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Abzug fiktiver Zinsen

Abzug fiktiver Zinsen: ein innovativer belgischer Steueranreiz

  • Was ist der Abzug fiktiver Zinsen?

    Der „Abzug fiktiver Zinsen“, auch „Steuerabzug für Risikokapital“ genannt, ist seit dem 1. Januar 2006 (Steuerjahr 2007) in Kraft. Dabei handelt es sich um eine innovative und anregende Maßnahme in Sachen internationale Steuergesetzgebung, durch die alle Unternehmen, die der belgischen Gesellschaftssteuer unterliegen, fiktive Zinsen, die auf ihr Eigenkapital (Reinvermögen) berechnet werden, von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen können.


    Auf Kapitaleinlagen werden keine Registrierungsgebühren erhoben.

  • Worin besteht der Zweck des Abzugs fiktiver Zinsen?

    Der Hauptzweck dieser innovativen Maßnahme besteht darin, die steuerliche Diskriminierung zwischen Finanzierungen mit geliehenem Kapital und Finanzierungen mit Risikokapital zu verringern. Bei geliehenem Kapital können die Zinsen von der Besteuerungsgrundlage abgezogen werden, wohingegen die Dividenden bei Eigenkapital nicht abgezogen werden können. Um dem progressiven Wegfall der Sonderregelung der belgischen Koordinierungszentren entgegenzuwirken, wollte Belgien steuerliche Perspektiven bieten, die eine neue Entwicklung dieser Koordinierungstätigkeiten ermöglichen.


    Mit den Regeln sollen folgende positive Auswirkungen erzielt werden:

    1. eine allgemeine Herabsetzung des effektiven Steuersatzes der Gesellschaftssteuer für alle Gesellschaften sowie eine erhöhte Rentabilität der Investitionen nach Steuern,
    2. die Förderung von intensiven Kapitalinvestitionen in Belgien und einen Anreiz für multinationale Unternehmen, die Möglichkeit zu prüfen, Tätigkeiten wie die gruppeninterne Finanzierung, zentralisierte Käufe und zentralisiertes Factoring der belgischen Einheit einer Gruppe zuzuweisen.
  • In welchem Bereich wird der Abzug fiktiver Zinsen angewandt?

    Der Abzug wird allen Gesellschaften gewährt, die der belgischen Gesellschaftssteuer oder der Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften unterliegen.

    Die Maßnahme gilt folglich für:

    • belgische Gesellschaften,
    • belgische Filialen von ausländischen Gesellschaften,
    • (internationale oder nationale) Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen, die der belgischen Gesellschaftssteuer unterliegen,
    • ausländische Unternehmen, die unbewegliche Güter in Belgien besitzen oder Eigentumsrechte an solchen unbeweglichen Gütern innehaben.

    Achtung!

    Von der Maßnahme ausgeschlossen sind Gesellschaften, die bereits bestimmte andere Steuervorteile in Anspruch nehmen, z. B.:

    • Investmentgesellschaften,
    • Beteiligungsgenossenschaften,
    • Seeschifffahrtsgesellschaften, die der Tonnagesteuer unterliegen,
    • KMU, die sich für die Bildung einer steuerfreien Investitionsrücklage entscheiden; diese KMU können für den Zeitraum, in dem sie eine Investitionsrücklage gebildet haben, sowie für die beiden darauffolgenden Jahre den Abzug nicht in Anspruch nehmen.
  • Wie funktioniert das?

    Das Prinzip ist einfach. Der Betrag, der von der Besteuerungsgrundlage abgezogen werden kann, entspricht dem fiktiven Zinssatz auf das angepasste Eigenkapital, sprich:


    Abzug fiktiver Zinsen = fiktiver Zinssatz x angepasstes Eigenkapital

    Beispiele

    Steuerjahr 2015 (Geschäftsjahr, das zum 31. Dezember 2014 oder spätestens 2015 abgeschlossen ist)

    Im ersten Beispiel besteht die Bilanz der belgischen Einheit aus Eigenkapital, das für die Finanzierung der Gruppe verwendet wird. Mit der Erhebung eines gruppeninternen Zinssatzes von 4 % beträgt der Gewinn vor Steuern 4.000 Euro. Vor der Einführung des Abzugs fiktiver Zinsen hätte die Gesellschaftssteuer 1.360 Euro (d. h. 33,99 %) betragen. 

    Durch den Abzug fiktiver Zinsen beträgt die tatsächlich zu zahlende Gesellschaftssteuer 466 Euro (d. h. 11,6 %).

     
    Aktiva Passiva
    Finanzierung der Gruppe Eigenkapital
    100.000 Euro 100.000 Euro
    Konten P & P Vor Abzug fiktiver Zinsen Mit Abzug fiktiver Zinsen
    Gewinn vor Steuern 4.000 Euro 4.000 Euro
    Abzug fiktiver Zinsen (3 %) / - 2.630 Euro
    Steuerpflichtig 4.000 Euro 1.370 Euro
    Gesellschaftssteuer (33,99 %) 1.360 Euro 466 Euro
    Effektiver Steuersatz 33,99 % 11,6 %


    Das zweite Beispiel veranschaulicht das Ergebnis einer anderen belgischen Einheit, die in der Produktion tätig ist oder eine andere Tätigkeit ausübt, und beruht auf einer anderen Herangehensweise.

    Sofern das Nettoergebnis (Kapitalertrag) den fiktiven Zinsen entspricht oder darunter liegt, ist keine Gesellschaftssteuer zu zahlen. Der effektive Steuersatz, der verschiedenen Kapitalrenditen entspricht, ist in der folgenden zusammenfassenden Tabelle aufgeführt:

     
    Aktiva Passiva
    Finanzierte Aktiva Eigenkapital
    100.000 Euro 100.000 Euro

    Nettoergebnis (Kapitalertrag)

    Effektiver Steuersatz
    0 %
    4 % 11.6 %
    5 % 16,1 %
    6 % 19 %

  • Wird das Eigenkapital für den Abzug fiktiver Zinsen berücksichtigt?

    Der Steuerabzug wird auf das „Eigenkapital“ berechnet, wie es in der Bilanz der Gesellschaft am Ende des vorherigen Geschäftsjahres aufgeführt ist. Gemäß den belgischen Rechtsvorschriften in Sachen Buchhaltung besteht das „Eigenkapital“ aus dem Kapital, den Emissionsprämien, den Neubewertungsmehrwerten, den Rücklagen, dem Gewinn- bzw. Verlustvortrag und den Kapitalzuschüssen.
    Dieses „Eigenkapital“ wird durch die Beseitigung bestimmter Beträge, die das angepasste Eigenkapital ergeben, angeglichen.


    Vom Eigenkapital sind folgende Beträge abzuziehen:

    • der Nettosteuerwert der eigenen Aktien und Anteile,
    • der Nettosteuerwert der Aktien und Anteile, die die Beschaffenheit von Finanzanlagen haben,
    • der Nettosteuerwert der Aktien, deren Dividenden für den DBE-Abzug (definitiv besteuerte Einkünfte) berücksichtigt werden,
    • der Nettobuchwert der Sachanlagen, soweit die diesbezüglichen Kosten auf unvertretbare Weise die beruflichen Bedürfnisse übersteigen,
    • der Buchwert der als Anlage dienenden Bestandteile, die kein regelmäßiges Einkommen erzeugen,
    • der Buchwert der unbeweglichen Güter, an denen die Verwalter oder Geschäftsführer, ihre Partner oder ihre Kinder das Nutzungsrecht haben,
    • die Neubewertungsmehrwerte und die Kapitalzuschüsse.


    Der Zweck dieser Anpassungen besteht darin, Doppelbesteuerungen und Missbräuche zu vermeiden. Dividenden und Mehrwerte auf Aktien kommen im Prinzip bereits für den DBE-Abzug infrage. Private Vermögenswerte wie Schmuck oder Kunstwerke können den Wert des Eigenkapitals eines Unternehmens künstlich aufblähen.

    Jegliche Änderung eines dieser Bestandteile des Eigenkapitals wird auf der Grundlage eines Pro-rata-Satzes berücksichtigt. Die Erhöhungen und Verringerungen sind am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem diese Änderungen vorgenommen wurden, zu verbuchen.

  • Wie hoch ist der Steuersatz des Abzugs fiktiver Zinsen?

    Der fiktive Zinssatz für das Steuerjahr 2015 (Geschäftsjahr, das zum 31. Dezember 2014 oder 2015 abgeschlossen ist) beträgt 2,63 %.
    Für KMU wird er auf 3,13 % erhöht.

    Wenn das Geschäftsjahr einer Gesellschaft weniger oder mehr als 12 Monate beträgt, wird der fiktive Bezugszinssatz mit der tatsächlichen Anzahl Tage dieses Geschäftsjahres multipliziert und dann durch 365 geteilt.


    Für KMU gilt ein um 0,5 % erhöhter Steuersatz. Eine Gesellschaft gilt als KMU, wenn sie den Kriterien von Artikel 15 des Gesellschaftsgesetzbuches entspricht.

  • Was ist besonders am Abzug fiktiver Zinsen?

    1. Der fiktive Zins kann nicht von erhaltenen ungewöhnlichen oder freiwilligen Vorteilen abgezogen werden.
    2. Damit der Abzug fiktiver Zinsen angewandt wird, ist keine Zustimmung erforderlich und diese Regelung schließt keine wirtschaftliche Tätigkeit aus.
    3. Es gibt keine Unterkapitalisierungsregelung auf das betreffende Eigenkapital angewandt.
    4. Investitionen in körperliche oder nicht körperliche Güter werden nicht vorausgesetzt und es wird ebenfalls nicht vorausgesetzt, dass der abgezogene Betrag auf einem separaten Bilanzkonto der Gesellschaft aufbewahrt bleiben muss.
    5. Es gibt keine Quellensteuer auf den Abzug des fiktiven Zinses.
    6. Die anhand des Abzugs fiktiver Zinsen ausgeschütteten Dividenden eignen sich für den Anspruch auf den Vorteil der europäischen Mutter-Tochter-Richtlinie und die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
    7. Die einzige Formalität besteht darin, der Steuererklärung ein Formular (Nr. 275 C) beizufügen.
    8. Erzielt eine Gesellschaft in einer ausländischen Betriebsstätte Gewinne, die in Belgien aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung freigestellt sind, kann der Betrag des Abzugs fiktiver Zinsen, die auf das Eigenkapital der ausländischen Betriebsstätte berechnet werden, nicht von der belgischen Besteuerungsgrundlage abgezogen werden.
  • Mein Unternehmen ist eine internationale Gesellschaft. Gelten für mein Unternehmen andere Kriterien?

    Für internationale Gesellschaften liegt ein wichtiger Aspekt darin, zu bestimmen, ob das Ursprungsland außerhalb Belgiens den Vorteil des Abzugs fiktiver Zinsen aufheben oder verringern könnte. Insbesondere die „CFC“-Rechtsvorschriften, die in anderen Ländern gelten, müssen berücksichtigt werden. Mit dieser Broschüre soll kein Überblick über diese meist komplexen Rechtsvorschriften gegeben werden, die von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können. 

    Unter Berücksichtigung der zahlreichen Steuerabkommen, die Belgien geschlossen hat, sowie der Rechtsvorschriften der EU und der Grundfreiheiten der EU kann man jedoch behaupten, dass in vielen Ländern keine negativen Folgen entstehen.

  • Welche Vorteile hat der Abzug fiktiver Zinsen?

    1. Der Abzug fiktiver Zinsen ist ein wichtiges Hilfsmittel, um Tätigkeiten, die zuvor den belgischen Koordinierungszentren zugewiesen waren, in Belgien zu halten bzw. anzusiedeln.
    2. Er schafft einen beträchtlichen steuerlichen Vorteil für Gesellschaften, die gute Solvabilitätskoeffizienten haben, indem die Besteuerungsgrundlage herabgesetzt und ein höherer Gewinn nach Steuern erzeugt wird.
    3. Er bietet Flexibilität, denn es ist möglich, den Restbetrag des Abzugs vorzutragen.
    4. Es handelt sich um einen ständigen Anreiz und nicht um einen einmaligen Vorteil.
    5. Er stärkt die finanzielle Lage der belgischen Gesellschaften und Zweigniederlassungen, indem sie dazu ermutigt werden, ihr Eigenkapital zu erhöhen.
    6. Er ist ein Anreiz für den Erhalt der Profite in der belgischen Einheit und ihrer Verwendung zur Finanzierung neuer Investitionen.
    7. Für die internationalen Gruppen eröffnet er Perspektiven in Bezug auf die Zuweisung neuer Tätigkeiten an eine belgische Einheit, beispielsweise die gruppeninterne Finanzierung, die zentralisierten Käufe oder das Factoring.


    Der Abzug fiktiver Zinsen geht mit dem weitreichenden Netz der von Belgien geschlossenen Steuerabkommen, der Steuerregelung für Expats, den zahlreichen Anreizen in der F&E, dem Zugang zu den europäischen Richtlinien und der praktischen Anwendung des Rulings einher. Dieses breite Spektrum an Maßnahmen macht aus Belgien ein attraktives Land für kapitalstarke Gesellschaften, Unternehmenszentralen und Finanzzentren.

  • Kontaktdaten

    Für weitere Informationen über die anderen Anreize und die Gründe, in Belgien zu investieren, besuchen Sie die Website oder wenden Sie sich an die folgenden föderalen bzw. regionalen Einrichtungen:


    Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN
    Büro Steuerwesen der ausländischen Investitionen
    Parliament Corner, Rue de la Loi 24 – 1000 Brüssel, Belgien
    Tel: 02 579 38 66 – Fax: 02 579 51 12
    E-Mail-Adresse: taxinvest@minfin.fed.be
    Website


    Dienst für ausländische Investitionen
    Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft
    Rue du Progrès 50 – 1210 Brüssel, Belgien
    Tel.: 02 277 78 08 – Fax: 02 277 53 06
    E-Mail-Adresse: Invest.belgium@mineco.fgov.be


    Flanders Investment & Trade
    Inward Investment
    Gaucheretstraat 90 – 1030 Brüssel, Belgien
    Tel.: 02 504 88 71 – Fax: 02 504 88 70
    E-Mail-Adresse: invest@fitagency.be
    Website


    Wallonische Agentur für Export und ausländische Investitionen
    Namur Office Park
    Avenue des Dessus de Lives 6 – 5000 Namur, Belgien
    Tel.: 08 133 28 50 – Fax: 081 33 28 69
    E-Mail-Adresse: investinwallonia@investinwallonia.be
    Website


    Ministerium der Region Brüssel-Hauptstadt
    Service du commerce extérieur et des investissements étrangers
    Avenue Louise 500 bte 4 – 1050 Brüssel, Belgien
    Tel.: 02 800 40 00 – Fax: 02 800 40 01
    E-Mail-Adresse: info@brusselsinvestexport.be
    Website (FR)