Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für Schichtarbeit
Worum handelt es sich?
Die Befreiung betrifft Unternehmen, die bereits vor den Maßnahmen das System der Schichtarbeit nutzten und die zurzeit eine angepasste vorübergehende Regelung anwenden, mit der die „soziale Distanz“ eingehalten werden soll, und zwar indem eine kurze Unterbrechung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Schichten vorgesehen wird. Während der Anwendung dieser vorübergehenden Regelung können diese Unternehmen ebenfalls weiterhin die zeitweilige Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für Schichtarbeit für die Dauer der Covid-19-Maßnahmen in Anspruch nehmen.