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Sie wollen in Belgien investieren?

Invest in Belgium, increase your profit!

Das Büro Steuerwesen der ausländischen Investitionen bietet Informationen zu den steuerlichen Trümpfen in Belgien und zur Anwendung der belgischen Steuervorschriften. Das Büro hilft Ihnen auch beim Kontakt mit der belgischen Steuerverwaltung.

Dieser öffentliche Dienst (der Teil des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen ist) arbeitet kostenlos und flexibel, unbürokratisch und investitionsfreundlich. Das Büro bearbeitet die ihm anvertrauten Projekte streng vertraulich. Seine Mitarbeiter sind an das Berufsgeheimnis gebunden.

Wir bieten diese Dienste an für:

  • ausländische Investor-Kandidaten, bereits in Belgien niedergelassene ausländische Investoren und deren Berater, 
  • belgische diplomatische Missionen im Ausland und ausländische diplomatische Missionen in Belgien, 
  • den Dienst ausländische Investitionen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie, 
  • die Regionen Belgiens, die für die Förderung der ausländischen Investitionen zuständig sind: die Region Brüssel-Hauptstadt, die Flämische Region und die Wallonische Region.

Wie können wir Ihnen helfen?

  1. Wir informieren Sie über:
    • die steuerlichen Trümpfe, um ausländische Investoren nach Belgien zu locken:
      • Maßnahmen zugunsten von logistik und headquarters,
      • Vorabentscheidungen in Steuerangelegenheiten (Ruling),
      • Maßnahmen zugunsten von Forschung & Entwicklung (Abzug für Einkünfte aus GE, Berufssteuervorabzug für Forscher, Investitionsabzug oder Steuergutschrift),
      • umfassendes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen (USA, Hongkong),
      • Ausweitung der Mutter-Tochter-Richtlinie (Freistellung vom Mobiliensteuervorabzug),
      • Tax Shelter für audiovisuelle Produktionen,
      • MwSt.-Einheit,
      • Steuerregelung für Auswanderer usw.
    • die Anwendung der belgischen Steuervorschriften auf ausländische Investitionen in allen Bereichen:
      • Gesellschaftssteuer, Steuer der natürlichen Personen und Steuer der Gebietsfremden,
      • MwSt.,
      • Zoll- und Akzisenabgaben usw.
  2. Wir helfen Ihnen bei:
    • der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Verwaltungen,
    • der Organisation von Versammlungen mit den Investoren und den zuständigen Steuerbehörden,
    • der Weiterverfolgung der Bearbeitung Ihrer Akten,
    • der Vermittlung zwischen den verschiedenen Steuerverwaltungen (z. B. Dienst für Internationale Beziehungen der Generalverwaltung Steuerwesen usw.)
    • der Verdeutlichung des Verfahrens zur Erlangung einer Vorabentscheidung, 
    • der Erfassung steuerlicher Probleme im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen in Belgien und schlagen mögliche Lösungen vor.