Abzugsfähigkeit als Werbungskosten
Worum handelt es sich?
Der Arbeitgeber gewährt seinen Beschäftigten Konsumschecks, die in bestimmten Betrieben und Einrichtungen ausgegeben werden können.
Unter gewissen Bedingungen sind diese Konsumschecks als Werbungskosten abzugsfähig.
Weitere Informationen hierzu
- Rundschreiben 2020/C/131
- Rundschreiben 2021/C/25 (Addendum 2020/C/131)