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Antrag aufgrund von Artikel 264/1 EStGB 92 („Tate en Lyle“) - beizufügende Dokumente

  • Die Bescheinigung „Artikel 264/1 oder 269/1“, die vom Empfänger der Einkünfte bzw. seinem Bevollmächtigten auszustellen und zu unterzeichnen ist und den Wortlaut von Art. 269/1 EStGB 92 wiedergibt. Es müssen die vollständigen Angaben der begünstigten Gesellschaft vermerkt sein: Bezeichnung, vollständige Kontaktdaten und Steueridentifikationsnummer. Dividenden, die Gegenstand des Widerspruchs sind, müssen ebenfalls auf diesem Dokument vermerkt werden.
     
  • Die von der Steuerbehörde des Wohnsitzstaates des Empfängers ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete  Bescheinigung Nr. 1 T&L (FR) (PDF, 198.05 KB).  Es ist zu beachten, dass die dieser Bescheinigung beizufügende Anlage alle Dividenden enthalten muss, die Gegenstand des Widerspruchs sind, und gleichzeitig mit dem Hauptdokument von den ausländischen Steuerbehörden unterzeichnet werden muss. Diese Bescheinigung kann durch ein Dokument ersetzt werden, das direkt von den Steuerbehörden des Wohnsitzstaates mit den gleichen Angaben erstellt wird. Konnte der Empfänger der Einkünfte in irgendeiner Weise in seinem Wohnsitzstaat eine Erstattung erhalten, so ist dies zusammen mit dem Betrag der Erstattung in dem beigefügten Dokument anzugeben.
     
  • Die Bescheinigung Nr. 3 Aber (English) mit der der Empfänger der Einkünfte insbesondere bescheinigt, dass die Bedingungen in Sachen Volleigentum an den Aktien oder Anteilen erfüllt sind, und dass keine Wertminderung der Wertpapiere vorliegt (s. nachstehend Artikel 281 und 282 EStGB92). Ist eine dieser Bedingungen für eine Dividende, die Gegenstand des Widerspruchs ist, nicht erfüllt, ist eine Aufstellung dieser Einkünfte einzureichen.
     
  • Eine Gutschriftsanzeige, die den Betrag der erhaltenen Dividenden sowie den Betrag des an der Quelle einbehaltenen Mobiliensteuervorabzug (Bruttobetrag, Steuersatz des Vorabzugs, Datum und einbehaltener Vorabzug) ausweist.
  • Einen Kontoauszug des Empfängers der Einkünfte über den Nettobetrag der erhaltenen Dividenden. (Dieses Dokument muss für jede Dividende vorgelegt werden, für die die Erstattung des Mobiliensteuervorabzug beantragt wird).  Wenn der Name des Empfängers der Einkünfte nicht auf diesem Auszug steht, muss das Finanzinstitut, bei dem dieses Konto eröffnet wurde, ein Dokument ausstellen, das die Identität des Kontoinhabers bestätigt.
  • Alle nützlichen Dokumente, die den Investitionswert und die Haltedauer belegen. Beispielsweise eine Schlussnote über den Kauf der Aktien, eine Bescheinigung des Finanzinstituts, das das Geschäft durchgeführt hat, mit einer ausführlichen Auflistung der Geschäfte Kauf / Verkauf / Darlehen / Anleihe (die Auflistung kann bei sehr zahlreichen Geschäften in Form einer Datei eingereicht werden), oder auch eine Bescheinigung der Verwahrstelle (custodian), aus der hervorgeht, dass der Empfänger der Einkünfte die betreffenden Aktien seit dem ................... besitzt.
     
  • Die Nummer des Bankkontos, auf das die eventuelle Erstattung erfolgen kann.
     
  • Wenn Sie Bevollmächtigter sind: die Kette der Vollmachten, die Sie ermächtigen, im Namen Ihres Kunden Widerspruch einzulegen (wenn der Empfänger der Einkünfte den Antrag nicht unterzeichnet hat).