag muss Folgendes enthalten:

    • die Zulassungsnummer
    • mögliche Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Zulassungsantrag wie Änderungen der Satzung, der Finanzierung, der Adresse, des Lagerorts usw.
  • Darf ich für meine Plattform einen Beitrag für die Verteilung der Güter verlangen?

    Sie dürfen in keinem Fall einen Beitrag vom steuerpflichtigen Zuwender verlangen oder erhalten.

    Die Idee besteht darin, dass Verteilungsplattformen Güter, die sie erhalten haben, tatsächlich kostenlos an Organisationen der Wohlfahrtspflege verteilen sollten.

    Ausnahmsweise kann für die Plattform gegebenenfalls ein kleiner finanzieller Beitrag von den Organisationen der Wohlfahrtspflege im Rahmen der Verteilung dieser Güter verlangt werden, der die unmittelbar damit verbundenen Ausgaben nicht überschreiten darf.

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