Genehmigung ET14000 (Einfuhr von Gütern und MwSt.)

Führt Ihr Unternehmen (mit Sitz in Belgien oder im Ausland) Güter aus einem Nicht-EU-Land nach Belgien ein? Wenn Sie in Belgien periodische MwSt.-Erklärungen einreichen, können Sie eine Genehmigung ET14000 beantragen, um die Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer beim Zoll zu vermeiden.

Genehmigung ET14000 über MyMinfin beantragen

Die Genehmigung gilt ab dem Datum ihrer Erteilung und somit nicht für Güter, die zu einem früheren Zeitpunkt zollamtlich abgefertigt wurden. Sie gilt für unbestimmte Zeit.

Wozu dient eine Genehmigung ET14000?

Mit der Genehmigung ET14000 wird die Zahlung der Einfuhr-MwSt. für Güter, die in Belgien zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, in die periodische MwSt.-Erklärung verlagert. Dadurch müssen Sie die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Gütern beim Zoll nicht vorfinanzieren.

Wenn Sie Inhaber dieser Genehmigung sind, dürfen Sie nicht die normale Regelung anwenden, bei der die Mehrwertsteuer an den Zoll gezahlt wird.

Wer kann die Genehmigung ET14000 beantragen?

Sie können die Genehmigung ET14000 beantragen, wenn Sie periodische MwSt.-Erklärungen (monatlich oder vierteljährlich) einreichen oder ein Unternehmen vertreten, das dies tut. Wenn Sie keine periodischen MwSt.-Erklärungen einreichen, weil Sie beispielsweise unter die Befreiungsregelung für Kleinunternehmen fallen, können Sie die Genehmigung also nicht beantragen.

Mitglieder einer MwSt.-Einheit können die Genehmigung ET14000 nicht selbst beantragen, sondern nur die MwSt.-Einheit selbst. Nach Erteilung der Genehmigung müssen alle Mitglieder der MwSt.-Einheit die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr anwenden. Auf der Einfuhranmeldung müssen der Name, die Anschrift und die Unter-Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Mitglieds angegeben werden, das die Einfuhr getätigt hat.

Um die Genehmigung ET14000 nutzen zu können, müssen Sie über eine EORI-Nummer verfügen, mit der Ihre belgische MwSt.-Identifikationsnummer verknüpft ist.

Wenn Sie noch keine Güter von außerhalb der EU einführen, können Sie die Genehmigung ET14000 nur beantragen, wenn Sie Ihre künftige Einfuhrtätigkeit in Belgien mit einer Reihe von Dokumenten nachweisen können, wie z. B.:

  • einem Bestellschein für Güter, die nach Belgien eingeführt werden sollen, zusammen mit einem Zahlungsnachweis (eventuell der Anzahlung),
  • einer Rechnung, die den Kauf dieser Güter belegt,
  • einem Nachweis der Beförderung von außerhalb der EU nach Belgien.

Außerdem muss aus diesen Dokumenten hervorgehen, dass Sie bei der Einfuhr nach Belgien Schuldner der tatsächlich geschuldeten Mehrwertsteuer werden. Von der Mehrwertsteuer befreite Einfuhren kommen daher nicht in Betracht.

Wie kann die Genehmigung ET14000 beantragt werden?

Für das eigene Unternehmen

Prüfen Sie, ob Sie im Namen Ihres Unternehmens handeln können

Um die Anwendung zu nutzen, müssen Sie:

Die zugewiesene Rolle muss folgende sein: „FÖD Fin Bezeichnung Eigenes Unternehmen“ (Eigenschaft: „Bezeichnung MwSt.).

Zur Erstellung dieser Rolle siehe „Meine eGov-Rollenverwaltung“ (weitere Informationen zur Rollenverwaltung).

Melden Sie sich bei MyMinfin an und reichen Sie Ihren Antrag ein

  1. Rufen Sie den Anmeldebildschirm auf.
  2. Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis (eID) oder über itsme® an (Probleme bei der Anmeldung?).
  3. Gehen Sie zu Meine Interaktionen > Ein Dokument beantragen (Bescheinigung, Schein, Urkunde, Genehmigung ...) > Genehmigung ET14000 (Zahlungsaufschub Einfuhrmehrwertsteuer).
  4. Füllen Sie Ihren Antrag aus und reichen Sie ihn ein.

Sie können die Genehmigung ET14000 nur über MyMinfin beantragen und nicht per Post oder E-Mail.

Als Bevollmächtigter (Vertreter)

Prüfen Sie, ob Sie die richtige Vollmacht haben

Um die Anwendung nutzen zu können, müssen Sie über eine aktive MwSt.-Vollmacht im Namen Ihres Kunden verfügen.

Prüfen Sie, ob Sie im Namen Ihres Unternehmens handeln können

Um die Anwendung zu nutzen, müssen Sie auch:

Die zugewiesene Rolle muss folgende sein: „FÖD Fin Vollmachtnutzer“ (Eigenschaft: „Vollmachtnutzer MwSt.“).

Zur Erstellung dieser Rolle siehe „Meine eGov-Rollenverwaltung“ (weitere Informationen zur Rollenverwaltung).

Melden Sie sich bei MyMinfin an und reichen Sie Ihren Antrag ein

  1. Rufen Sie den Anmeldebildschirm auf.
  2. Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis (eID) oder über itsme® an (Probleme bei der Anmeldung?).
  3. Gehen Sie zu Meine Interaktionen > Ein Dokument beantragen (Bescheinigung, Schein, Urkunde, Genehmigung ...) > Genehmigung ET14000 (Zahlungsaufschub Einfuhrmehrwertsteuer).
  4. Füllen Sie Ihren Antrag aus und reichen Sie ihn ein.

Sie können die Genehmigung ET14000 nur über MyMinfin beantragen und nicht per Post oder E-Mail.

Was geschieht nach der Beantragung?

Ihr Antrag wird innerhalb eines Monats geprüft.   

Wenn wir weitere Informationen benötigen, kontaktieren wir Sie: 

  • entweder über Ihre eBox Unternehmen, wenn Sie diese aktiviert haben,
  • oder per Post oder E-Mail.

Sobald uns alle erforderlichen Informationen vorliegen, erhalten Sie die Entscheidung in MyMinfin. Wenn Sie die Benachrichtigungen in Ihrer eBox Unternehmen aktiviert haben, erhalten Sie dort eine Benachrichtigung. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie die begründete Entscheidung zudem per Einschreiben.

Was muss ich tun, wenn ich die Genehmigung habe?

Sie müssen dem Zoll die Genehmigung nicht vorlegen, es sei denn, Sie werden ausdrücklich dazu aufgefordert. Die Überprüfung der Gültigkeit einer Genehmigung ET14000 erfolgt automatisch, wenn der Zoll eine Einfuhranmeldung validiert.

Ihre Einfuhren tragen Sie wie folgt in Ihre periodische MwSt.-Erklärung ein:

  • Die bei der Einfuhr geschuldete Mehrwertsteuer wird in Raster 57 eingetragen.
  • Die abzugsfähige MwSt. wird in Raster 59 eingetragen.
  • Die Steuerbemessungsgrundlage wird in die Raster 81/82/83 (je nach Art der eingeführten Güter) und 87 eingetragen.
  • Die Beträge, die in die genannten Raster einzutragen sind, finden Sie in Ihrer Einfuhranmeldung in dem Datenfeld 14 03 Zölle und Abgaben. Bei Code B00 in D.E. 14 03 039 000 werden die Besteuerungsgrundlage und die geschuldete MwSt. in D.E. 14 03 040 000 beziehungsweise D.E. 14 03 042 000 angegeben.
  • Wird die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft angewandt, wird in der Einfuhranmeldung als Zahlungsweise der Code „G“ in D.E. 14 03 038 000 angegeben.

Sie können Ihre Genehmigung jederzeit über MyMinfin einsehen, wenn Sie diese dort beantragt haben. Bei älteren Genehmigungen, die Sie nicht über MyMinfin beantragt haben, finden Sie die Nummer dort.