Als MwSt.-Pflichtiger können Sie Lebensmittel und/oder lebenswichtige Nichtlebensmittel an bestimmte Einrichtungen spenden, damit diese Güter kostenlos an Bedürftige verteilt werden können.
Unter bestimmten Bedingungen müssen die steuerpflichtigen Zuwender die auf diese Spenden abgezogene MwSt. nicht berichtigen.
Alle Bedingungen und Vorschriften dieser Regelung sind im Rundschreiben 2020/C/116 über die Lieferung von Lebensmitteln und lebenswichtigen anderen Gütern als Lebensmitteln zu Wohltätigkeitszwecken (9. September 2020) aufgenommen. Dieses Rundschreiben ist nur auf Niederländisch und Französisch verfügbar (Circulaire 2020/C/116 relative à la fourniture de biens alimentaires et de biens non alimentaires de première nécessité à des fins caritatives (9 septembre 2020)).
Steuerpflichtiger Zuwender
Darf ich unentgeltlich Güter für wohltätige Zwecke spenden, ohne die MwSt., die ich abgezogen habe, zurückzahlen zu müssen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie ein Hersteller, ein Verteilungsunternehmen oder ein Händler sind. Als MwSt.-Pflichtiger können Sie Güter spenden, die Sie ursprünglich zur Verwendung im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gekauft haben oder die zum Verkauf bestimmt waren.
Wenn alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, hat Ihre Spende keine Folgen in Sachen MwSt. Sie müssen unter anderem die Güter unentgeltlich an bestimmte Einrichtungen übergeben.
Sie dürfen keine Vergütung verlangen, auch nicht für bestimmte Verwaltungs-, Logistik- oder Bearbeitungskosten.
Alle Bedingungen sind im Rundschreiben 2020/C/116 über die Lieferung von Lebensmitteln und lebenswichtigen anderen Gütern als Lebensmitteln zu Wohltätigkeitszwecken (9. September 2020) aufgenommen. Dieses Rundschreiben ist nur auf Niederländisch und Französisch verfügbar (Circulaire 2020/C/116 relative à la fourniture de biens alimentaires et de biens non alimentaires de première nécessité à des fins caritatives (9 septembre 2020)).
Welche Lebensmittel darf ich unentgeltlich für wohltätige Zwecke spenden?
Es handelt sich um für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel (außer Spirituosen), die nicht mehr unter den ursprünglichen Bedingungen des Inverkehrbringens verkauft werden dürfen.
Es gibt 4 mögliche Gründe:
- Das Verfallsdatum des Gutes läuft spätestens 15 Tage nach dem Datum der Entnahme des Gutes ab.
- Die Verpackung des Gutes ist beschädigt oder entspricht nicht dem Inverkehrbringungsstandard des Herstellers oder Händlers.
- Das Lebensmittel entspricht nicht dem vom Hersteller festgelegten Produktionsstandard.
- Der Zeitraum, in dem das Gut gewöhnlich in den Verkehr gebracht wird, ist abgelaufen.
Der MwSt.-Satz, der bei ihrer Lieferung anwendbar gewesen wäre, ist unerheblich. Auch Lebensmittel, die ursprünglich dem MwSt.-Satz von 21 % unterliegen, können gespendet werden.
Welche Nichtlebensmittel darf ich unentgeltlich für wohltätige Zwecke spenden?
Es handelt sich um lebenswichtige Nichtlebensmittel, die:
- keine nachhaltigen Güter sind,
- nicht mehr unter den ursprünglichen Bedingungen des Inverkehrbringens verkauft werden können.
Produkte, die als nicht notwendig betrachtet werden, und Luxusprodukte sind jedoch nicht betroffen.
Es handelt sich um Güter, deren Wiederverkaufswert ab ihrer ersten Benutzung beträchtlich abnimmt.
Die Güter müssen ebenfalls einen der 4 folgenden objektiven Gründen erfüllen, die rechtfertigen, dass die Güter nicht mehr unter den ursprünglichen Bedingungen in den Verkehr gebracht werden können:
- Sie sind verderblich.
Beispiel: medizinische Grundprodukte, die bald ihr Verfallsdatum erreicht haben. - Ihre Verpackung ist beschädigt oder nicht ordnungsgemäß.
Beispiel: Shampoo mit dem alten Logo der Marke. - Sie entsprechen nicht oder nicht mehr dem vom Hersteller festgelegten Produktionsstandard.
- Der typische Zeitraum, in dem das Gut gewöhnlich in den Verkehr gebracht wird, ist kurz und die Güter können daher nur schwer über diesen Zeitraum hinaus veräußert werden.
Beispiel: Taschentücher mit Osterhasen.
Welche Nichtlebensmittel darf ich nicht unentgeltlich für wohltätige Zwecke spenden?
Um Schwarzmarktlieferungen oder die Entwicklung von parallelen Kreisläufen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, dürfen Sie Folgendes nicht spenden:
- Güter, die zwar lebenswichtig und nicht nachhaltig, die jedoch noch verkäuflich sind, da keiner der 4 objektiven Gründe zur Rechtfertigung der Unverkäuflichkeit des Gutes vorgebracht werden kann.
- Güter, die nachhaltig und/oder nicht lebenswichtig sind, Beispiel:
- Elektrische Haushaltsgeräte: Mikrowellenherde, Kochplatten und Wäschetrockner
- Möbel
- Matratzen
- Kinderwagen
- Fahrzeuge
- Rasenmäher
- Kosmetika (Make-up, Lippenstifte, Nagellack, Parfüm usw.)
Nicht vollständige Liste von durch die Regelung verbotenen Nichtlebensmitteln
An wen darf ich unentgeltlich lebenswichtige Güter spenden?
Sie können Güter unentgeltlich an eine der folgenden 4 Kategorien von Empfängern spenden:
- Lebensmittelbanken
Die betreffenden Lebensmittelbanken müssen unbedingt:- Mitglieder des Belgischen Verbands der Lebensmittelbanken oder einer Einrichtung sein, die selbst Mitglied der Europäischen Föderation der Lebensmittelbanken ist,
- und zum Zweck die Verteilung von Lebensmittelhilfen an Bedürftige über karitative Vereinigungen, die von den Lebensmittelbanken zugelassen sind, haben.
- Lokale, kommunale, interkommunale, provinziale, gemeinschaftliche, regionale oder föderale Verwaltungen oder Behörden im Rahmen ihrer Aufträge zur Verteilung von Lebensmittelhilfen an Bedürftige oder im Rahmen ihrer Aufträge zur Verteilung von materiellen Hilfen an Bedürftige
- Organisationen der Wohlfahrtspflege, die von einer lokalen, kommunalen, interkommunalen, provinzialen, gemeinschaftlichen, regionalen oder föderalen Behörde zugelassen sind, im Rahmen ihrer Aufträge zur Verteilung von Lebensmittelhilfen an Bedürftige oder im Rahmen ihrer Aufträge zur Verteilung von materiellen Hilfen an Bedürftige
- Verteilungsplattformen, die vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten zugelassen sind.
Eine Organisation der Wohlfahrtspflege gilt als zugelassen, wenn sie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorlegen kann, aus der hervorgeht, dass die Organisation:
- sich für die Armutsbekämpfung und die Verteilung der Güter einsetzt,
- in der Lage ist, die Güter unter guten Bedingungen zu verteilen,
sich verpflichtet, die Güter nicht zu kommerziellen Zwecken zu verwenden und sie ausschließlich an Bedürftige zu verteilen, und dies ohne andere Gegenleistung als einen finanziellen Beitrag, der die unmittelbar mit dieser Verteilung verbundenen Ausgaben nicht überschreitet.
- Lebensmittelbanken
Welche Verpflichtungen habe ich in Sachen MwSt., wenn mein Unternehmen Güter unentgeltlich für wohltätige Zwecke spendet?
Sie müssen ein Dokument, das die Spende bescheinigt, erstellen. Der Einfachheit halber können Sie pro Monat nur eine zusammenfassende Aufstellung erstellen.
Der Inhalt dieser Dokumente sowie die einzuhaltenden Fristen sind gesetzlich festgelegt und in „Punkt 2.6 (Lebensmittelspenden) und in Punkt 3.5 (Nichtlebensmittel-Spenden)“ im Rundschreiben 2020/C/116 aufgenommen.
Spenden Sie Güter über eine Verteilungsplattform?
Dann müssen Sie auch ein Zusammenarbeitsabkommen mit ihr erstellen (siehe Punkt 4.4.1 des Rundschreibens 2020/C/116).
Darf ich eine Entschädigung für meine Spende beantragen?
Nein. Als Steuerpflichtiger haben Sie in keinem Fall Anspruch auf eine Entschädigung, auch nicht für bestimmte Verwaltungs-, Logistik- oder Bearbeitungskosten.
Was geschieht, wenn ich die Bedingungen der Regelung nicht erfüllte?
Unabhängig davon, ob Sie zum Zeitpunkt der Spende wussten oder hätten wissen müssen, dass die Bedingungen und Verpflichtungen nicht eingehalten wurden (z. B. bei Entzug der Zulassung einer Plattform oder wenn die gespendeten Güter nicht unter die Regelung fallen), bleiben Sie für die Zahlung der MwSt., die für die erbrachte Spende geschuldet wird, haftbar.
Was ist unter „zugelassene Verteilungsplattform“ zu verstehen?
Eine Verteilungsplattform ist ein Vermittler zwischen Ihnen und der Organisation, die Ihre Spenden empfängt und sie an Bedürftige verteilt.
Sie erhält und lagert die gespendeten Güter und wird sie später an die öffentlichen Behörden oder die Organisationen der Wohlfahrtspflege verteilen, die ihrerseits die Güter an die Bedürftigen verteilen werden.
Um zugelassen zu werden, musste die Verteilungsplattform eine Antragsakte beim FÖD Finanzen einreichen, der ihr eine Zulassungsnummer zugewiesen hat. In dem mit den steuerpflichtigen Zuwendern geschlossenen Zusammenarbeitsabkommen der Verteilungsplattform müssen diese Nummer und das Datum, ab dem diese Zulassung wirksam ist, enthalten sein.
Um sicher zu sein, dass Sie Anspruch auf die Regelung haben, wenn Sie eine Verteilungsplattform nutzen möchten, sehen Sie die vom FÖD Finanzen veröffentlichte Liste aller zugelassenen Verteilungsplattformen ein.
Kontakt
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Team Aktenverwaltung KMU/GU.