Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Unsere Ämter

Sie sind eine Privatperson?
Sie sind Geschäftsmann/Geschäftsfrau?

Wir empfangen Sie in unseren Ämtern nur auf Termin

Wir werden immer versuchen, Ihnen zuerst telefonisch zu helfen.


BENÖTIGEN SIE HILFE ZU EINEM DIESER THEMEN?

BEANTRAGEN

  • Zahlungsplan 
  • Unterhaltsleistungen 
  • Unterhaltsvorschüsse und deren Erneuerung 
  • MwSt.-Ermäßigung für das Fahrzeug einer Person mit Behinderung
  • Erbschein
  • Suche nach Hypotheken oder Informationen zur Genealogie
  • Bescheinigung über das Eigentum, das Nichteigentum oder die einzige Wohnung

REGISTRIEREN LASSEN

  • Schenkung von beweglichen Gütern
  • vorläufige Verkaufsvereinbarung

FRAGEN STELLEN

  • zu einer Erstattung 
  • zu einem Widerspruch gegen das Katastereinkommen oder gegen den Veräußerungswert einer Immobilie
  • zur Steuer der natürlichen Personen
  • zur Steuer der Gebietsfremden
  • zu einer Lohn- oder Kontenpfändung, Pfändung bei Ihren Kunden usw.
  • infolge des Besuchs eines Gerichtsvollziehers
  • zu einer Nachlasserklärung (nur für die Wallonische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt)
  • zur Erklärung zum Berufssteuervorabzug auf ins Ausland gezahlte Unterhaltsleistungen 

WUSSTEN SIE SCHON, DASS SIE SICH IM PRINZIP NICHT MEHR ZU UNSEREN BÜROS BEGEBEN MÜSSEN?

Wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter. Wenn wir Ihnen nicht telefonisch weiterhelfen können, vereinbaren wir einen Termin in einem unserer Ämter. Wir teilen Ihnen dann die Adresse und den Ort des Termins mit.

RUFEN SIE UNS AN

Für alle Fragen rufen Sie uns unter der Nummer 02 572 57 57 werktags von 9 Uhr bis 17:00 Uhr an (Normaltarif).

Halten Sie Ihren Personalausweis und die erforderlichen Dokumente bereit.