Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

MwSt.-Bescheinigung für Handelskennzeichen

Handelskennzeichen werden von Fachleuten im Automobilsektor verwendet. Es handelt sich um „Händlerkennzeichen“, „Probefahrtkennzeichen“ oder „Berufskennzeichen“.

Wenn Sie ab dem 15. Februar 2022 einen Antrag bei der DIV stellen, benötigen Sie eine MwSt.-Bescheinigung nur für die Erneuerung eines „Händlerkennzeichens“ oder für ein zusätzliches „Händlerkennzeichen“.

Eine MwSt.-Bescheinigung über MyMinfin beantragen
 

Beantragung der MwSt.-Bescheinigung für Handelskennzeichen („Händlerkennzeichen“, „Probefahrtkennzeichen“ und „Berufskennzeichen“)

  • Wann muss ich eine MwSt.-Bescheinigung für Handelskennzeichen beantragen?

    Sie benötigen eine MwSt.-Bescheinigung für Ihre Anträge bei der DIV:

    • für die Erneuerung der „Händlerkennzeichen“
    • für zusätzliche „Händlerkennzeichen“ (Sie können nur dann ein zusätzliches „Händlerkennzeichen“ anfordern, wenn Sie die Erneuerung all Ihrer derzeitigen „Händlerkennzeichen“ beantragt haben).

    Die Anträge können Pkw, Krafträder und/oder Anhänger betreffen.

    Sie benötigen keine MwSt.-Bescheinigung:

    • für ein erstes „Händlerkennzeichen“ (pro Art des Kennzeichens: Auto, Motorrad, Anhänger)
    • für alle „Probefahrtkennzeichen“ oder „Berufskennzeichen“ (erstes Kennzeichen, Erneuerung usw.).
  • Wie beantrage ich die MwSt.-Bescheinigung?

    Online über MyMinfin: einfach und schnell

    1. Gehen Sie auf MyMinfin.
      MyMinfin funktioniert nicht mit Internet Explorer. Verwenden Sie einen anderen Browser.
       
    2. Sie werden direkt zum Anmeldebildschirm weitergeleitet.
      Identifizieren Sie sich (mit einem „digitalen Schlüssel“).
      Anmeldebildschirm - digitalen Schlüssel
       
    3. Wählen Sie das Verfahren, mit dem Sie sich anmelden möchten: „im Namen eines Unternehmens“.
      Anmeldebildschirm - im Namen eines Unternehmens
       
    4. Unter der Schaltfläche „Meine Interaktionen“, wählen Sie „Meine Anträge auf Bescheinigung“
      Registerkarte Meine Interaktionen in MyMinfin

    Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, hat die DFZ/DIV Zugang zu Ihrer MwSt.-Bescheinigung.

    Um eine MwSt.-Bescheinigung über MyMinfin beantragen zu können, müssen Sie:

    • innerhalb des Unternehmens:
      • entweder offizieller gesetzlicher Vertreter sein (laut der Zentralen Datenbank der Unternehmen)
      • oder als Mitarbeiter über die Anwendung „Meine eGov-Rollenverwaltung" die Rolle „FÖD Fin Bezeichnung Eigenes Unternehmen / Bezeichnung MwSt.“ erhalten haben.
    • als Bevollmächtigter des Unternehmens (mit einer aktiven MwSt.-Vollmacht):
      • entweder der gesetzliche Vertreter der Vollmacht erteilenden Gesellschaft sein
      • oder als Mitarbeiter der Vollmacht erteilenden Gesellschaft für die MwSt.-Formalitäten der Kunden verantwortlich sein und die Rolle „FÖD Fin Vollmachtnutzer / Vollmachtnutzer MwSt.“ über die Anwendung „Meine eGov-Rollenverwaltung“ erhalten haben.
         

    Über das PDF-Formular, einzureichen per Post

    Füllen Sie  das Antragsformular (PDF, 182.04 KB) aus und unterzeichnen Sie es.

    Senden Sie es uns (zusammen mit eventuellen Belegen) per Post.

    Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, hat die DFZ/DIV Zugang zu Ihrer MwSt.-Bescheinigung.
     

    Keine Bescheinigungen in unseren Ämtern

    In unseren Ämtern werden keine Bescheinigungen ausgehändigt. Sie müssen also den Antrag über MyMinfin einreichen oder das Formular ausfüllen und uns zusenden.

  • Welche Belege (Verkaufsrechnungen) muss ich meinem Antrag beifügen?

    „Händlerkennzeichen“ (Erneuerung oder zusätzliches Kennzeichen)

    Für jede beantragte MwSt.-Bescheinigung müssen Sie:

    • in den 12 Monaten vor dem Antrag
    • 12 Fahrzeuge verkauft haben.

    Sie müssen Ihrem Antrag auf Erneuerung und/oder auf ein zusätzliches Kennzeichen eine Kopie der entsprechenden Verkaufsrechnungen beifügen.

    Auch Fahrzeugverkäufe ins Ausland (wie Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen) werden berücksichtigt, um zu bestimmen, ob Sie mindestens 12 Fahrzeuge pro Jahr verkauft haben.

    Eine Verkaufsrechnung kann nur einmal als Nachweis für einen Antrag verwendet werden, selbst wenn die Anträge verschiedene Jahre betreffen.

    Anträge für „Händlerkennzeichen“ müssen ausschließlich anhand von Verkaufsrechnungen für Fahrzeuge der gleichen Art (Auto, Motorrad, Anhänger) begründet werden.

    Sie haben Ihre Tätigkeit in den 12 Monaten vor der Antragstellung aufgenommen? Dann entspricht die Anzahl der Rechnungen, die dem Antrag beizufügen sind, der Anzahl Monate Ihrer Tätigkeit.

    Der Monat des Tätigkeitsbeginns zählt als ganzer Monat. Der Monat, in dem Sie die MwSt.-Bescheinigung beantragen, wird nicht gezählt.

    Wenn Sie zum Beispiel Ihre Tätigkeit am 15. März begonnen haben und am 5. Oktober einen Antrag stellen, müssen Sie 7 Rechnungen beifügen.

  • Wann beantrage ich eine MwSt.-Bescheinigung?

    Sie können eine MwSt.-Bescheinigung beantragen:

    • für die Erneuerung eines „Händlerkennzeichens“: zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar (oder dem 29. Februar in Schaltjahren)
    • für ein zusätzliches „Händlerkennzeichen“: das ganze Jahr. Sie können dieses zusätzliche Kennzeichen erhalten, wenn Sie die Erneuerung all Ihrer Kennzeichen während des Zeitraums des Erneuerungsantrags beantragt haben.

    Tun Sie dies jedoch so schnell wie möglich und beachten Sie, dass es maximal 10 Arbeitstage dauert, bis Sie Ihre MwSt.-Bescheinigung erhalten.

    Sie müssen jedes Jahr eine Erneuerung Ihrer „Händlerkennzeichen“ beantragen (sie sind vom 1. Januar bis zum 31. Dezember gültig). 

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine MwSt.-Bescheinigung zu erhalten?

    • Ich erkläre, dass ich tatsächlich als Händler von Kraftfahrzeugen im Groß- oder Einzelhandel tätig bin.
    • In den vergangenen 12 Monaten haben Sie durch den Besitz oder die Verwendung von „Händlerkennzeichen“, deren Erneuerung Sie beantragen, keine Steuer- oder Zollbestimmungen verletzt.
    • Sie müssen für jedes zusätzliche „Händlerkennzeichen“, das Sie beantragen, 12 Verkaufsrechnungen von Fahrzeugen beifügen.
  • Wo finde ich Hilfe, um das Formular auszufüllen?

    Wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an das für Sie zuständige Amt.

    Die Angaben des für Sie zuständigen Amtes finden Sie im Leitfaden der Dienststellen: („Profi“ > „Bescheinigungen, Duplikate, Genehmigungen“ > „Verschiedene Bescheinigungen (MwSt.)“).