Zeitweilig ermäẞigter MwSt.-Satz für Impfstoffe gegen Covid-19 und medizinische Hilfsmittel zur In-vitro-Diagnose dieser Krankheit
Worum handelt es sich?
Der MwSt.-Satz von 0 % gilt zeitweilig für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Impfstoffen gegen COVID-19 sowie für medizinische Hilfsmittel zur In-vitro-Diagnose dieser Krankheit.
Dieser Steuersatz gilt ebenfalls für Dienstleistungen, die unmittelbar mit diesen Impfungen und medizinischen Hilfsmitteln in Verbindung stehen.
Nähere Informationen zu den betroffenen Gütern und Dienstleistungen sowie dem Geltungsbereich finden Sie im Rundschreiben.