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Bescheinigung über die Nichtaktivität

Ihre Gesellschaft kann vom Beitrag zu Lasten der Gesellschaften befreit werden:

  • wenn sie keine Tätigkeit ausgeübt hat
  • und wenn sie der Gesellschaftssteuer (GSt.) oder der Steuer der Gebietsfremden (StGF/G) unterliegt.

Um diese Befreiung zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Sozialversicherungskasse eine Bescheinigung über die Nichtaktivität einreichen.

Diese Bescheinigung bezieht sich auf ein oder mehrere vollständige Kalenderjahre. Sie können die Bescheinigung beantragen, sobald Sie die Steuererklärung(en) Ihrer Gesellschaft für den betreffenden Zeitraum eingereicht haben.

Wie beantrage ich die Bescheinigung?

Als Verantwortlicher oder Bevollmächtigter der Gesellschaft können Sie die Bescheinigung per E-Mail, telefonisch oder per Post beim zuständigen Dienst beantragen:

  • Gesellschaften, die der Gesellschaftssteuer unterliegen: Wählen Sie im Leitfaden der Dienststellen „Gesellschaftssteuererklärung“, klicken Sie auf „Suchen“ und füllen Sie die Felder aus.
  • Gesellschaften, die der Steuer der Gebietsfremden unterliegen: Wählen Sie im Leitfaden der Dienststellen „Erklärung Steuer der Gebietsfremden – Gesellschaften“, klicken Sie auf „Suchen“ und füllen Sie die Felder aus.

Vermerken Sie in Ihrem Antrag deutlich:

  • die Angaben zur Gesellschaft: Gesellschaftsname und Unternehmensnummer,
  • das Jahr bzw. die Jahre, für das/die Sie die Bescheinigung beantragen.

Sie erhalten die Bescheinigung (oder eine begründete Ablehnung) innerhalb von 7 Werktagen per Post. In den meisten Fällen wird Ihre Bescheinigung auch in MyMinfin verfügbar sein.

Ab wann kann die Bescheinigung beantragt werden?

Das Geschäftsjahr Ihrer Gesellschaft entspricht einem Kalenderjahr

Sie können die Bescheinigung für ein Kalenderjahr beantragen, sobald Sie die Erklärung für das Steuerjahr, das sich auf dieses Jahr bezieht, eingereicht haben.

Beispiel
Sie hätten gerne eine Bescheinigung für das Jahr 2024. Das Geschäftsjahr Ihrer Gesellschaft läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Sie können eine Bescheinigung beantragen, sobald Sie die Erklärung für das Steuerjahr 2025 eingereicht haben.

Das Geschäftsjahr Ihrer Gesellschaft entspricht nicht einem Kalenderjahr

Sie können die Bescheinigung für ein Kalenderjahr beantragen, sobald Sie die Erklärungen für dieses Jahr eingereicht haben.

Sie hätten gern eine Bescheinigung für das Jahr 2024. Das Geschäftsjahr Ihrer Gesellschaft läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Sie können eine Bescheinigung beantragen, sobald Sie die Erklärungen für die Steuerjahre 2025 und 2024 eingereicht haben.

  • Für das Geschäftsjahr, das vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 läuft, reichen Sie Ihre Erklärung für das Steuerjahr 2025 ein.
  • Für das Geschäftsjahr, das vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 läuft, reichen Sie Ihre Erklärung für das Steuerjahr 2024 ein.

Was sind die Bedingungen?

Das Geschäftsjahr ist abgeschlossen und Sie haben die Erklärung(en) für das betreffende Jahr eingereicht

Sie müssen Ihrer Erklärung (zur Gesellschaftssteuer oder zur Steuer der Gebietsfremden – Gesellschaften) auch die interne Bilanz beigefügt haben.

Vollständiges Fehlen von kommerziellen oder zivilrechtlichen Tätigkeiten

Wenn ein Null-Umsatz darauf schließen lässt, dass eine Gesellschaft keine kommerzielle Tätigkeit ausübt, können auch andere Kriterien herangezogen werden, insbesondere um die Nichtausübung zivilrechtlicher Tätigkeiten dieser Gesellschaft zu beurteilen.

Eine Gesellschaft, die ihre kommerziellen Tätigkeiten – endgültig oder für die Dauer des betreffenden Jahres – eingestellt hat, kann nämlich durchaus noch zivilrechtliche Tätigkeiten ausüben.

Wir können Ihnen zum Beispiel keine Bescheinigung ausstellen, wenn Ihre Gesellschaft in dem betreffenden Jahr noch Folgendes hat:

  • unbewegliche Güter, unabhängig davon, ob vermietet oder nicht,
  • Finanzanlagen oder Geldanlagen,
  • Betriebskosten wie Telefon-, Reise- und Fahrtkosten, Lohnkosten, Miete usw.

Wenn Ihre Gesellschaft nur Kosten verbucht, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen und steuerlichen Pflichten zu erfüllen (z. B. Kosten für die Offenlegung des Jahresabschlusses oder Honorare für den Buchprüfer), können Sie die Bescheinigung beantragen.