Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Experten

Praktische Beispiele

  • Einkommensteuer für natürliche Personen (Einspruch)

    Paul und Caroline, beide Angestellte, haben ihre Einkommensteuererklärung für natürliche Personen per Tax-on-web eingereicht. Die föderale Steuerverwaltung ist jedoch mit den von Caroline geltend gemachten Werbungskosten nicht einverstanden und schickt ihr eine Berichtigung ihrer Erklärung.

    Auch wenn die Eheleute mit dieser Berichtigung nicht einverstanden sind, erhalten sie ihren Steuerbescheid. Sie reichen einen normalen Einspruch gegen diese Veranlagung beim zuständigen Regionaldirektor ein.

    Weil Paul und Caroline davon ausgehen, dass die föderale Steuerverwaltung nicht von ihrem Standpunkt abweicht, beantragen Sie die Intervention des Dienstes für Steuerschlichtung. Wir bringen daher Paul und Caroline mit der juristischen Abteilung der föderalen Steuerverwaltung zusammen. Bei der Diskussion gelangen wir zu einer Vereinbarung, die für beide Seiten akzeptabel ist und in einen Schlichtungsbericht aufgenommen wird.

    Der Einspruch von Paul und Caroline ist daher beigelegt, da im Laufe des Schlichtungsgesprächs eine Einigung erzielt wurde.

  • Einkommensteuer für natürliche Personen (Entlastung von Amts wegen)

    Luc und Suzy sind verheiratet und haben drei Kinder, eines davon behindert. Beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 (Einkünfte aus 2013) bemerken sie, dass die föderale Steuerverwaltung für die Steuerjahre 2010 und 2011 (Einkünfte aus 2009 und 2010) die Behinderung des Kindes bei der Berechnung der Steuern nicht berücksichtigte. Luc und Suzy hatten damals vergessen, die Nachweise der Behinderung vorzulegen und sie hatten nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt.

    Im Juni 2014 forderten sie ihre Besteuerungsstelle vergeblich auf, diese Verringerung für die vorherigen Jahre zu gewähren. Sie wenden sich daher an den Dienst für Steuerschlichtung.

    Wir bringen die beiden Parteien an einen Tisch und stellen fest, dass die Streitigkeit die Gewährung einer Erhöhung des Steuerfreibetrags für zu unterhaltende Personen betrifft. Nachdem Luc und Suzy die Nachweise zur Bescheinigung der Behinderung für die betreffenden Jahre vorgelegt haben, erhalten Sie eine entsprechende Entlastung für ihr behindertes Kind, außerhalb des normalen Einspruchsverfahrens.

  • Beitreibung

    • Pierre hat seinen Steuerbescheid für die Einkommensteuer für natürliche Personen erhalten. Der Betrag, den er zahlen soll, liegt deutlich über seinen Erwartungen und er kann ihn unmöglich auf einmal zahlen. Er bittet daher den Finanzkassenleiter um die Genehmigung, den Betrag in mehreren Raten zu zahlen. Der Finanzkassenleiter ist nicht einverstanden, sodass Pierre diesen Betrag zum vorgesehenen Termin zahlen muss.
    • Hélène ist selbständig und stellt fest, dass sie die fällige Mehrwertsteuer nicht fristgerecht überweisen kann. Sie nimmt Kontakt mit dem für die Mehrwertsteuer zuständigen Finanzkassenleiter auf, dieser weigert sich jedoch, ihr Zahlungsaufschub zu gewähren.
    • Jean und Carine haben finanzielle Probleme. Sie konnten daher ihre Steuern noch nicht bezahlen, sodass auf Veranlassung des Finanzkassenleiters ein Gerichtsvollzieher bei ihnen erscheint. Das Paar versucht, den Finanzkassenleiter zu überzeugen, dieses kostspielige Verfahren einzustellen. Der Finanzkassenleiter ist einverstanden, unter der Bedingung, dass die Gesamtsumme sofort gezahlt wird. Das ist Jean und Carine aber nicht möglich.

    Pierre und Hélène, sowie Jean und Carine können sich an den Dienst für Steuerschlichtung wenden, da sie nicht zu einer Einigung mit dem Finanzkassenleiter gelangen. Wir werden versuchen, eine Lösung zu finden, die sowohl für den betreffenden Finanzkassenleiter, als auch für sie akzeptabel ist.

  • Eintragungsgebühr

    Kim und Jérôme kaufen für 200.000 Euro eine Wohnung in Brüssel und beantragen die Anwendung einer Steuerbefreiung für 60.000 Euro des Kaufpreises ihrer Wohnung. Diese Summe ist eine steuerfreie Basis, die bei der Berechnung der Eintragungsgebühr, die 12,5 % des Preises der Wohnung beträgt, nicht berücksichtigt wird. Diese Senkung bietet ihnen also die Möglichkeit, die 12,5 % nur auf den verbleibenden Saldo, also 140.000 Euro anzuwenden. Um von dieser Entlastung profitieren zu können, müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Nach Überprüfung der Registrierung durch den Finanzkassenleiter stellt sich heraus, dass eine dieser Bedingungen anscheinend nicht erfüllt ist. Die föderale Steuerverwaltung fordert sie auf, die zusätzlichen Gebühren, sowie eine Geldbuße zu zahlen. Kim und Jérôme sind der Meinung, dass sie die Bedingungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen. Sie tragen diese Gründe dem Finanzkassenleiter vor, dieser ist aber nicht einverstanden.

    Kim und Jérôme sind jedoch überzeugt, dass höhere Gewalt vorliegt und tragen ihren Fall dem Dienst für Steuerschlichtung vor. Wir vermitteln zwischen den Parteien und versuchen, eine gütliche Lösung zu finden.

  • Katastereinkommen

    Pierre und Sarah ziehen in ihr neues Haus ein und informieren die Katasterverwaltung darüber. Diese ermittelt das Katastereinkommen des Hauses und informiert die beiden darüber.

    Pierre und Sarah sind mit diesem Katastereinkommen nicht einverstanden und legen in ordnungsgemäßer Form Einspruch bei der Katasterverwaltung ein. Die Katasterverwaltung lädt sie zu einem Gespräch ein, bei dem aber keinerlei Einigung erzielt wird.

    Der Dienst für Steuerschlichtung wird daraufhin eingeschaltet. Wir bringen die beiden Parteien an einen Tisch. Dank des Schlichtungsgesprächs gelangen wir zu einer Einigung, die sowohl für Pierre und Sarah, als auch für die Katasterverwaltung akzeptabel ist.

  • MwSt.

    Bei der Firma F&F wurde eine Mehrwertsteuerprüfung durchgeführt. Aufgrund dieser Kontrolle legt die föderale Steuerverwaltung eine Korrekturabgabe fest, mit der die Firma nicht einverstanden ist. Sie informiert die föderale Steuerverwaltung in einem detaillierten Schreiben und legt die erforderlichen Nachweise vor. Die föderale Steuerverwaltung bleibt jedoch bei ihrer Haltung.

    Da die Firma F&F ein Gerichtsverfahren vermeiden möchte, wendet sie sich an den Dienst für Steuerschlichtung. Nach der Schlichtung gelangen die beiden Parteien zu einer Einigung.