Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

VON EINER ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNG BEANTRAGT

Es passiert regelmäßig, dass eine öffentliche Einrichtung ein Unternehmen oder eine einzelne Person zur Einzahlung einer Sicherheitsleistung auffordert. Mit Ausnahme von Sicherheitsleistungen im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder einer Verkehrslizenz und von Sicherheitsleistungen, die durch die Kommission für Glücksspiele gefordert werden, können alle Sicherheitsleistungen, die von einer öffentlichen Einrichtung verlangt werden, dieser Kategorie zugeordnet werden.

Dabei kann es sich zum Beispiel um Sicherheitsleistungen handeln, die von den Steuerbehörden, der Generalverwaltung Zoll und Akzisen oder der Nationallotterie, von einem verantwortlichen Vertreter, von einer Gemeinde, für den Betrieb eines Guts, für ein Jagdrecht usw. verlangt werden.

  ZUR ANWENDUNG E-DEPO NÄHERE INFORMATIONEN ZU E-DEPO 

Verfahren

  1. Verbinden Sie sich über MyMinfin mit unserer Anwendung e-DEPO (externer Link).
  2. Legen Sie unter der Kategorie „Caution demandée par une instance publique“ eine neue Akte an und folgen Sie den Anweisungen.

Sie bezahlen keine Kosten. Die Hinterlegungs- und Konsignationskasse bietet diesen Dienst vollkommen kostenlos an. Die Zinsen werden alljährlich am Fälligkeitsdatum berechnet und über e-DEPO ausgezahlt.

Erstattung

Sie beantragen die Erstattung der Sicherheitsleistung bei der öffentlichen Einrichtung.

Anschließend kann die öffentliche Einrichtung die Erstattung der Sicherheitsleistung wiederum direkt über e-DEPO beantragen. Dies ist der schnellste Weg, um die Sicherheitsleistung zurückzuerhalten.

Warum verlangt die Generalverwaltung Zoll und Akzisen Sicherheitsleistungen? 

Diese Sicherheitsleistungen werden insbesondere verlangt, um steuerliche Risiken im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Bereich Zoll und Akzisen abzudecken.

Die betroffenen Steuern (Ein- und Ausfuhrzölle, Akzisensteuern, MwSt. usw.) müssen durch eine Sicherheitsleistung abgedeckt sein, damit bei der Feststellung von durch einen Marktteilnehmer begangenen Unregelmäßigkeiten zumindest eine minimale Rückforderung von Beträgen, die der Staatskasse geschuldet werden, möglich ist.

In diesem Zusammenhang sind die wichtigsten Gründe für Zahlungen an die Hinterlegungs- und Konsignationskasse (HKK) zugunsten der Generalverwaltung Zoll und Akzisen (GVZ&A):

  • Bewilligungen: eine Sicherheitsleistung, deren Betrag von der GVZ&A berechnet wird und die für die meisten Bewilligungen verlangt wird.  Es sei angemerkt, dass der betreffende Marktteilnehmer stets die Möglichkeit hat, mehr als den seitens der GVZ&A verlangten Betrag zu hinterlegen.
  • Kreditkonto (= Konto 49 / Zahlungsaufschub):  Einem Marktteilnehmer kann für den Betrag der geschuldeten Steuern ein Zahlungsaufschub gewährt werden, wenn er eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Da es sich beim Zahlungsaufschub um eine Erleichterung handelt, die jemandem gewährt wird, und nicht um eine Verpflichtung, kann der Marktteilnehmer frei über den Umfang der Sicherheitsleistung entscheiden.
  • Streitsachen (seltener): Ein Marktteilnehmer kann eine Sicherheitsleistung hinterlegen, wenn er in einer gerichtlichen Streitsache ein Urteil erwartet.

Art der Verpflichtung: Mit der Einzahlung der Sicherheitsleistung zugunsten der Generalverwaltung Zoll und Akzisen über e-DEPO akzeptieren Sie die in dem/den nachstehenden Muster(n) genannten Vorschriften.

Nützliche Informationen der Generalverwaltung Zoll und Akzisen zum Ausfüllen von Online-Formularen:

ZDU-Nr.: BE0308.357.159

Kontaktdaten:

Team Sicherheitsleistungen: Boulevard Roi Albert II 33 boîte 10, 1030 Brüssel

da.accounting.guarantees@minfin.fed.be