Interne auditcel fiscale administraties
Einleitung
Die Stelle für die Innenrevision von Steuerverwaltungen wurde durch den Königlichen Beschluss vom 26. September 1991 (PDF, 20.04 KB) geschaffen. Die Aufgaben dieser Stelle wurden durch denselben Beschluss definiert und durch den Königlichen Beschluss vom 13. Februar 1996 (PDF, 20.04 KB) erweitert.
Die Zuständigkeit der Stelle erstreckt sich auf alle Steuerverwaltungen, auf ihre zentralen und externen Abteilungen, sowie auf alle ihre Aktivitäten.
Sie untersteht direkt dem Vorsitzenden des Direktionsausschusses des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen.
Die Innenrevisionsstelle hat keinerlei Entscheidungsbefugnis. Sie trifft Feststellungen und verfasst einen Bericht über jeden Gegenstand einer Prüfung. Diese Berichte werden insbesondere an den Finanzminister, an den Vorsitzenden des Direktionsausschusses, an die zuständige Generalverwaltung, an den Rechnungshof und an die Finanzinspektion übermittelt.
Definition und Zielsetzungen
- Die Innenrevision ist eine unabhängige Bewertungsaktivität, die nach international anerkannten ethischen und methodologischen Normen durchgeführt wird
- Die Zielsetzungen der Funktion bestehen in der Bereitstellung von Analysen, Empfehlungen und Ratschlägen für das Management
- Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf alles, was notwendig ist, um einzuschätzen, ob die interne Kontrolle angemessen ist und korrekt verläuft
Mission
- Bewertung des internen Kontrollsystems
- Überwachung der effizienten Nutzung der Mittel
- im Rahmen besonderer Aufträge kann sie beauftragt werden, jedes Versäumnis und jeden Missbrauch seitens der Beamten des FÖD Finanzen zu überprüfen
Weitere Informationen finden Sie in der Charta der Innenrevision (PDF, 20.64 KB).
Kontakt
Sekretariat
Kati Vagenende (N)
Tel : 0257 693 62
E-mail : kati.vagenende@minfin.fed.be
Fax : 0257 951 13
E-mail : audit.interne@minfin.fed.be